Erfassung Impfstatus in den Krankenhäusern - Ausweisung der Zahlen im DIVI Intensivregister

Vor einigen Wochen wurde beschlossen die genaue Zahl der ungeimpften und geimpften COVID Patienten in den Krankenhäusern und insbesondere auf den Intensivstationen vollständig zu erfassen und ihre Zahl mit in die Darstellung des DIVI Intensivregisters aufzunehmen.

Ich habe diese dort bislang nicht gefunden. Die Zahl der mit COVID belegten Intensivbetten und die Zahl der vom RKI erfassten Patienten mit Impfstatus weis aktuell eine Lücke von gut 70% aus.

Meine Frage, wird diese Zahl nun vollständig, oder zumindest annähernd vollständig erfasst? Wo kann ich diese Zahlen einsehen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2021
  • Frist
    5. Januar 2022
  • 13 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vor einigen Woche…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erfassung Impfstatus in den Krankenhäusern - Ausweisung der Zahlen im DIVI Intensivregister [#234405]
Datum
3. Dezember 2021 06:34
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor einigen Wochen wurde beschlossen die genaue Zahl der ungeimpften und geimpften COVID Patienten in den Krankenhäusern und insbesondere auf den Intensivstationen vollständig zu erfassen und ihre Zahl mit in die Darstellung des DIVI Intensivregisters aufzunehmen. Ich habe diese dort bislang nicht gefunden. Die Zahl der mit COVID belegten Intensivbetten und die Zahl der vom RKI erfassten Patienten mit Impfstatus weis aktuell eine Lücke von gut 70% aus. Meine Frage, wird diese Zahl nun vollständig, oder zumindest annähernd vollständig erfasst? Wo kann ich diese Zahlen einsehen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 234405 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um B…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Erfassung Impfstatus in den Krankenhäusern - Ausweisung der Zahlen im DIVI Intensivregister #23440... [#234405]
Datum
3. Dezember 2021 13:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem unten stehenden Antrag kann ich Ihnen folgende gebührenfreie Auskunft erteilen: …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Erfassung Impfstatus in den Krankenhäusern - Ausweisung der Zahlen im DIVI Intensivregister #23440... [#234405]
Datum
17. Dezember 2021 16:59
Status
image001.jpg
1,6 KB


Sehr Antragsteller/in zu Ihrem unten stehenden Antrag kann ich Ihnen folgende gebührenfreie Auskunft erteilen: Die im Intensivregister veröffentlichten Daten geben die aktuellen Bettenbelegungszahlen auf den Intensivstationen wieder. Die Zahlen zur Impfwirksamkeit, die seit dem 22. Juli 2021 in den Wochenberichten des Robert Koch-Institutes nachzulesen sind, beziehen sich auf Fälle. Da diese Zahlen nicht miteinander vergleichbar sind, besteht die von Ihnen angenommene zahlenmäßige "Lücke" nicht. Es trifft zu, dass die täglich bereitgestellten Daten des Intensivregisters, welches vom Robert Koch-Institut betrieben und verantwortet wird, um Informationen zum Impfstatus erweitert werden. Damit wird künftig der bewährte Meldeweg ergänzt, der vorsieht, dass die Gesundheitsämter Infektionen erfassen und diese an das Robert Koch-Institut melden. Mit freundlichen Grüßen,

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich verstehe nur nicht, wie Sie sagen können, es bes…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Erfassung Impfstatus in den Krankenhäusern - Ausweisung der Zahlen im DIVI Intensivregister #23440... [#234405]
Datum
17. Dezember 2021 17:47
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich verstehe nur nicht, wie Sie sagen können, es bestehe keine Datenlücke, wenn sich die Daten des RKI nicht auf alle COVID Intensiv-Patienten und nicht auf alle COVID-Hospitalisierten beziehen, dann sind die prozentualen Aussagen, des wöchentlichen Lagerichts nicht wirklich aussagekräftig. Aktuell befinden sich lt. Divi-Intensivregister 4645 COVID Patienten auf der Intensivstation. Die Zahlen des RKI hinsichtlich Impfdurchbrüchen z.Bsp. hinsichtlich der Impfdurchbrüche auf den Intensiv-Stationen bezieht sich auf insgesamt 1875 COVID Intensiv-Patienten , Lagebericht vom 16.12.21. Damit wurden 2770 COVID-Intensivpatienten nicht auf ihren Impfstatus hin erfasst. Auch wenn man davon ausgehen kann, dass durch etwaige Zeitversetzung etc. die Zahlen etwas variiieren stellt sich doch seit Wochen das gleiche Bild dar. Die Zahl der COVID Intensivpatienten in den letzten Wochen hat sich lt. DIVI auch nicht allzu sehr verändert. Vom RKI werden aber nur weniger als die Hälfte ausgewiesen. Regelmäßig werden also mehr als die Hälfte der Intensiv-Patienten nicht auf ihren Impfstatus hin erfasst. Sonst müsste das RKI den Impfstatus von mehr als 4500 Patienten ausweisen. Entweder stimmen die Zahlen im DIVI Intensiv-Register nicht, oder das RKI erfasst halt viele COVID Intensivpatienten nicht auf ihren Impfstatus. Und das RKI hat selbst in seinen Berichten eingeräumt nicht alle Patienten hin auf ihren Impfstatus zu erfassen. Die Lücke besteht und sie ist nicht gerade klein. Es wurde vor 6 oder 7 Wochen hin beschlossen diese Lücke zu schließen. Ich hoffe, dass dies bald geschieht, damit wir valide Aussagen erhalten. Freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234405/