Erfahrungen zu Auskunftsersuchen an US-amerikanische Provider

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

- die vom ihrer Behörde verschickten Informationsschreiben zu Erfahrungen mit Auskunftsersuchen an US-amerikanische Provider

Die Informationsschreiben wurden von der Landesregierung NRW in der Drucksache 16/12874 des nordrhein-westfälischen Landtags referenziert:

"Ein Austausch von Erfahrungen zu Auskunftsersuchen an US-amerikanische Provider findet im Rahmen der regelmäßigen „Arbeitstagung der Rechtshilfereferentinnen und -referenten des Bundes und der Länder über praktische Probleme der Rechtshilfe in strafrechtlichen Angelegenheiten“ statt. Entsprechende Informationsschreiben des Bundesamtes für Justiz sind der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis in Nordrhein-Westfalen zur
Verfügung gestellt worden."

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Dezember 2017
  • Frist
    19. Januar 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die vom ihrer …
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erfahrungen zu Auskunftsersuchen an US-amerikanische Provider [#25727]
Datum
16. Dezember 2017 04:00
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die vom ihrer Behörde verschickten Informationsschreiben zu Erfahrungen mit Auskunftsersuchen an US-amerikanische Provider Die Informationsschreiben wurden von der Landesregierung NRW in der Drucksache 16/12874 des nordrhein-westfälischen Landtags referenziert: "Ein Austausch von Erfahrungen zu Auskunftsersuchen an US-amerikanische Provider findet im Rahmen der regelmäßigen „Arbeitstagung der Rechtshilfereferentinnen und -referenten des Bundes und der Länder über praktische Probleme der Rechtshilfe in strafrechtlichen Angelegenheiten“ statt. Entsprechende Informationsschreiben des Bundesamtes für Justiz sind der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt worden."
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erfahrungen zu Auskunftsersuchen an US-amerika…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erfahrungen zu Auskunftsersuchen an US-amerikanische Provider [#25727]
Datum
19. Januar 2018 11:41
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erfahrungen zu Auskunftsersuchen an US-amerikanische Provider“ vom 16.12.2017 (#25727) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Justiz
I 5 - 1530/2 - A 2 - 1513/2017 Sehr geehrtAntragsteller/in das Bundesamt für Justiz hat über Ihren IFG-Antrag b…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
AW: Erfahrungen zu Auskunftsersuchen an US-amerikanische Provider [#25727]
Datum
22. Januar 2018 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
I 5 - 1530/2 - A 2 - 1513/2017 Sehr geehrtAntragsteller/in das Bundesamt für Justiz hat über Ihren IFG-Antrag bereits am 9. Januar 2018 entschieden. Der IFG-Bescheid konnte Ihnen jedoch nicht unter der von Ihnen angegebenen Adresse (<< Adresse entfernt >>) zugestellt werden. Ich darf Sie daher bitten, Ihre postalische Anschrift zu überprüfen . Mit freundlichen Grüßen