Ergänzende Richtlinien zur Verschlusssachenanweisung
Ergänzende Richtlinien zur Verschlusssachenanweisung der FHH, insbesondere die in § 64 HmbVSA erwähnten, derzeit gültigen
* Richtlinien für die Übertragung von Verschlusssachen auf Fernmeldewegen
* Richtlinien für die Verwendung von Geräten und Mitteln zur Herstellung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Beförderung, Aufbewahrung oder Vernichtung von Verschlusssachen
* Richtlinien für den Schutz von Verschlusssachen in der automatisierten Datenverarbeitung
* Richtlinien für Beratung und Kontrollen zum Schutz von Verschlusssachen
Information nicht vorhanden
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Datum3. Oktober 2014
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7. November 2014
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