Ergänzende Frage zu meiner Anfrage vom 6.12.2023 zum bestehenden Castor-Zwischenlager auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich

Zunächst vielen Dank für die Antwort. Für mich stellen sich zwei zusätzliche Fragen, um deren Beantwortung ich bitte.

In welchem Umfang und wann hat sich das Bundesfinanzministerium zu den drei Optionen mit der JEN abgestimmt bzw. wurde es von Seiten der JEN einbezogen? Bitte aufschlüsseln nach Anhörungen bzw. schriftlichen Stellungnahmen und Ergebnissen der Konsultationen.

Da die Maßgaben der zuständigen Behörden (insb. BASE und MWIKE) in Form der sofortigen Räumungsanordnung seit geraumer Zeit klar formuliert sind, bitte ich nochmal um Auskunft, welche der beiden Optionen entsprechend dieser Maßgaben das Bundesfinanzministerium favorisiert wird und warum.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2024
  • Frist
    2. März 2024
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Hanns-Jörg Rohwedder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zunächst vielen Dank für die Antwort.…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Hanns-Jörg Rohwedder
Betreff
Ergänzende Frage zu meiner Anfrage vom 6.12.2023 zum bestehenden Castor-Zwischenlager auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich [#298890]
Datum
31. Januar 2024 17:28
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zunächst vielen Dank für die Antwort. Für mich stellen sich zwei zusätzliche Fragen, um deren Beantwortung ich bitte. In welchem Umfang und wann hat sich das Bundesfinanzministerium zu den drei Optionen mit der JEN abgestimmt bzw. wurde es von Seiten der JEN einbezogen? Bitte aufschlüsseln nach Anhörungen bzw. schriftlichen Stellungnahmen und Ergebnissen der Konsultationen. Da die Maßgaben der zuständigen Behörden (insb. BASE und MWIKE) in Form der sofortigen Räumungsanordnung seit geraumer Zeit klar formuliert sind, bitte ich nochmal um Auskunft, welche der beiden Optionen entsprechend dieser Maßgaben das Bundesfinanzministerium favorisiert wird und warum.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hanns-Jörg Rohwedder Anfragenr: 298890 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298890/ Postanschrift Hanns-Jörg Rohwedder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hanns-Jörg Rohwedder

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Bundesministerium der Finanzen
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Hanns-Jörg Rohwedder [#298890] <<Name und E-Mail-Adresse>> Ges…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Ergänzende Frage zu meiner Anfrage vom 6.12.2023 zum bestehenden Castor-Zwischenlager auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich [#298890]
Datum
26. Februar 2024 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
780,0 KB
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Hanns-Jörg Rohwedder [#298890] <<Name und E-Mail-Adresse>> Gesendet: Mittwoch, 31. Januar 2024 17:28 An: Referat VB5 <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Ergänzende Frage zu meiner Anfrage vom 6.12.2023 zum bestehenden Castor-Zwischenlager auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich [#298890] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zunächst vielen Dank für die Antwort. Für mich stellen sich zwei zusätzliche Fragen, um deren Beantwortung ich bitte. In welchem Umfang und wann hat sich das Bundesfinanzministerium zu den drei Optionen mit der JEN abgestimmt bzw. wurde es von Seiten der JEN einbezogen? Bitte aufschlüsseln nach Anhörungen bzw. schriftlichen Stellungnahmen und Ergebnissen der Konsultationen. Da die Maßgaben der zuständigen Behörden (insb. BASE und MWIKE) in Form der sofortigen Räumungsanordnung seit geraumer Zeit klar formuliert sind, bitte ich nochmal um Auskunft, welche der beiden Optionen entsprechend dieser Maßgaben das Bundesfinanzministerium favorisiert wird und warum. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen