Ergänzende Richtlinien zur Verschlusssachenanweisung

Ergänzende Richtlinien zur Verschlusssachenanweisung der FHH, insbesondere die in § 64 HmbVSA erwähnten, derzeit gültigen
* Richtlinien für die Übertragung von Verschlusssachen auf Fernmeldewegen
* Richtlinien für die Verwendung von Geräten und Mitteln zur Herstellung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Beförderung, Aufbewahrung oder Vernichtung von Verschlusssachen
* Richtlinien für den Schutz von Verschlusssachen in der automatisierten Datenverarbeitung
* Richtlinien für Beratung und Kontrollen zum Schutz von Verschlusssachen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Oktober 2014
  • Frist
    7. November 2014
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Burkhard Masseida
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Burkhard Masseida
Betreff
Ergänzende Richtlinien zur Verschlusssachenanweisung [#7675]
Datum
3. Oktober 2014 03:33
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Ergänzende Richtlinien zur Verschlusssachenanweisung der FHH, insbesondere die in § 64 HmbVSA erwähnten, derzeit gültigen * Richtlinien für die Übertragung von Verschlusssachen auf Fernmeldewegen * Richtlinien für die Verwendung von Geräten und Mitteln zur Herstellung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Beförderung, Aufbewahrung oder Vernichtung von Verschlusssachen * Richtlinien für den Schutz von Verschlusssachen in der automatisierten Datenverarbeitung * Richtlinien für Beratung und Kontrollen zum Schutz von Verschlusssachen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Burkhard Masseida <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Burkhard Masseida

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Herr Masseida, die von Ihnen gewünschten Unterlagen liegen im Amt für Innere Verwaltung und Planung…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Ergänzende Richtlinien zur Verschlusssachenanweisung [#7675]
Datum
3. November 2014 15:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Masseida, die von Ihnen gewünschten Unterlagen liegen im Amt für Innere Verwaltung und Planung der BIS nicht vor. Im Bedarfsfall erfolgt durch die Sachbearbeitung eine Einsichtnahme im Landesamt für Verfassungsschutz. Mit freundlichem Gruß Behörde für Inneres und Sport Amt für Innere Verwaltung und Planung