Ergebnis der Evaluierung nach §3a PAuswGebV

Das Ergebnis der Evaluierung (§3a) der PAuswGebV.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Ergebnis der Evaluierung (§3a) de…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ergebnis der Evaluierung nach §3a PAuswGebV [#296253]
Datum
4. Januar 2024 12:31
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Ergebnis der Evaluierung (§3a) der PAuswGebV.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296253/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0415 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem An…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 4. Januar 2024 - Ergebnis der Evaluierung nach §3a PAuswGebV [#296253]
Datum
5. Januar 2024 12:08
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0415 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 4. Januar 2024 teile ich Ihnen Folgendes mit: Die erfragte Thematik wird in der öffentlich zugänglichen Bundestagsdrucksache 18/11279 (https://dserver.bundestag.de/btd/18/112/1811279.pdf) behandelt. Wie aus der Bundestagsdrucksache ersichtlich ist (S.41), hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die Evaluierung in Auftrag gegeben. Daher empfehle ich Ihnen, sich für ggf. weitere Informationen an das federführende BMI zu wenden: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, bitte stellen Sie mir die vollständige Evaluierung der PAuswGebV aus Februar 2014 zu Verfügung. Mit f…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 4. Januar 2024 - Ergebnis der Evaluierung nach §3a PAuswGebV [#296253]
Datum
5. Januar 2024 17:24
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte stellen Sie mir die vollständige Evaluierung der PAuswGebV aus Februar 2014 zu Verfügung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296253/

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Bundesministerium der Justiz
Antwort zum IFG Antrag << Antragsteller:in >> [#296253] Bundesministerium des Innern und für Heimat Re…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Antwort zum IFG Antrag << Antragsteller:in >> [#296253]
Datum
11. Januar 2024 08:14
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 - 13002/28#722 Betr.: Ergebnis der Evaluierung nach §3a PAuswGebV [#296253] Bezug: Ihre E-Mail an die Poststelle des BMI vom 05.01.2024 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 05. Januar 2024 an die Poststelle des BMI haben Sie um die zur Verfügungstellung der vollständigen Evaluierung der PAuswGebV aus Februar 2014 gebeten. Auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz teile ich folgendes mit: Die Personalausweisgebühr wurde zuletzt im Jahr 2020 evaluiert. In der Bundesratsdrucksache (BR-Drs.) 492/20 ist im Begründungsteil zur Änderung der Personalausweisgebührenverordnung (vgl. Seite 13 der BR-Drs.) das Ergebnis der Evaluierung dargelegt. Die zugrunde gelegte Evaluierung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) vom 9. Nov. 2014 ist auf der KGSt-Seite unter dem Link: https://www.kgst.de/dokumentdetails?path=/documents/20181/93581/20141119A0012.pdf/89f48606-d99b-4e4e-94ab-c8730735225f?t=1601911841000 abrufbar. Da die Rechte der Publikation bei der KGSt liegen, wird gebeten, zwecks Download/Abruf sich bei der KGSt anzumelden oder zumindest sich an die KGSt zu wenden." Mit freundlichen Grüßen