Erfüllung der Mindestanforderung zur Haltung von Tieren in Zoos und Tierparks in Deutschland
Werden die durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgestellten Mindestanforderungen ...
-> ... an die Haltung von Greifvögeln und Eulen (1995),
-> ... an die Haltung von Papageien (1995),
-> ... zur Haltung von Kleinvögeln (1996),
-> ... an die Haltung von Reptilien (1997),
-> ... an die Haltung von Säugetieren (Gutachten 2014),
-> ... an die Haltung von Straußen, Nandus, Emus und Kasuaren (2019),
von allen deutschen Zoos und Tierparks eingehalten?
Ergebnis der Anfrage
Die Anfrage ermöglicht folgende Einschätzung:
1. Die durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgestellten Mindestanforderungen ...
-> ... an die Haltung von Greifvögeln und Eulen (1995),
-> ... an die Haltung von Papageien (1995),
-> ... zur Haltung von Kleinvögeln (1996),
-> ... an die Haltung von Reptilien (1997),
-> ... an die Haltung von Säugetieren (Gutachten 2014),
-> ... an die Haltung von Straußen, Nandus, Emus und Kasuaren (2019),
werden nicht durch das BMEL überwacht und somit liegen diesem Bundesministerium keine Informationen vor.
2. Die Überwachung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften und der durch das BMEL aufgestellten Mindestanforderungen zur Tierhaltung obliegt den Behörden der Bundesländer. In der Regel sind die Veterinärämter der Kreise und Städte zuständig.
-> Um die eigentliche Frage zu beantworten, wäre zu ermitteln, welche Länderbehörde für welche zoologischen Gärten und ähnliche Einrichtungen zuständig ist. Die entsprechende Behörde wäre dann zu fragen, ob die zoologischen Gärten und ähnliche Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich die Mindestanforderungen einhalten.
3. Nach § 11 Absatz 1 Tierschutzgesetz, muss u. a. eine Erlaubnis der zuständigen Behörde zur Tierhaltung vorliegen. Demnach sollten hier aller Voraussicht nach die Veterinärämter der Kreise und Städte zuständig sein.
-> Interessant wäre, ob die Erlaubnis nur dann erteilt wird, wenn die durch das BMEL aufgestellten Mindestanforderungen berücksichtigt werden. Diese Anfrage wäre aller Voraussicht nach ebenfalls an die zuständigen Veterinärämter zu stellen.
4. Zudem ist für Errichtung und Betrieb zoologischer Gärten und ähnlicher Einrichtungen eine Genehmigung gemäß § 42 Absatz 2 Bundesnaturschutzgesetz erforderlich. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ist hier „federführend“.
-> Hier wäre beim BMUV die Anfrage zu hinterlegen, ob bei der Erteilung der Genehmigung, die vom BMEL aufgestellten Mindestanforderungen berücksichtigt werden.
Information nicht vorhanden
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Datum23. September 2023
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27. Oktober 2023
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