Ergänzte Fassung der Technischen Richtlinie DE-Alert (TR DE-Alert) gem. § 164a Absatz 5 TKG (also Version 1.1)

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Fragen an Referat 425:

Unter
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/OeffentlicheSicherheit/DEAlert/start.html
dokumentieren Sie die Anhörung zum Entwurf der ergänzten Fassung der Technischen Richtlinie DE-Alert (TR DE-Alert) gem. § 164a Absatz 5 TKG.

Dort schreiben Sie:
"
[...]
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, hinsichtlich der ergänzten Anforderungen erforderlichenfalls Umsetzungsfristen über den 23.02.2023 hinaus festzusetzen, der als Frist für die ursprünglich veröffentlichte Technische Richtlinie gilt.
[...]
Unabhängig davon behält sich die Bundesnetzagentur hierzu vor, je nach Ergebnis dieser Anhörung in einer Arbeitsgruppe mit den Betroffenen eine ggf. weiter ausspezifizierte Lösung in diesem Punkt zu erarbeiten.
Es ist beabsichtigt, die ergänzte Fassung der TR DE-Alert auf der Basis des im Anhang beigefügten Entwurfs als Ausgabe 1.1 in Kraft treten zu lassen.
[...]
Im Amtsblatt 15/2022 vom 10.08.2022 wurde mit der Mitteilung 147/2022 der Entwurf der ergänzten Fassung der Technischen Richtlinie DE-Alert (TR DE-Alert) veröffentlicht sowie auf die Veröffentlichung der Stellungnahmen hingewiesen.
Die gem. § 164a Absatz 5 TKG unter Berücksichtigung der Verordnung für die Aussendung öffentlicher Warnungen in Mobilfunknetzen (Mobilfunk-Warn-Verordnung, MWV) zu Beteiligenden erhielten die Gelegenheit, zu dem Entwurf der ergänzten Fassung der TR DE-Alert bis zum 09.09.2022 Stellung zu nehmen.
[...]
"

Meine Fragen:

1) Wann ist mit der Veröffentlichung der ergänzten Fassung der Technischen Richtlinie DE-Alert (also Version 1.1) zu rechnen ?

2) Wird die Umsetzung des Entwurfs der ergänzten Fassung der Technischen Richtlinie DE-Alert (also Version 1.1) bereits am bundesweiten Warntag am 08.12.22 zur Anwendung kommen ?

