Ergebnis der Prüfung 25.01.15/23-DU Arztparkplatz

sobald diese vorliegt:
Ergebnis der Prüfung 25.01.15/23-DU Arztparkplatz
Falls dies über die rechtlichen Fristen für die Auskunft hinausgeht, werde ich mich bei entsprechendem Hinweis gedulden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. April 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: so…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Ergebnis der Prüfung 25.01.15/23-DU Arztparkplatz [#277592]
Datum
29. April 2023 10:38
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sobald diese vorliegt: Ergebnis der Prüfung 25.01.15/23-DU Arztparkplatz Falls dies über die rechtlichen Fristen für die Auskunft hinausgeht, werde ich mich bei entsprechendem Hinweis gedulden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 277592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277592/
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Bezirksregierung Düsseldorf
2023-05-2023 IFG NRW Antrag vom 29.04.2023 Sehr geehrter Herr Scharfenort, nach § 4 Abs. 1 Gesetz über die Freihe…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
2023-05-2023 IFG NRW Antrag vom 29.04.2023
Datum
23. Mai 2023 12:25
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
19,8 KB


Sehr geehrter Herr Scharfenort, nach § 4 Abs. 1 Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) hat jede natürliche Person Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen, soweit keine Ausnahmetatbestände der §§ 6 ff. IFG NRW in Form von öffentlichen oder privaten Belangen entgegenstehen. In diesem Fall muss ich Ihnen mitteilen, dass aktuell noch öffentliche Belange entgegenstehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Ergebnis aufgrund von neu aufgeworfenen Fragen aktuell noch nicht vorliegt. In solchen Fällen sieht § 7 Abs. 2 a) IFG NRW vor, dass der Antrag abgelehnt werden soll, wenn sich der Inhalt der Information auf den Prozess der Willensbildung innerhalb von öffentlichen Stellen bezieht. Ziel der Vorschrift ist der Schutz des internen Meinungsbildungsprozesses. Bevor eine Entscheidung getroffen wird, gehen Beratungen unterschiedlicher interner Stellen unter Einbeziehung von externen Personen des Privatrechts und Behörden voraus. Diese vorbereitenden Besprechungen dienen auch dazu, Meinungsverschiedenheiten auszuloten und gemeinsame Lösungen zu finden. Ihr Interesse, die Information zeitnah zu erhalten, muss daher vorerst zurücktreten vor dem öffentlichen Interesse, den Meinungsbildungsprozess zu schützen, um zu einer abschließenden Entscheidung zu kommen. Es steht Ihnen frei, zu einem späteren Zeitpunkt erneut einen Antrag nach dem IFG NRW zu stellen. Hinweis: Sie haben die Möglichkeit der Anrufung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
AW: 2023-05-2023 IFG NRW Antrag vom 29.04.2023 [#277592] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ergebnis …
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: 2023-05-2023 IFG NRW Antrag vom 29.04.2023 [#277592]
Datum
16. Juli 2023 09:46
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ergebnis der Prüfung 25.01.15/23-DU Arztparkplatz“ vom 29.04.2023 (#277592) frage ich hiermit erneut an https://fragdenstaat.de/anfrage/ergebnis-der-pruefung-25-01-15-23-du-arztparkplatz/#nachricht-797091 Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Bezirksregierung Düsseldorf
2023-08-11 IFG NRW Antrag vom 16.07.2023 Sehr geehrter Herr Scharfenort, nach § 4 Abs. 1 Gesetz über die Freiheit…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
2023-08-11 IFG NRW Antrag vom 16.07.2023
Datum
11. August 2023 12:44
Status
Warte auf Antwort
image001.png
12,1 KB
image008.png
1,6 KB
image009.png
2,6 KB
image010.jpg
4,1 KB


