Ergebnis der USA-Reise von Herrn Bundesinnenminister Friedrich

Wie verschiedenen Presseerzeugnissen aktuell zu entnehmen ist, wird der Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich dahingehend zitiert, dass aufgrund von Informationen des amerikanischen Geheimdienstes NSA "45 Anschläge weltweit, davon 25 in Europa und 5 in Deutschland verhindert worden sind".

Vgl. u.a.
- http://www.focus.de/politik/deutschland/spaeh-aktion-mit-edlem-zweck-innenminister-hans-peter-friedrich-rechtfertigt-nsa-spionage_aid_1042612.html
- http://www.welt.de/politik/ausland/article118010561/Friedrich-haelt-Abhoeraktionen-fuer-gerechtfertigt.html

Ich gehe davon aus, das nach der Verhinderung der Anschläge und aufgrund der Informationen zu den Anschlagsplanungen in Deutschland auch Ermittlungen und Strafverfahren eröffnet worden sind.

Ich bitte Sie
- mir eine Liste der eröffneten Strafverfahren zu den referenzierten Anschlagsversuchen mitzuteilen.
- den Zeitraum zu benennen, auf den sich die verhinderten Anschläge beziehen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Juli 2013
  • Frist
    15. August 2013
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie verschiedene…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ergebnis der USA-Reise von Herrn Bundesinnenminister Friedrich
Datum
14. Juli 2013 18:12
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie verschiedenen Presseerzeugnissen aktuell zu entnehmen ist, wird der Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich dahingehend zitiert, dass aufgrund von Informationen des amerikanischen Geheimdienstes NSA "45 Anschläge weltweit, davon 25 in Europa und 5 in Deutschland verhindert worden sind". Vgl. u.a. - http://www.focus.de/politik/deutschland/spaeh-aktion-mit-edlem-zweck-innenminister-hans-peter-friedrich-rechtfertigt-nsa-spionage_aid_1042612.html - http://www.welt.de/politik/ausland/article118010561/Friedrich-haelt-Abhoeraktionen-fuer-gerechtfertigt.html Ich gehe davon aus, das nach der Verhinderung der Anschläge und aufgrund der Informationen zu den Anschlagsplanungen in Deutschland auch Ermittlungen und Strafverfahren eröffnet worden sind. Ich bitte Sie - mir eine Liste der eröffneten Strafverfahren zu den referenzierten Anschlagsversuchen mitzuteilen. - den Zeitraum zu benennen, auf den sich die verhinderten Anschläge beziehen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Auskunftsersuchen zu verhinderten Terroranschlägen Sehr geehrter Herr XXX, mit E-Mail vom 14. Juli 2013 beantrage…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen zu verhinderten Terroranschlägen
Datum
1. August 2013
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr XXX, mit E-Mail vom 14. Juli 2013 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang zu den hier vorliegenden Informationen zum Thema "durch Informationen des amerikanischen Geheimdienstes NSA verhinderter Terroranschläge" und bitten um Übermittlung 1. einer Liste der eröffnenden Strafverfahren zu den Anschlagsversuchen und 2. um die Angabe des Zeitraums, auf den sich die verhinderten Anschläge beziehen. Ihr Antrag wird abgelehnt. Begründung: Gemäß § 3 Abs. 8 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) besteht der Anspruch auf Informationenszugang nach dem IFG nicht gegenüber den Nachrichtendiensten. Die von Ihnen gestellten Fragen können nur unter Heranziehung von Informationen beantwortet werden, die durch Nachrichtendienste und aus nachrichtendienstlichen Quellen erlangt werden. Die in dieser Vorschrift normierte uneingeschränkte Bereichsausnahme für den Bereich der Nachrichtendienste ist so auszulegen, dass sie sich zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen auch auf von Nachrichtendienstens stammende Dokumente bezieht, die sich in den Akten anderer Behörden wie hier des Bundesinnenministeriums des Innern befinden. Insoweit orienitere ich mich an der Entscheidung des VG Berlin vom 30. Mai 2013 mit dem Aktenzeichen VG 2 K 57 . 12. Die von Ihnen gestellten Fragen richten sich auf hypothetische Kausalverläufe, die sich wegen der Nutzung nachrichtendienstlicher Erkenntnise gerade nicht verwirklicht haben. Derartige Fallkonstellationen, bei denen hypothetische Kausalverläufe und nachrichtendienstliche, der Geheimhaltung unterliegende Umstände zusammentreffen, sind naturgemäß schwerk diskutierbar. Verhinderte terroristische Anschläge schlagen sich je nach dem Frühstadium, in dem sie verhindert werden konnten, weder in der polizeilichen Kriminalstatistik nieder, noch sind sie den Zahlen der Justizstatistik zu entnehmen. Aus der Nichterweislicheit solcher Umstände lässt sich jedoch nicht der Schluss ziehen, dass auf nachrichtendienstlich gewonnene Vorfelderkenntnisse verzichtet und vorbeugende Gefahrenabwehr eingestellt werden könnte. Ich bedaure, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen beim Bundesministerium des Innern, Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin. Eine einfache E-Mail genügt der Schriftform nicht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag XXXX