Erfassung Kontaktdaten in Fitness Studio

es geht um "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) In der ab dem 16. September 2020 gültigen Fassung" und dort konkret um den § 2a Rückverfolgbarkeit:

Im Punkt 1 - letzter Satz wird ausgedrückt, "Der gesonderten Erfassung von Adresse und Telefonnummer .... diese Daten für den Verantwortlichen bereits verfügbar sind". Unser Betreiber des Studios führt aus, dass er diese Daten (Adresse, Telefonnr) beim Steuerberater hat und deshalb ihm nicht zuzumuten sein, das er diese im Bedarfsfall erst besorgen müsste. Aus diesem Grund besteht er auf das Ausfüllen der Felder.

Ist das vielmehr richtig, wenn die Daten (Adresse, Telefonnr) ihm bekannt sind (z.B. Kundendatei, Steuerberater etc), ich als Nutzer des Fitnessstudios diese Daten NICHT eintragen brauche ? Oder muss ich diese Angaben trotzdem machen ?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. September 2020
  • Frist
    3. November 2020
  • Ein:e Follower:in
Lothar Möller
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Velbert Details
Von
Lothar Möller
Betreff
Erfassung Kontaktdaten in Fitness Studio [#198824]
Datum
30. September 2020 14:04
An
Kommunalverwaltung Velbert
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
es geht um "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) In der ab dem 16. September 2020 gültigen Fassung" und dort konkret um den § 2a Rückverfolgbarkeit: Im Punkt 1 - letzter Satz wird ausgedrückt, "Der gesonderten Erfassung von Adresse und Telefonnummer .... diese Daten für den Verantwortlichen bereits verfügbar sind". Unser Betreiber des Studios führt aus, dass er diese Daten (Adresse, Telefonnr) beim Steuerberater hat und deshalb ihm nicht zuzumuten sein, das er diese im Bedarfsfall erst besorgen müsste. Aus diesem Grund besteht er auf das Ausfüllen der Felder. Ist das vielmehr richtig, wenn die Daten (Adresse, Telefonnr) ihm bekannt sind (z.B. Kundendatei, Steuerberater etc), ich als Nutzer des Fitnessstudios diese Daten NICHT eintragen brauche ? Oder muss ich diese Angaben trotzdem machen ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lothar Möller Anfragenr: 198824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198824/ Postanschrift Lothar Möller << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lothar Möller
Kommunalverwaltung Velbert
Sehr geehrter Herr Möller, das Verfahren der Kontaktdatenerfassung ist von Ihnen zutreffend dargestellt. Letztlic…
Von
Kommunalverwaltung Velbert
Betreff
AW: Anfrage Informationsfreiheitsgesetz hier: Erfassung Kontaktdaten in Fitness Studio [#198824]
Datum
9. Oktober 2020 12:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Möller, das Verfahren der Kontaktdatenerfassung ist von Ihnen zutreffend dargestellt. Letztlich dient die Kontaktdatenerfassung Ihrem persönlichen Gesundheitsschutz, um im Bedarfsfall Infektionsketten durch Rückverfolgung unterbrechen zu können. Das derartige Listen geführt werden, liegt in der Verantwortung des Betreibers. Die Verantwortung für den korrekten Inhalt liegt jedoch bei jedem einzelnen Ausfüller, also in diesem Fall bei Ihnen. Insofern erleichtern Sie es allen Beteiligten und insbesondere den Gesundheitsbehörden , wenn Sie eigenverantwortlich alle Angaben erfassen. Mit freundlichen Grüßen
Lothar Möller
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen dank für Ihre allgemein gehaltene Antwort. Ich habe aber sehr konkret…
An Kommunalverwaltung Velbert Details
Von
Lothar Möller
Betreff
AW: Anfrage Informationsfreiheitsgesetz hier: Erfassung Kontaktdaten in Fitness Studio [#198824]
Datum
9. Oktober 2020 16:52
An
Kommunalverwaltung Velbert
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen dank für Ihre allgemein gehaltene Antwort. Ich habe aber sehr konkret folgendes gefragt: "Ist das vielmehr richtig, wenn die Daten (Adresse, Telefonnr) ihm bekannt sind (z.B. Kundendatei, Steuerberater etc), ich als Nutzer des Fitnessstudios diese Daten NICHT eintragen brauche ? Oder muss ich diese Angaben trotzdem machen ?" Ich hatte nicht gefragt, ob ich es anderen einfach machen kann, sondern nach dem wie die Verordnung zu verstehen ist. Also konkret: bin ich gezwungen, anhand der getroffenen Verordnung die Daten auszufüllen, oder nicht. Daher bitte ich um entsprechende Beantwortung. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Lothar Möller Anfragenr: 198824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198824/

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Kommunalverwaltung Velbert
Sehr geehrter Herr Möller, ich bedauere sehr, dass meine Antwort nicht für Klarheit gesorgt hat. Deshalb antwort…
Von
Kommunalverwaltung Velbert
Betreff
AW: Anfrage Informationsfreiheitsgesetz hier: Erfassung Kontaktdaten in Fitness Studio [#198824]
Datum
12. Oktober 2020 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
22,6 KB


Sehr geehrter Herr Möller, ich bedauere sehr, dass meine Antwort nicht für Klarheit gesorgt hat. Deshalb antworte ich Ihnen abschließend auf Ihre Frage: "Bin ich gezwungen, anhand der getroffenen Verordnung die Daten auszufüllen, oder nicht?": Ja, sie müssen die Angaben machen! Bleiben Sie gesund. Mit freundlichen Grüßen