Ergebnis der bundesweiten Recherche zum Wohnberechtigungsschein für Ausländer und Geflüchtete

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

In Rahmen des mit NGOs, Verwaltung und Wohnungswirtschaft im Laufe des Jahres 2018 durchgeführten "Runden Tisches zur Verbesserung der Situation geflüchteter Menschen auf dem Wohnungsmarkt" wurde vereinbart, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW) eine bundesweiten Recherche zu Rechtslage und Rechtspraxis bei der Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen für Ausländer und Geflüchtete durchführt. Diese Recherche hat ein Sachbearbeiter von SenSW durchgeführt und Anfang 2019 in mehreren Vermerken zusammengefasst. Leider hat SenSW jedoch bis heute die Ergebnisse der Recherche den am Runden Tisch beteiligten NGOs nicht vorgelegt.

Geheimschutzinteressen sind nicht erkennbar. Wir bitten Sie daher, uns alle die Ergebnisse der Recherche dokumentierenden Vermerke von SenSW zukommen zu lassen.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ausschlussgründe liegen unseres Erachtens nicht vor.

Wir möchten Sie darum bitten, uns vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Aktenauskunft zu informieren, und und die erbetene Aktenauskunft nach Möglichkeit auf elektronischem Wege kostenfrei zu gewähren.

Wir verweisen auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitten Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Wir möchten Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Georg Classen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. August 2019
  • Frist
    1. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir …
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Betreff
Ergebnis der bundesweiten Recherche zum Wohnberechtigungsschein für Ausländer und Geflüchtete [#165453]
Datum
29. August 2019 11:27
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Rahmen des mit NGOs, Verwaltung und Wohnungswirtschaft im Laufe des Jahres 2018 durchgeführten "Runden Tisches zur Verbesserung der Situation geflüchteter Menschen auf dem Wohnungsmarkt" wurde vereinbart, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW) eine bundesweiten Recherche zu Rechtslage und Rechtspraxis bei der Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen für Ausländer und Geflüchtete durchführt. Diese Recherche hat ein Sachbearbeiter von SenSW durchgeführt und Anfang 2019 in mehreren Vermerken zusammengefasst. Leider hat SenSW jedoch bis heute die Ergebnisse der Recherche den am Runden Tisch beteiligten NGOs nicht vorgelegt. Geheimschutzinteressen sind nicht erkennbar. Wir bitten Sie daher, uns alle die Ergebnisse der Recherche dokumentierenden Vermerke von SenSW zukommen zu lassen. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen unseres Erachtens nicht vor. Wir möchten Sie darum bitten, uns vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Aktenauskunft zu informieren, und und die erbetene Aktenauskunft nach Möglichkeit auf elektronischem Wege kostenfrei zu gewähren. Wir verweisen auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitten Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Wir möchten Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen i.A. Georg Classen Flüchtlingsrat Berlin e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Flüchtlingsrat Berlin e.V. << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Ihre Bitte um Zusendung von Vermerken im Rahmen der Prüfung, inwieweit Geflüchtet...antragsbefugt iSv § 27 Abs. 2 ... WoFG sind
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Bitte um Zusendung von Vermerken im Rahmen der Prüfung, inwieweit Geflüchtet...antragsbefugt iSv § 27 Abs. 2 ... WoFG sind
Datum
6. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen