Erfassung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Kräfte des Polizeidirektion Wiesbaden

Aufstellung der von Kräften der Polizeidirektion Wiesbaden erfassten Verkehrsordnungswidrigkeiten im in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und im laufenden Jahr 2023? Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf.

In wie vielen Fällen der in oben beschriebenen eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde auch das Abschleppen veranlasst? Bitte schlüsseln Sie die Abschleppmaßnahmen auch hier für die Jahre 2019, 2020, 2021, 2022 und das laufende Jahr 2023 auf.
Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten weiterhin nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juli 2023
  • Frist
    29. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufstellung der von Kräften der P…
An Polizeipräsidium Westhessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erfassung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Kräfte des Polizeidirektion Wiesbaden [#284682]
Datum
25. Juli 2023 23:40
An
Polizeipräsidium Westhessen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufstellung der von Kräften der Polizeidirektion Wiesbaden erfassten Verkehrsordnungswidrigkeiten im in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und im laufenden Jahr 2023? Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf. In wie vielen Fällen der in oben beschriebenen eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde auch das Abschleppen veranlasst? Bitte schlüsseln Sie die Abschleppmaßnahmen auch hier für die Jahre 2019, 2020, 2021, 2022 und das laufende Jahr 2023 auf. Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten weiterhin nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284682 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284682/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizeipräsidium Westhessen
002-23 | 106 Sehr << Antragsteller:in >> Mit Ihrer E-Mail vom 25.07.2023 beantragen Sie Auskunft ü…
Von
Polizeipräsidium Westhessen
Betreff
WG: Erfassung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Kräfte des Polizeidirektion Wiesbaden [#284682]
Datum
10. August 2023 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
33,5 KB
image003.png
1,0 KB
image004.jpg
803 Bytes
image005.png
2,2 KB
image006.jpg
3,6 KB


002-23 | 106 Sehr << Antragsteller:in >> Mit Ihrer E-Mail vom 25.07.2023 beantragen Sie Auskunft über die von Kräften der Polizeidirektion Wiesbaden erfassten Verkehrsordnungswidrigkeiten in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und im laufenden Jahr 2023. Ihre Anfrage stützen Sie auf mehrere Rechtsnormen, nämlich § 85 HDISG, § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG sowie § 5 Abs. 2 VIG. Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) nicht gegenüber Polizeibehörden und dem Landesamt für Verfassungsschutz Anwendung. Nach § 81 Abs. 3 HDSIG ist der Zugang zu Informationen dieser Stellen auch dann ausgeschlossen, wenn sich die Informationen in Daten oder Akten anderer öffentlichen Stellen befinden, wie z.B. im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Informationsansprüche nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) oder dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bestehen nicht, da die Anwendungsbereiche der genannten Gesetze nicht eröffnet sind; der Antrag zielt weder auf Umwelt- noch auf Verbraucherinformationen ab (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 HUIG, §§ 1, 2 Abs. 1 VIG). Mit freundlichen Grüßen