Erdrosselungsgrenze als äußerste Schranke der Besteuerung
Wonach richtet sich die sogenannte Erdrosselungsgrenze als äußerste Schranke der Besteuerung z. Bsp. bzgl. des Hebesatzes zur Grundsteuer B und wer legt diese Grenze fest ?
Am Beispiel der Stadt 65307 Bad Schwalbach/RTK :
Jahr Hebesatz
2012 320%
2013 380%
2014 440%
2015 500%
2016 690%
2020 760% (=237,5% Erhöhung in 10 Jahren)
Für viele Bürger ist die "persönliche Erdrosselungsgrenze" auch unter Berücksichtigung der aktuellen Situation (Inflation und Energie) erreicht, aber wann wird sie denn behördlicherseits als erreicht erachtet ?
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum29. Juni 2022
-
2. August 2022
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!