Sehr geehrter Herr Scharfenort, nach § 4 Abs. 1 Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) hat jede natürliche Person Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen, soweit keine Ausnahmetatbestände der §§ 6 ff. IFG NRW in Form von öffentlichen oder privaten Belangen entgegenstehen. Gem. § 7 Abs. 2 a) IFG NRW soll der Antrag auf Zugang von Informationen abgelehnt werden, wenn sich der Inhalt der Information auf den Prozess der Willensbildung innerhalb von öffentlichen Stellen bezieht. Der Willensbildungsprozess umfasst Bewertungen, Meinungen oder Einschätzungen, die zunächst intern beraten werden und somit noch entscheidungsoffen sind. Ziel der Vorschrift ist der Schutz des internen Meinungsbildungsprozesses. Bevor eine Entscheidung getroffen wird, gehen Beratungen unterschiedlicher interner Stellen unter Einbeziehung von externen Personen des Privatrechts und Behörden voraus. Diese vorbereitenden Besprechungen dienen auch dazu, Meinungsverschiedenheiten auszuloten und gemeinsame Lösungen zu finden. In diesem Fall muss ich Ihnen mitteilen, dass aktuell weiterhin noch öffentliche Belange entgegenstehen, da wir aktuell noch im rechtlichen Meinungsaustausch mit der Stadt Duisburg hinsichtlich der Bewertung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts stehen. Dieser Willensbildungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Ergebnis der Prüfung des Sachverhalts nebst rechtlicher Bewertung aufgrund von noch zu klärenden Fragen aktuell noch nicht vorliegt. Ihr Interesse, die Information zeitnah zu erhalten, muss daher vorerst zurücktreten vor dem öffentlichen Interesse, den Meinungsbildungsprozess zu schützen, um zu einer abschließenden Entscheidung zu kommen. Sobald mir ein Ergebnis der Prüfung vorliegt, komme ich unaufgefordert auf Sie zurück. Hinweis: Sie haben die Möglichkeit der Anrufung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
AW: 2023-08-11 IFG NRW Antrag vom 16.07.2023 [#277592] Guten Tag, okay, hätte nicht gedacht, dass sich das solang…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: 2023-08-11 IFG NRW Antrag vom 16.07.2023 [#277592]
Datum
12. August 2023 09:02
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, okay, hätte nicht gedacht, dass sich das solange hinzieht, aber dann werde ich noch warten. Oder Sie schicken mir das, sobald der Prozess abgeschlossen ist. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 277592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277592/
Ulrich Scharfenort
AW: 2023-08-11 IFG NRW Antrag vom 16.07.2023 [#277592] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ergebnis de…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: 2023-08-11 IFG NRW Antrag vom 16.07.2023 [#277592]
Datum
8. Dezember 2023 16:18
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ergebnis der Prüfung 25.01.15/23-DU Arztparkplatz“ vom 29.04.2023 (#277592) frage ich hiermit erneut an https://fragdenstaat.de/anfrage/ergebnis-der-pruefung-25-01-15-23-du-arztparkplatz/ Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bezirksregierung Düsseldorf
2023-12-18 IFG NRW Antrag vom 08.12.2023 Sehr geehrter Herr Scharfenort, nach § 4 Abs. 1 Gesetz über die Freiheit…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
2023-12-18 IFG NRW Antrag vom 08.12.2023
Datum
18. Dezember 2023 13:00
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
12,1 KB
image002.png
1,6 KB
image003.png
774 Bytes
image004.jpg
4,1 KB


Sehr geehrter Herr Scharfenort, nach § 4 Abs. 1 Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) hat jede natürliche Person Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen, soweit keine Ausnahmetatbestände der §§ 6 ff. IFG NRW in Form von öffentlichen oder privaten Belangen entgegenstehen. Gem. § 5 Abs. 2 S. 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. In Ihrem Antrag nach dem IFG NRW vom 08.12.2023 beantragen Sie das Ergebnis der Prüfung des Vorgangs mit dem Aktenzeichen 25.01.15/23-DU Arztparkplatz in meinem Haus. Nachdem die Prüfung des Falls nun abgeschlossen ist, teile ich Ihnen mit, dass im Ergebnis die Stadt Duisburg aufgefordert wurde, die Markierung "ARZT" zu entfernen. Dies wird zeitnah geschehen, sofern die Witterungsverhältnisse die entsprechenden Arbeiten zulassen. Hinweis: Sie haben die Möglichkeit der Anrufung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf. Mit freundlichen Grüßen