3) Neu in der Entwurfs-Version 1.1 der TR DE-Alert ist ja unter anderem die zusätzliche parallele Aussendung von Warnungen des Level 1 mit einer dreistelligen Message-ID (919).
Diese parallele Aussendung soll für eine breitere Empfangbarkeit auf den Mobilfunkendgeräten sorgen, insbesondere auf älteren.
Wird diese parallele Aussendung mit Message ID 919 bereits am bundesweiten Warntag am 08.12.22 zur Anwendung kommen ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. November 2022
  • Frist
    9. Dezember 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fragen an Referat…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ergänzte Fassung der Technischen Richtlinie DE-Alert (TR DE-Alert) gem. § 164a Absatz 5 TKG (also Version 1.1) [#262591]
Datum
6. November 2022 19:35
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fragen an Referat 425: Unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/OeffentlicheSicherheit/DEAlert/start.html dokumentieren Sie die Anhörung zum Entwurf der ergänzten Fassung der Technischen Richtlinie DE-Alert (TR DE-Alert) gem. § 164a Absatz 5 TKG. Dort schreiben Sie: " [...] Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, hinsichtlich der ergänzten Anforderungen erforderlichenfalls Umsetzungsfristen über den 23.02.2023 hinaus festzusetzen, der als Frist für die ursprünglich veröffentlichte Technische Richtlinie gilt. [...] Unabhängig davon behält sich die Bundesnetzagentur hierzu vor, je nach Ergebnis dieser Anhörung in einer Arbeitsgruppe mit den Betroffenen eine ggf. weiter ausspezifizierte Lösung in diesem Punkt zu erarbeiten. Es ist beabsichtigt, die ergänzte Fassung der TR DE-Alert auf der Basis des im Anhang beigefügten Entwurfs als Ausgabe 1.1 in Kraft treten zu lassen. [...] Im Amtsblatt 15/2022 vom 10.08.2022 wurde mit der Mitteilung 147/2022 der Entwurf der ergänzten Fassung der Technischen Richtlinie DE-Alert (TR DE-Alert) veröffentlicht sowie auf die Veröffentlichung der Stellungnahmen hingewiesen. Die gem. § 164a Absatz 5 TKG unter Berücksichtigung der Verordnung für die Aussendung öffentlicher Warnungen in Mobilfunknetzen (Mobilfunk-Warn-Verordnung, MWV) zu Beteiligenden erhielten die Gelegenheit, zu dem Entwurf der ergänzten Fassung der TR DE-Alert bis zum 09.09.2022 Stellung zu nehmen. [...] " Meine Fragen: 1) Wann ist mit der Veröffentlichung der ergänzten Fassung der Technischen Richtlinie DE-Alert (also Version 1.1) zu rechnen ? 2) Wird die Umsetzung des Entwurfs der ergänzten Fassung der Technischen Richtlinie DE-Alert (also Version 1.1) bereits am bundesweiten Warntag am 08.12.22 zur Anwendung kommen ? 3) Neu in der Entwurfs-Version 1.1 der TR DE-Alert ist ja unter anderem die zusätzliche parallele Aussendung von Warnungen des Level 1 mit einer dreistelligen Message-ID (919). Diese parallele Aussendung soll für eine breitere Empfangbarkeit auf den Mobilfunkendgeräten sorgen, insbesondere auf älteren. Wird diese parallele Aussendung mit Message ID 919 bereits am bundesweiten Warntag am 08.12.22 zur Anwendung kommen ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262591/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bundesnetzagentur hat das Verfahren zu…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Ergänzte Fassung der Technischen Richtlinie DE-Alert (TR DE-Alert) gem. § 164a Absatz 5 TKG (also Version 1.1) [#262591]
Datum
18. November 2022 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bundesnetzagentur hat das Verfahren zur Überarbeitung der TR DE-Alert abgeschlossen und wird die finale Fassung zeitnah in ihrem Amtsblatt veröffentlichen. Erstmalig wird Cell-Broadcast beim bundesweiten Warntag am 8. Dezember 2022 erprobt. Dies eröffnet die Möglichkeit, potenzielle Schwachstellen vor dem Wirkbetrieb von Cell-Broadcast im Februar 2023 zu erkennen und, wenn möglich, bis zum Wirkbetrieb zu optimieren, so dass mittelbar sicher auch die TR "mit getestet" wird. Ob bereits zu diesem frühen Zeitpunkt die neu aufgenommenen Ergänzungen, insbesondere hinsichtlich der Message ID 919, am Warntag eingesetzt werden können hängt vom Stand der Implementierung des Systems bei den Betreibern ab und kann von der Bundesnetzagentur gegenwärtig nicht beurteilt werden, zumal die Umsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und die Bundesnetzagentur (BNetzA) arbeiten dazu eng mit den in Deutschland tätigen Mobilfunknetzbetreibern und Mobilfunkanbietern sowie den Software- und Endgeräteherstellern an der Einführung von Cell-Broadcast zusammen. Am bundesweiten Warntag, dem 8. Dezember 2022, wird Cell-Broadcast erstmals von der Nationalen Warnzentrale des Bundes durch die durchführende Behörde (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) ausgelöst. Informationen zur konkreten Durchführung des Warntages kann Ihnen die Bundesnetzagentur leider nicht mitteilen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre ausführliche Antwort. Mit …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ergänzte Fassung der Technischen Richtlinie DE-Alert (TR DE-Alert) gem. § 164a Absatz 5 TKG (also Version 1.1) [#262591]
Datum
20. November 2022 18:43
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262591/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>