erfolgte Massnahmen im Rahmen des Katastrophenschutzes von Januar 2013 bis November 2017
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir folgende Daten, vorzugsweise in maschinenlesbarer Form (z.B. Exceltabelle, CSV o.ä.), zu: Zeit, Ort, Dauer und Umfang von Massnahmen/Einsätzen von Feuerwehren, THW, BKK, Landeskommandos der Bundeswehr, Ordnungs- und Sicherheitsbehörden im Rahmen des Katastrophenschutzes im Landkreis Eichsfeld vom Januar 2013 bis November 2017. Bei den Orten reicht eine ungefähre Bezeichnung (z.B. Strassennahme ohne Hausnummer), sofern einzelne Anwohner konkret betroffen sind (z.B. beim Auspumpen eines Kellers).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage eingeschlafen
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Datum4. Dezember 2017
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5. Januar 2018
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