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Ergänzende Weisungen des Jobcenters München zur Leistungsgewährung

auf Ihrer Webseite ist ein Inhaltsverzeichnis mit ergänzenden Weisungen des Jobcenters München zur Leistungsgewährung hinterlegt:

http://muenchen-jobcenter.de/informationen/informationsfreiheitsgesetz/
http://muenchen-jobcenter.de/media/2017/07/170804_Inhaltsverzeichnis_Weisungen_Leistung_IFG.pdf

Antrag:
=====

Im Rahmen Ihrer Beratungs- und Auskunftspflichten wird um Herausgabe und Veröffentlichung auf Ihrer Webseite sämtlicher ergänzender Weisungen des Jobcenters beantragt.

Das Verzeichnis ist um das Formblatt "Einzelfall/Härteentscheidung" Kosten der Unterkunft zu ergänzen.

Hierauf besteht nach SGB, SGG, IFG, IFG LHM, EU-DSGVO, DSGVO, BDSG, BayVwVfG, VwVfG, BayDSG, BayVerF, GG, usw. ein Anspruch. Dies wurde vom Bundessozialsozialgericht, Bundesverfassungsgericht und Europäischen Gerichtshof bestätigt.

Es wird um Erledigung bis zum 30.11.2019 gebeten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. November 2019
  • Frist
    6. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf Ihrer Webseite …
An Jobcenter Stadt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ergänzende Weisungen des Jobcenters München zur Leistungsgewährung [#169652]
Datum
2. November 2019 08:59
An
Jobcenter Stadt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf Ihrer Webseite ist ein Inhaltsverzeichnis mit ergänzenden Weisungen des Jobcenters München zur Leistungsgewährung hinterlegt: http://muenchen-jobcenter.de/informationen/informationsfreiheitsgesetz/ http://muenchen-jobcenter.de/media/2017/07/170804_Inhaltsverzeichnis_Weisungen_Leistung_IFG.pdf Antrag: ===== Im Rahmen Ihrer Beratungs- und Auskunftspflichten wird um Herausgabe und Veröffentlichung auf Ihrer Webseite sämtlicher ergänzender Weisungen des Jobcenters beantragt. Das Verzeichnis ist um das Formblatt "Einzelfall/Härteentscheidung" Kosten der Unterkunft zu ergänzen. Hierauf besteht nach SGB, SGG, IFG, IFG LHM, EU-DSGVO, DSGVO, BDSG, BayVwVfG, VwVfG, BayDSG, BayVerF, GG, usw. ein Anspruch. Dies wurde vom Bundessozialsozialgericht, Bundesverfassungsgericht und Europäischen Gerichtshof bestätigt. Es wird um Erledigung bis zum 30.11.2019 gebeten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Stadt München
Abweichende Erbringung von Leistungen § 24 SGB II Erstausstattung Möbel und Elektrogeräte
Von
Jobcenter Stadt München
Via
Briefpost
Betreff
Abweichende Erbringung von Leistungen § 24 SGB II Erstausstattung Möbel und Elektrogeräte
Datum
27. November 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Jobcenter Stadt München
Abweichende Erbringung von Leistungen § 24 SGB II Erstausstattung bei Bekleidung Schwangerschaft Geburt
Von
Jobcenter Stadt München
Via
Briefpost
Betreff
Abweichende Erbringung von Leistungen § 24 SGB II Erstausstattung bei Bekleidung Schwangerschaft Geburt
Datum
27. November 2019
Status
Jobcenter Stadt München
Abweichende Erbringung von Leistungen § 24 SGB II Härtefälle Stromsperrungen
Von
Jobcenter Stadt München
Via
Briefpost
Betreff
Abweichende Erbringung von Leistungen § 24 SGB II Härtefälle Stromsperrungen
Datum
27. November 2019
Status
Jobcenter Stadt München
Ergänzende Weisungen des Jobcenters München
Von
Jobcenter Stadt München
Via
Briefpost
Betreff
Ergänzende Weisungen des Jobcenters München
Datum
13. Dezember 2019
Status

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ergänzende Weisungen des Jobcenters München [#169652] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Überse…
An Jobcenter Stadt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ergänzende Weisungen des Jobcenters München [#169652]
Datum
4. März 2020 17:45
An
Jobcenter Stadt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung der ergänzenden Weisungen. Leider musste festgestellt werden, dass diese nicht aktuell sind: Beispiel Weisung "Lohnwucher": Hier wird noch der Mindestlohn für das Jahr 2017 mit Euro 8,84 genannt. Dieser ist mittlerweile erhöht worden: https://www.dgb.de/schwerpunkt/mindestlohn/mindestlohn-2020-was-aendert-sich-in-2020 Frage: Werden die Weisungen nicht laufend aktualisiert, insbesondere im Hinblick auf Beträge? Bekanntlich handelt es sich beim Jobcenter München um eine Behörde, die zum großen Teil dem Bundesdatenschutzbeauftragten unterliegt. Damit gilt das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes: https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/IFG.pdf Demnach sind Sie verpflichtet die mir überlassenen laufenden Weisungen zu veröffentlichen wie es die Bundesagentur selbst auch vornimmt: https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/wissensdatenbank-sgbii Es wird deshalb um vollständige Veröffentlichung aller internen / ergänzenden Weisungen des Jobcenters München auf der eigenen Webseite bis zum 31.03.2020 beantragt. Aktuell ist die Webseite nach IFG Bund dürftig: muenchen-jobcenter.de/buerger/ Nach Fristablauf erfolgt ohne weitere Erinnerung Untätigkeitsklage etc. beim Bayerischen Verwaltungsgericht München. (Evtl.) Berechtigten ist es nicht zuzumuten einzeln interne / ergänzende Weisungen abzufragen, insbesondere auf Aktualisierungen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 169652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169652 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.