Ergänzende Weisungen des Jobcenters München zur Leistungsgewährung
auf Ihrer Webseite ist ein Inhaltsverzeichnis mit ergänzenden Weisungen des Jobcenters München zur Leistungsgewährung hinterlegt:
http://muenchen-jobcenter.de/informationen/informationsfreiheitsgesetz/
http://muenchen-jobcenter.de/media/2017/07/170804_Inhaltsverzeichnis_Weisungen_Leistung_IFG.pdf
Antrag:
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Im Rahmen Ihrer Beratungs- und Auskunftspflichten wird um Herausgabe und Veröffentlichung auf Ihrer Webseite sämtlicher ergänzender Weisungen des Jobcenters beantragt.
Das Verzeichnis ist um das Formblatt "Einzelfall/Härteentscheidung" Kosten der Unterkunft zu ergänzen.
Hierauf besteht nach SGB, SGG, IFG, IFG LHM, EU-DSGVO, DSGVO, BDSG, BayVwVfG, VwVfG, BayDSG, BayVerF, GG, usw. ein Anspruch. Dies wurde vom Bundessozialsozialgericht, Bundesverfassungsgericht und Europäischen Gerichtshof bestätigt.
Es wird um Erledigung bis zum 30.11.2019 gebeten.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum2. November 2019
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6. Dezember 2019
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