Erfassung demokratiefeindlicher Tendenzen in der Berliner Justizverwaltung

Nach Informationen des Berliner Tagesspiegel plant der Berliner Justizsenator ein Meldesystem für "demokratiefeindliche Tendenzen" in der Justizverwaltung, das Bedienstete auffordert, anonyme Hinweise auch ohne straf- oder disziplinarrechtliche Relevanz zu geben.
Bitte senden Sie mir Unterlagen zur Rechtsgrundlage eines derartigen Meldesystems und definieren Sie, was in diesem Sinne unter "demokratiefeindlichen Tendenzen" verstehen ist.
Vielen Dank im Voraus

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. September 2020
  • Frist
    6. Oktober 2020
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Judith Wilhelm
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Judith Wilhelm
Betreff
Erfassung demokratiefeindlicher Tendenzen in der Berliner Justizverwaltung [#196508]
Datum
2. September 2020 20:41
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Informationen des Berliner Tagesspiegel plant der Berliner Justizsenator ein Meldesystem für "demokratiefeindliche Tendenzen" in der Justizverwaltung, das Bedienstete auffordert, anonyme Hinweise auch ohne straf- oder disziplinarrechtliche Relevanz zu geben. Bitte senden Sie mir Unterlagen zur Rechtsgrundlage eines derartigen Meldesystems und definieren Sie, was in diesem Sinne unter "demokratiefeindlichen Tendenzen" verstehen ist. Vielen Dank im Voraus
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Judith Wilhelm Anfragenr: 196508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196508/ Postanschrift Judith Wilhelm << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Judith Wilhelm

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Wilhelm, in der Anlage erhalten Sie das Antwortschreiben auf Ihre Anfrage vom 2. September 2020…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Erfassung demokratiefeindlicher Tendenzen in der Berliner Justizverwaltung [#196508]; Ihre Anfrage vom 2. September 2020
Datum
16. September 2020 10:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Wilhelm, in der Anlage erhalten Sie das Antwortschreiben auf Ihre Anfrage vom 2. September 2020. Mit freundlichen Grüßen