Erfolge des BLKA bei der Nutzung von EURODAC in 2023?

1. Wie verhält sich die Abfrage-/ Trefferquote des BLKA bei der Nutzung von EURODAC in 2023?
2. Welchen Anteil haben bayerische Behörden an der Bereitstellung der EURODAC-Datensätze aus Deutschland in 2023?
3. Wie wurde die Verhältnismässigkeit, EURODAC als letztes Mittel, der Abfragen vom BLKA dokumentiert?

Diese Informationen fordere ich an, da ich für eine Analyse zum Thema Umsetzung der Screening- und EURODAC-Verordung recherchiere und mich der imense Anstieg der Anfragen der bayerischen Behörden aus der Anfrage: 9/59, September 23.verwundert.
** *Die signifikante Steigerung der Abgleichzahlen im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2021 resultiert aus einem entsprechenden Anstieg der durch die bayerische Landespolizei durchgeführten Abgleiche (2021: 125; 2022: 1.261). Dieser begründet sich nach Aussage des Bayerischen Landeskriminalamts darin, dass im Jahr 2022 vermehrt Recherchen zu sog. Cold Cases bzw. Altfallermittlungen durchgeführt wurden. Die Trefferquote von 0,4 Prozent (6 Treffer) im Jahr 2022 ist dabei im Bezug zu diesen Altfallermittlungen zu betrachten.* *

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Dezember 2023
  • Frist
    16. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
Angela Buettner
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie verhält sich die Abfrage-/ …
An Bayerisches Landeskriminalamt Details
Von
Angela Buettner
Betreff
Erfolge des BLKA bei der Nutzung von EURODAC in 2023? [#294656]
Datum
11. Dezember 2023 22:36
An
Bayerisches Landeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie verhält sich die Abfrage-/ Trefferquote des BLKA bei der Nutzung von EURODAC in 2023? 2. Welchen Anteil haben bayerische Behörden an der Bereitstellung der EURODAC-Datensätze aus Deutschland in 2023? 3. Wie wurde die Verhältnismässigkeit, EURODAC als letztes Mittel, der Abfragen vom BLKA dokumentiert? Diese Informationen fordere ich an, da ich für eine Analyse zum Thema Umsetzung der Screening- und EURODAC-Verordung recherchiere und mich der imense Anstieg der Anfragen der bayerischen Behörden aus der Anfrage: 9/59, September 23.verwundert. ** *Die signifikante Steigerung der Abgleichzahlen im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2021 resultiert aus einem entsprechenden Anstieg der durch die bayerische Landespolizei durchgeführten Abgleiche (2021: 125; 2022: 1.261). Dieser begründet sich nach Aussage des Bayerischen Landeskriminalamts darin, dass im Jahr 2022 vermehrt Recherchen zu sog. Cold Cases bzw. Altfallermittlungen durchgeführt wurden. Die Trefferquote von 0,4 Prozent (6 Treffer) im Jahr 2022 ist dabei im Bezug zu diesen Altfallermittlungen zu betrachten.* *
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Angela Buettner Anfragenr: 294656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294656/ Postanschrift Angela Buettner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Angela Buettner

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Bayerisches Landeskriminalamt
Ihre Anfrage an das Bayer. Landeskriminalamt - Anfragenr: 294656 Sehr geehrte Frau Buettner, vielen Dank für Ihre…
Von
Bayerisches Landeskriminalamt
Betreff
Ihre Anfrage an das Bayer. Landeskriminalamt - Anfragenr: 294656
Datum
10. Januar 2024 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Buettner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die geforderte Auskunft sehen wir keinen rechtlichen Anspruch. 1. Nach Art. 39 Abs. 1 BayDSG besteht zwar grundsätzlich ein Auskunftsanspruch bei Darlegung eines berechtigten Interesses. Gemäß Art. 39 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 BayDSG ist dieser jedoch auf die Polizei nicht anzuwenden. 1. Nach Art. 3 Abs. 1 S. 1 BayUIG hat jede Person nach Maßgabe des BayUIG Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen. Der Begriff Umweltinformationen ist in Art. 2 Abs. 2 BayUIG legaldefiniert. Die beantragte Auskunft betrifft keine Umweltinformationen i.S.d. Art. 2 Abs. 2 BayUIG. 1. Auch § 2 Abs. 1 VIG ist keine geeignete Rechtsgrundlage für einen Auskunftsanspruch, da keine Verbraucherinformationen betroffen sind. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir Ihnen aufgrund der Rechtslage keine weiteren Auskünfte zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen