Erdgasverbräuche der deutschen Industrie

Anfrage an: Bundesnetzagentur

A) Bitte senden Sie uns alle erhobenen Daten bezüglich der Gasdatenerhebung 2022 und Sicherheitsplattform Gas 2022 (Links i und ii).
B) Bitte senden Sie uns zudem Unterlagen zu Ihren Einschätzungen und Rückschlüssen basierend auf der Datenerhebung zu (z.B. E-Mailverkehr zwischen Bundesnetzagentur und BMWK, Vulnerabilitätsstudien, Verweise, Prognosen, Vermerke).

i) https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/aktuelle_gasversorgung/ITSicherheitsplattform.pdf?__blob=publicationFile&v=3
ii) https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/Krisenmanagement_Krisenvorsorge/start.html

Sollten die Übermittlung der Daten der Erdgasverbraucher und Netzbetreiber nicht möglich sein senden Sie uns bitte eine Aufschlüsselung der Erdgasverbräuche nach
1) Industriesparten (z.B. Grundstoffchemie, Maschinenbau und Fahrzeugbau) oder
2) Industrieanlagen oder
3) Industriestandorten zu.
oder Dokumente, aus denen sich diese Daten ergeben.

C) Bitten senden Sie uns Prognosen und Einschätzungen der Bundesnetzagentur zu den Erdgas-, Strom und Erdölverbräuchen der deutschen Industrie in den nächsten Monaten bis zum Frühjahr 2023 zu.

Gemäß Datennutzungsgesetzt bitte ich soweit vorhanden um Zusendung in einem maschinenlesbaren Format (z.B. CSV, XLSX).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. August 2022
  • Frist
    7. September 2022
  • 2 Follower:innen
Tom Selje
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: A) Bitte senden S…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Tom Selje
Betreff
Erdgasverbräuche der deutschen Industrie [#256441]
Datum
5. August 2022 18:44
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
A) Bitte senden Sie uns alle erhobenen Daten bezüglich der Gasdatenerhebung 2022 und Sicherheitsplattform Gas 2022 (Links i und ii). B) Bitte senden Sie uns zudem Unterlagen zu Ihren Einschätzungen und Rückschlüssen basierend auf der Datenerhebung zu (z.B. E-Mailverkehr zwischen Bundesnetzagentur und BMWK, Vulnerabilitätsstudien, Verweise, Prognosen, Vermerke). i) https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/aktuelle_gasversorgung/ITSicherheitsplattform.pdf?__blob=publicationFile&v=3 ii) https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/Krisenmanagement_Krisenvorsorge/start.html Sollten die Übermittlung der Daten der Erdgasverbraucher und Netzbetreiber nicht möglich sein senden Sie uns bitte eine Aufschlüsselung der Erdgasverbräuche nach 1) Industriesparten (z.B. Grundstoffchemie, Maschinenbau und Fahrzeugbau) oder 2) Industrieanlagen oder 3) Industriestandorten zu. oder Dokumente, aus denen sich diese Daten ergeben. C) Bitten senden Sie uns Prognosen und Einschätzungen der Bundesnetzagentur zu den Erdgas-, Strom und Erdölverbräuchen der deutschen Industrie in den nächsten Monaten bis zum Frühjahr 2023 zu. Gemäß Datennutzungsgesetzt bitte ich soweit vorhanden um Zusendung in einem maschinenlesbaren Format (z.B. CSV, XLSX).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tom Selje Anfragenr: 256441 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256441/ Postanschrift Tom Selje << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tom Selje
Tom Selje
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erdgasverbräuche der deutschen Industrie“ vom …
An Bundesnetzagentur Details
Von
Tom Selje
Betreff
AW: Erdgasverbräuche der deutschen Industrie [#256441]
Datum
7. September 2022 16:12
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erdgasverbräuche der deutschen Industrie“ vom 05.08.2022 (#256441) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tom Selje
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Selje, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags auf Zugang zu amtlichen Informationen n…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Ihr Antrag auf Informationsbereitstellung: Erdgasverbräuche der deutschen Industrie
Datum
9. September 2022 10:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Selje, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Die Bearbeitung Ihres Antrags erfordert die Sichtung, Bündelung und Prüfung erheblicher Mengen an sensiblen Dokumenten und komplexen Daten. Dies bindet absehbar signifikante Personalressourcen, die dann temporär für die aktuelle Krisenvorbereitung nicht mehr vollständig zur Verfügung stehen. Nach unserer Bewertung sind somit sind die Bedingungen einer einfachen Auskunft nicht mehr erfüllt. Ich muss Sie daher darauf hinweisen, dass in einem solchen Fall Gebühren in Höhe von bis zu 500 € anfallen können (siehe Anlage zu § 1 Abs. 1 IFG-Gebührenverordnung). Eine genaue Aufschlüsselung der möglichen Kosten kann zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens noch nicht vorgenommen werden. Auch muss ich Ihnen mitteilen, dass die Bearbeitung und das Zugänglichmachen der Informationen innerhalb der Frist nach § 7 Abs. 5 IFG, § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und § 4 Abs. 2 VIG nicht möglich sein wird. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Selje, ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag auf Informationszugang vom 05.08.2022. …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Erdgasverbräuche der deutschen Industrie [#256441]
Datum
28. Oktober 2022 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Selje, ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag auf Informationszugang vom 05.08.2022. Anbei übersende ich Ihnen den IFG-Bescheid nebst Anlagen. Mit freundlichen Grüßen