Erforschung von Wikihouse

Gibt es Dokumentationen bzw. Projekte nach dem Prinzip des Wikihouses oder anderer modularer Bausysteme, die veröffentlicht werden können ? Bei Unzuständigkeit oder weiterer Zuständigkeit anderer Ressorts bitte ich um entsprechende Weiterleitung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. August 2020
  • Frist
    12. September 2020
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Ben Lang
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es Dok…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Ben Lang
Betreff
Erforschung von Wikihouse [#194905]
Datum
10. August 2020 12:58
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es Dokumentationen bzw. Projekte nach dem Prinzip des Wikihouses oder anderer modularer Bausysteme, die veröffentlicht werden können ? Bei Unzuständigkeit oder weiterer Zuständigkeit anderer Ressorts bitte ich um entsprechende Weiterleitung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ben Lang Anfragenr: 194905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194905/ Postanschrift Ben Lang << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ben Lang

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Az.: 18501/111(2020) Bonn, 17.08.2020 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 10.08.2020 Seh…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Erforschung von Wikihouse [#194905]
Datum
17. August 2020 18:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: 18501/111(2020) Bonn, 17.08.2020 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 10.08.2020 Sehr geehrter Herr Lang, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema „Erforschung von Wikihouse“ vom 10.08.2020. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da uns die entsprechenden Informationen nicht vorliegen. Das Verbundprojekt „Nachhaltige Haushaltsinnovation in kollaborativen Netzwerken: - Peer Innovation; Teilvorhaben: Relevanz online-basierter Haushaltsinnovationen für eine transformative Innovationspolitik“ nennt das Wikihouse Projekt lediglich als Beispiel für eine nachhaltige Haushaltsinnovation (Projektseite: https://www.ioew.de/projekt/peerinnovation_nachhaltige_haushaltsinnovation_in_kollaborativen_netzwerken). Weitere Informationen zu diesem Projekt können Sie bei Bedarf im Förderkatalog (https://foerderportal.bund.de) unter Eingabe des Förderkennzeichens 16IFI108 abrufen. Das Informationsfreiheitsgesetz normiert keine Pflicht zur Weiterleitung an eine andere ggf. zuständige Stelle (Ressort). Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, Heinemannstraße 2, 53175 Bonn einzureichen. Mit freundlichen Grüßen