Erfassung unbekannter Drohnen

Informationen über die Sichtung, Erfassung und Verfolgung von unbekannten Drohnen im Luftraum über oder in der Nähe von Niederlassungen der Bundeswehr und der Bündnispartner sowie insbesondere des Fliegerhorsts Büchel.

Von besonderem Interesse sind Drohnen mit ungewöhnlichen Flugeigenschaften wie etwa lang anhaltendem Schwebeflug, hohen Geschwindigkeiten, langer Ausdauer und kleinen akustischen oder optischen Signaturen.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2022
  • Frist
    26. Februar 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen übe…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erfassung unbekannter Drohnen [#238495]
Datum
22. Januar 2022 20:54
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Sichtung, Erfassung und Verfolgung von unbekannten Drohnen im Luftraum über oder in der Nähe von Niederlassungen der Bundeswehr und der Bündnispartner sowie insbesondere des Fliegerhorsts Büchel. Von besonderem Interesse sind Drohnen mit ungewöhnlichen Flugeigenschaften wie etwa lang anhaltendem Schwebeflug, hohen Geschwindigkeiten, langer Ausdauer und kleinen akustischen oder optischen Signaturen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238495/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erfassung unbekannter Drohnen“ vom 22.01.2022 …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erfassung unbekannter Drohnen [#238495]
Datum
16. März 2022 08:08
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erfassung unbekannter Drohnen“ vom 22.01.2022 (#238495) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V112 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22. Jan…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG / Erfassung unbekannter Drohnen [#238495]
Datum
18. März 2022 09:08
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V112 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22. Januar 2022 Sehr Antragsteller/in aufgrund eines Bürofehlers ist Ihre auf das IFG gestützte Anfrage vom 22. Januar 2022 (Bezug) leider erst heute bei BMVg R I 1 eingegangen. Ich bitte dies zu entschuldigen. Der Vorgang wird nunmehr unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V112 schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V112 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22. Jan…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: IFG / Erfassung unbekannter Drohnen [#238495]
Datum
8. Juni 2022 11:38
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V112 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22. Januar 2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren gestellten IFG-Antrag (Bezug). Mit Blick auf die Verzögerung bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich danke ihnen für die Rückmeldung. Ich habe vollstes Verständnis für die situatio…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG / Erfassung unbekannter Drohnen [#238495]
Datum
8. Juni 2022 12:49
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke ihnen für die Rückmeldung. Ich habe vollstes Verständnis für die situationsbedingten Verzögerungen. Ich bitte sie lediglich darum in Erwägung zu ziehen, dass die aus meinen auf den ersten Blick vielleicht abwegig erscheinenden Anfragen gewonnenen Erkenntnisse, womöglich auch einen Einfluss auf die Wahrnehmung der aktuellen sicherheitspolitischen Lage haben könnten. Sollte die Veröffentlichung der von mir angefragten Informationen zu „unbekannten Drohnen mit ungewöhnlichen Leistungsparametern“ dem Staatswohl abträglich und daher nicht möglich sein, wäre ich mit dieser Information auch schon völlig zufrieden. Denn dann hätte ich zumindest die Gewissheit, dass irgendjemand im Verteidigungsministerium die potentielle Brisanz der Thematik erkannt und dementsprechend gehandelt hat. Ein durch Stigmstisierung bestimmter Berichte unbemerkter technologischer Quantensprung einer uns nicht freundlich gesinnten Nation wäre zumindest in meinen Augen keine sonderlich erstrebenswerte Situation. Ich wünsche ihnen noch eine möglichst stressfreie Arbeitswoche und bedanke mich für ihre Arbeit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 238495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238495/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ich bin weiterhin an Ergebnissen zu meiner Anfrage „Erfassung unbekannter Drohnen“ …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG / Erfassung unbekannter Drohnen [#238495]
Datum
12. Oktober 2022 12:24
