Erfüllung der Mindestanforderung zur Haltung von Tieren in Zoos und Tierparks in Deutschland

Werden die durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgestellten Mindestanforderungen ...
-> ... an die Haltung von Greifvögeln und Eulen (1995),
-> ... an die Haltung von Papageien (1995),
-> ... zur Haltung von Kleinvögeln (1996),
-> ... an die Haltung von Reptilien (1997),
-> ... an die Haltung von Säugetieren (Gutachten 2014),
-> ... an die Haltung von Straußen, Nandus, Emus und Kasuaren (2019),
von allen deutschen Zoos und Tierparks eingehalten?

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage ermöglicht folgende Einschätzung:

1. Die durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgestellten Mindestanforderungen ...
-> ... an die Haltung von Greifvögeln und Eulen (1995),
-> ... an die Haltung von Papageien (1995),
-> ... zur Haltung von Kleinvögeln (1996),
-> ... an die Haltung von Reptilien (1997),
-> ... an die Haltung von Säugetieren (Gutachten 2014),
-> ... an die Haltung von Straußen, Nandus, Emus und Kasuaren (2019),
werden nicht durch das BMEL überwacht und somit liegen diesem Bundesministerium keine Informationen vor.

2. Die Überwachung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften und der durch das BMEL aufgestellten Mindestanforderungen zur Tierhaltung obliegt den Behörden der Bundesländer. In der Regel sind die Veterinärämter der Kreise und Städte zuständig.
-> Um die eigentliche Frage zu beantworten, wäre zu ermitteln, welche Länderbehörde für welche zoologischen Gärten und ähnliche Einrichtungen zuständig ist. Die entsprechende Behörde wäre dann zu fragen, ob die zoologischen Gärten und ähnliche Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich die Mindestanforderungen einhalten.

3. Nach § 11 Absatz 1 Tierschutzgesetz, muss u. a. eine Erlaubnis der zuständigen Behörde zur Tierhaltung vorliegen. Demnach sollten hier aller Voraussicht nach die Veterinärämter der Kreise und Städte zuständig sein.
-> Interessant wäre, ob die Erlaubnis nur dann erteilt wird, wenn die durch das BMEL aufgestellten Mindestanforderungen berücksichtigt werden. Diese Anfrage wäre aller Voraussicht nach ebenfalls an die zuständigen Veterinärämter zu stellen.

4. Zudem ist für Errichtung und Betrieb zoologischer Gärten und ähnlicher Einrichtungen eine Genehmigung gemäß § 42 Absatz 2 Bundesnaturschutzgesetz erforderlich. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ist hier „federführend“.
-> Hier wäre beim BMUV die Anfrage zu hinterlegen, ob bei der Erteilung der Genehmigung, die vom BMEL aufgestellten Mindestanforderungen berücksichtigt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. September 2023
  • Frist
    27. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
Christian Arndt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Werden die durch das Bundesministeriu…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Christian Arndt
Betreff
Erfüllung der Mindestanforderung zur Haltung von Tieren in Zoos und Tierparks in Deutschland [#288940]
Datum
23. September 2023 18:30
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Werden die durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgestellten Mindestanforderungen ... -> ... an die Haltung von Greifvögeln und Eulen (1995), -> ... an die Haltung von Papageien (1995), -> ... zur Haltung von Kleinvögeln (1996), -> ... an die Haltung von Reptilien (1997), -> ... an die Haltung von Säugetieren (Gutachten 2014), -> ... an die Haltung von Straußen, Nandus, Emus und Kasuaren (2019), von allen deutschen Zoos und Tierparks eingehalten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Arndt Anfragenr: 288940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288940/ Postanschrift Christian Arndt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Arndt
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrter Herr Arndt, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 23.09.2023 beim Bundesministerium für Ernäh…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung: Erfüllung der Mindestanforderung zur Haltung von Tieren in Zoos und Tierparks in Deutschland [#288940]
Datum
25. September 2023 07:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Arndt, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 23.09.2023 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrter Herr Arndt, in der Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfr…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
IFG-Bescheid: Erfüllung der Mindestanforderung zur Haltung von Tieren in Zoos und Tierparks in Deutschland [#288940]
Datum
10. Oktober 2023 16:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Arndt, in der Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 23.09.2023. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] ________________________ [geschwärzt] Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [geschwärzt], [geschwärzt] Telefon: 030 / 18 529-0 Fax: 030 / 18 529-4262 [geschwärzt] Internet: www.bmel.de Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMEL können Sie der Datenschutzerklärung auf: "www.bmel.de/DE/serviceseiten/datenschutz /datenschutz_node.html" entnehmen."