Ergebnis der Verkehsunfallanalyse Mörsenbroicher Ei für den 22.12.2022

Das Ergebnis der Verkehrsunfallanalyse Mörsenbroicher Ei für den tödlichen Unfall am22.12.2022 mit insbesondere den abgeleiteten Maßnahmen.

Am 22.12.2022 gab es einen tödlich Unfall, beim dem ein LKW-Fahrer eine Radfahrerin überfuhr. Den Zeitungen konnte ich entnehmen, dass es sich hier sogar um einen Unfallschwerpunkt handelt. Dies fragte ich bei der Polizei Düsseldorf nach:
https://fragdenstaat.de/anfrage/ergebnis-der-verkehsunfallanalyse-moersenbroicher-ei-fuer-den-22-12-2022/
welche mich auf Mai 2023 und die Stadt Düsseldorf verwies.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Mai 2023
  • Frist
    4. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Da…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Ergebnis der Verkehsunfallanalyse Mörsenbroicher Ei für den 22.12.2022 [#280141]
Datum
31. Mai 2023 15:15
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Ergebnis der Verkehrsunfallanalyse Mörsenbroicher Ei für den tödlichen Unfall am22.12.2022 mit insbesondere den abgeleiteten Maßnahmen. Am 22.12.2022 gab es einen tödlich Unfall, beim dem ein LKW-Fahrer eine Radfahrerin überfuhr. Den Zeitungen konnte ich entnehmen, dass es sich hier sogar um einen Unfallschwerpunkt handelt. Dies fragte ich bei der Polizei Düsseldorf nach: https://fragdenstaat.de/anfrage/ergebnis-der-verkehsunfallanalyse-moersenbroicher-ei-fuer-den-22-12-2022/ welche mich auf Mai 2023 und die Stadt Düsseldorf verwies.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 280141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280141/ Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Ulrich Scharfenort
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ergebnis der Verkehsunfallanalyse Mörsenbroicher Ei für den 22.12.…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Ergebnis der Verkehsunfallanalyse Mörsenbroicher Ei für den 22.12.2022 [#280141]
Datum
4. Juli 2023 07:55
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ergebnis der Verkehsunfallanalyse Mörsenbroicher Ei für den 22.12.2022“ vom 31.05.2023 (#280141) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. https://fragdenstaat.de/anfrage/ergebnis-der-verkehsunfallanalyse-moersenbroicher-ei-fuer-den-22-12-2022-1/#nachricht-806260 Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Ulrich Scharfenort
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ergebnis der Verkehsunfallanalyse Mörsenbroicher Ei für den 22.12.2022“ [#280141]
Datum
3. August 2023 15:52
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/280141/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Stadt Düsseldorf gar nicht reagiert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anhänge: - 280141.pdf Anfragenr: 280141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280141/
Ulrich Scharfenort
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ergebnis der Verkehsunfallanalyse Mörsenbroicher Ei für den 22.12.…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Ergebnis der Verkehsunfallanalyse Mörsenbroicher Ei für den 22.12.2022“ [#280141]
Datum
3. August 2023 15:52
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ergebnis der Verkehsunfallanalyse Mörsenbroicher Ei für den 22.12.2022“ vom 31.05.2023 (#280141) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Ich habe jetzt das LDI eingeschaltet. https://fragdenstaat.de/anfrage/ergebnis-der-verkehsunfallanalyse-moersenbroicher-ei-fuer-den-22-12-2022-1/ Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 31.5.2023 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Antrag auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 31.5.2023
Datum
30. Oktober 2023 16:30
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Antrag auf Informationszugang vom 31.5.2023 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-5557/23 Mein Auskunftsersuchen vom 4.8.2023 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich zu meinem oben benannten Schreiben bislang noch keine Antwort erhalten. Ich erinnere daher an die Erledigung. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
2. Erinnerung: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Ergebnis der Verkehrsunfallanalyse Mörsenbroich…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
2. Erinnerung: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Ergebnis der Verkehrsunfallanalyse Mörsenbroicher Ei für den 22.12.2022"
Datum
29. November 2023 07:50
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 31.5.2023 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-5557/23 Mein Auskunftsersuchen vom 4.8.2023 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere erneut an die Erledigung meines oben genannten Schreibens, zu dem mir weiterhin noch keine Antwort vorliegt. Daher weise ich darauf hin, dass Sie nach § 13 Absatz 4 Satz 2 Nr. 1 IFG NRW mir gegenüber zur Auskunft verpflichtet sind. Weil nach Maßgabe des § 5 Absatz 2 Satz 1 IFG NRW die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden soll und der Informationszugangsantrag bereits nahezu ein halbes Jahr zurückliegt, bitte ich Sie, mir Ihre Stellungnahme bis zum 2. Januar 2024 zukommen zu lassen. Bitte nutzen Sie für die weitere Kommunikation ab sofort die geänderte E-Mail-Adresse des Referatspostfachs (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>). Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Ulrich Scharfenort
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 31.5.2023 (#280141) [#280141] Sehr << Anrede >> nein leider…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 31.5.2023 (#280141) [#280141]
Datum
4. Januar 2024 10:28
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> nein leider nichts bekommen. Verstehe nicht, warum sich die Stadt Düsseldorf da so schwer tut. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 280141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280141/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 31.5.2023 (#280141) - Beanstandung Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Wes…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 31.5.2023 (#280141) - Beanstandung
Datum
8. März 2024 11:00
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
850,1 KB
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-5557/23 Ihr Antrag auf Informationszugang vom 31.5.2023 ________________________________ Sehr geehrter Herr Scharfenort, da die Stadt Düsseldorf mir auf mein Auskunftsersuchen vom 4. August 2023 nicht antwortet, habe ich das Verhalten der Stadt gemäß § 13 Abs. 6 Satz 2 Nr. 3 IFG NRW beanstandet und die Bezirksregierung Düsseldorf als Aufsichtsbehörde hierüber in Kenntnis gesetzt. Eine Durchschrift der Beanstandung erhalten Sie in der Anlage zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Düsseldorf
Auskunft nach IFG zu Mörsenbroicher Ei, Unfall am 22.12.2022 Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Auskunft nach IFG zu Mörsenbroicher Ei, Unfall am 22.12.2022
Datum
5. April 2024 10:49
Status
e-mail-footer-150-jahre-stadtmuseum-neu.jpg
11,2 KB


Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31.05.23, die der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf am 04.08.23 von der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Weggen, zuständigkeitshalber weiter geleitet wurde. Wir entschuldigen uns, dass Sie erst heute eine Rückmeldung erhalten, aber die individuelle Prüfung erforderte ein wenig Zeit. In Ihrer Anfrage beziehen Sie sich auf den tödlichen Unfall einer Radfahrerin am 22.12.2022 im Düsseldorfer Stadtgebiet Mörsenbroich. Gerne teilen wir Ihnen die Ergebnisse der Unfallkommission mit. Im Rahmen einer Sondersitzung der Unfallkommission in Form eines Ortstermins wurden am 17.01.2023 bzgl. des tödlichen Unfalls vom 22.12.2022 drei Maßnahmen beschlossen. Zum einen sollte die Beleuchtung in dem betroffenen Bereich geprüft werden. Prüfergebnis zeigte keine Beanstandungen. Weiterhin wurde die Roteinfärbung der betroffen Radfurt beschlossen. Die Rotmarkierung erfolgte am 04.04.2023. Schließlich wurden geeignete Absperrmaßnahmen beschlossen, um den Radverkehr besser in den Furtbereich zu lenken. Mit dem Ziel, den Radverkehr für die abbiegenden Verkehre besser sichtbar zu machen. Diese Maßnahme wurde bisher noch nicht umgesetzt. Sie befindet sich aber im konkreten verwaltungsinternen Abstimmungsprozess, so dass mit einer zeitnahen Umsetzung zu rechnen ist. In der Sitzung vom 08.05.2023 befasste sich die Unfallkommission im Rahmen der Beschlusskontrolle erneut mit diesem Sachverhalt. Hier wurde festgelegt, die Wirksamkeit der kürzlich umgesetzten Maßnahmen zu beobachten. Seitens der Stadtverwaltung konnten seitdem keine Auffälligkeiten festgestellt werden. Vor dem 22.12.2022 befasste sich die Unfallkommission bereits mit dem Knotenpunkt, jedoch nicht explizit mit der betroffenen Radfurt. Die Unfalllage musste als insgesamt gestreut beurteilt werden. Zwar war die Schwelle von drei Unfällen mit Fuß- oder Radverkehrsbeteiligung in drei Jahren am gesamten Knotenpunkt überschritten, jedoch ohne dass unfallbegünstigende Faktoren erkennbar waren. In der Sitzung der Unfallkommission am 31.05.22 lag das Augenmerk dann aufgrund von Abbiegeunfällen mit Rad- und Fußverkehrsbeteiligung im nord-westlichen Bereich des Knotens, auf der Abbiegerelation von der Münsterstraße rechts in die Grashofstraße. 2019 und 2021 gab es dort insgesamt 4 Unfälle (2020 kein Unfall). Im Bereich der am 22.12.2022 in den Fokus geratenen Furt lag aus 2020 lediglich ein Unfall mit Radverkehrsbeteiligung aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 vor. Mit freundlichen Grüßen