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich bin weiterhin an Ergebnissen zu meiner Anfrage „Erfassung unbekannter Drohnen“ interessiert. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V112 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22. Jan…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Erfassung unbekannter Drohnen [#238495]
Datum
20. Oktober 2022 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V112 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22. Januar 2022 Sehr << Antragsteller:in >> in der o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen vorab den Bescheid vom 20. Oktober 2022 per Mail als pdf-Datei zur Kenntnis. Das Original wird Ihnen in den nächsten Tagen auch per Post zugehen. Die längere Bearbeitungszeit bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> erst einmal vielen Dank für den doch recht aufschlussreichen Bescheid. Ich muss den…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erfassung unbekannter Drohnen [#238495]
Datum
21. Oktober 2022 06:46
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> erst einmal vielen Dank für den doch recht aufschlussreichen Bescheid. Ich muss dennoch aus Gründen, die ich ihnen darlegen werde, Widerspruch dagegen einlegen. Mir ist natürlich bewusst, dass der Gegenstand meiner Anfrage vor dem Hintergrund des offenen Stellvertreterkonflikts zwischen weiten Teilen der europäischen Länder und der russischen Föderation von besonderer Sensibilität gekennzeichnet ist. Natürlich gehen mich Vorkommnisse mit Drohnen, welche staatlichen oder nicht staatlichen Akteuren zugeordnet werden können, absolut nichts an. Ich bin im Grunde auch nicht an Informationen über Elektro-optische Sensorik oder sonstigen technischen Details interessiert. Was ich gerne gewusst hätte wäre ob Drohnen oder sonstige Objekte, die von ihren erfassten Flugeigenschaften her keiner konventionellen oder auch nur bekannten Technologie eines staatlichen Akteurs zugeordnet werden können, von der Bundeswehr erfasst wurden. Ich möchte hierbei auf die Arbeit einer Arbeitsgruppe der amerikanischen Streitkräfte verweisen (UAPTF), welche sich mit dieser Thematik befasst und auch einen Weg gefunden hat, einen zumindest rudimentären, öffentlichen Bericht zu erstellen, welcher sowohl den öffentlichen Interesse als auch den berechtigten nationalen Sicherheitsinteressen Rechnung trägt. Den Bericht zur Orientierung finden sie hier: https://www.dni.gov/files/ODNI/documents/assessments/Prelimary-Assessment-UAP-20210625.pdf Ich und viele andere interessierte Bürger wären sehr erfreut, wenn auch dem BMVg eine derartige Gratwanderung gelingen und ein Bericht über solche Vorkommnisse zustande kommen würde. Ich hoffe sie können vor diesem Hintergrund zumindest etwas Verständnis für meine Hartnäckigkeit aufbringen und bedanke mich erneut für ihre Arbeit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 238495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238495/
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V314 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. Oktobe…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Erfassung unbekannter Drohnen [#238495]
Datum
4. November 2022 11:47
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V314 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. Oktober 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 21. Oktober 2022, deren Eingang ich hiermit bestätige. Hierzu möchte ich auf Folgendes hinweisen: In Ihrem als Widerspruch bezeichneten Schreiben gehen Sie nicht auf Ihren ursprünglichen Antrag und die Ihnen in diesem Zusammenhang mitgeteilten Herausgabeverweigerungsgründe ein. Vielmehr stellen Sie nunmehr andere Fragen, die nach hiesiger Bewertung einen neuen Antragsgegenstand darstellen. Insoweit wird Ihr neuerliches Schreiben als neuer IFG-Antrag bewertet. Ich habe Ihre Fragen an die zuständige Fachabteilung zur Bearbeitung weitergegeben und hoffe, Ihnen alsbald eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen lassen zu können. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V314 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. Oktobe…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Erfassung unbekannter Drohnen [#238495]
Datum
6. Dezember 2022 13:40
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V314 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. Oktober 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag vom 21. Oktober 2022 teile ich Ihnen Folgendes mit: Dem Bundesministerium der Verteidigung liegen keine Informationen über eine Erfassung von Drohnen oder sonstigen Objekten vor, die von ihren Flugeigenschaften her keiner konventionellen oder bekannten Technologie eines staatlichen Akteurs zugeordnet werden können. Mit freundlichen Grüßen