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Ergebnis und Veränderungen der letzten Flurbereinigung der Gemarkung "Kloster Sulz" nahe Dombühl

- das Datum der letzten Flurbereinigung der beschriebenen Flurstücke
- Die Gesamtfläche, die geändert worden ist, in eine m Vielfachen von Quadratmetern oder Quadratkilometern.
- das voraussichtliche Datum der nächsten Flurbereinigung

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das Datum der l…
An Landratsamt Ansbach Ausländeramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ergebnis und Veränderungen der letzten Flurbereinigung der Gemarkung "Kloster Sulz" nahe Dombühl [#200212]
Datum
10. Oktober 2020 09:18
An
Landratsamt Ansbach Ausländeramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das Datum der letzten Flurbereinigung der beschriebenen Flurstücke - Die Gesamtfläche, die geändert worden ist, in eine m Vielfachen von Quadratmetern oder Quadratkilometern. - das voraussichtliche Datum der nächsten Flurbereinigung
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 200212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200212/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Ansbach Ausländeramt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre E-Mail an das zuständige Amt für ländliche Entwicklung Ansbach weiterg…
Von
Landratsamt Ansbach Ausländeramt
Betreff
AW: Ergebnis und Veränderungen der letzten Flurbereinigung der Gemarkung "Kloster Sulz" nahe Dombühl [#200212]
Datum
12. Oktober 2020 08:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre E-Mail an das zuständige Amt für ländliche Entwicklung Ansbach weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken
Sehr geehrteAntragsteller/in das Landratsamt Ansbach hat Ihre untenstehende Anfrage an das Amt für Ländliche Entw…
Von
Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken
Betreff
AW: Ergebnis und Veränderungen der letzten Flurbereinigung der Gemarkung "Kloster Sulz" nahe Dombühl [#200212]
Datum
12. Oktober 2020 15:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das Landratsamt Ansbach hat Ihre untenstehende Anfrage an das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken als die für Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz zuständige Behörde weitergeleitet. Rechtliche Grundlagen für Ihren Antrag ist im Hinblick auf dessen Inhalt Art. 39 BayDSG. Nach dessen Absatz 1 Satz 1 besteht das Auskunftsrecht nur dann, wenn ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt wird. Ein solches Interesse ist Ihrem Antrag nicht zu entnehmen und auch sonst nicht ersichtlich. Ich darf Sie daher um Darlegung Ihres berechtigten Interesses für Ihren Auskunftsantrag bitten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir anderenfalls Ihrem Auskunftsbegehren nicht entsprechen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbra…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ergebnis und Veränderungen der letzten Flurbereinigung der Gemarkung "Kloster Sulz" nahe Dombühl“ [#200212] [#200212]
Datum
12. Oktober 2020 20:25
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/200212/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ein Angehöriger (entfernter Verwandter) dort wohnt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 200212.pdf Anfragenr: 200212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200212/
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 12. Oktober 2020 Az. 189-146 Ihre Nachricht vom 12. Oktober 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 12. Oktober 2020
Datum
16. Oktober 2020 06:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. 189-146 Ihre Nachricht vom 12. Oktober 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12. Oktober 2020 betreffend die fragdenstaat-Anfrage 200212. Aus Datenschutzsicht ist zu bemerken: Sie machen gegenüber dem Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken einen Anspruch nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) im Zusammenhang mit einer Flurbereinigung geltend. Nach dieser Vorschrift hat jeder das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen, soweit ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt wird, bei personenbezogenen Daten eine Übermittlung an nicht öffentliche Stellen zulässig ist und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt werden. Für die glaubhafte Darlegung eines berechtigten Interesses müssen Sie dem Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken erläutern, aus welchen Gründen Sie Zugang zu den fraglichen Informationen begehren. In Betracht kommt grundsätzlich jedes rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Interesse. Aus den hier vorliegenden Unterlagen wird nicht ersichtlich, auf welches Interesse Sie Ihren Zugangsantrag stützen. Weitere Informationen zur glaubhaften Darlegung eines berechtigten Interesses können Sie der Broschüre "Das allgemeine Recht auf Auskunft im Bayerischen Datenschutzgesetz" in Teil 1, Randnummern 86 ff. entnehmen. Die Broschüre erläutert die mit Art. 39 BayDSG nahezu identische Vorschrift des Art. 36 Bayerisches Datenschutzgesetz in der bis zum 24. Mai 2018 geltenden Fassung; sie ist im Internet auf https://www.datenschutz-bayern.de in der Rubrik "Auskunftsanspruch" abrufbar. Vor diesem Hintergrund dürfte es sinnvoll sein, dass Sie Ihren Zugangsantrag um die glaubhafte Darlegung eines berechtigten Interesses ergänzen. Bei der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs kann Sie auch der behördliche Datenschutzbeauftragte des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken unterstützen. Er ist nicht weisungsgebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Seine Kontaktdaten finden Sie im Internet auf http://www.landentwicklung.bayern.de/mittelfranken in der Rubrik "Datenschutz". Sollte das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken Ihr Auskunftsbegehren auch nach einer solchen Ergänzung weiterhin unerfüllt lassen, können Sie sich selbstverständlich gerne wieder an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 12. Oktober 2020 [#200212] Sehr geehrteAntragsteller/in Mir sind außerdem diverse Bauten b…
An Landratsamt Ansbach Ausländeramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 12. Oktober 2020 [#200212]
Datum
16. Oktober 2020 07:14
An
Landratsamt Ansbach Ausländeramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Mir sind außerdem diverse Bauten bekannt, die entweder noch nicht erfasst oder längst Feld geworden sind. Vergleichen Sie doch mal Google Earth mit Ihren Aufzeichnungen... Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 200212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200212/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Ansbach Ausländeramt
AW: Ihre Nachricht vom 12. Oktober 2020 [#200212] Sehr geehrteAntragsteller/in diese E-Mail ist bestimmt nicht fü…
Von
Landratsamt Ansbach Ausländeramt
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 12. Oktober 2020 [#200212]
Datum
16. Oktober 2020 08:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in diese E-Mail ist bestimmt nicht für mich bestimmt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 12. Oktober 2020 [#200212] Sehr geehrteAntragsteller/in Ich habe einen entfernten Verwandt…
An Landratsamt Ansbach Ausländeramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 12. Oktober 2020 [#200212]
Datum
16. Oktober 2020 18:53
An
Landratsamt Ansbach Ausländeramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich habe einen entfernten Verwandten im benannten Ort. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 200212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200212/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 12. Oktober 2020 [#200212] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 12. Oktober 2020 [#200212]
Datum
14. November 2020 01:00
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ergebnis und Veränderungen der letzten Flurbereinigung der Gemarkung "Kloster Sulz" nahe Dombühl“ vom 10.10.2020 (#200212) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 200212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200212/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 14. November 2020 Az. 189-146 Ihre Nachricht vom 14. November 2020 Sehr geehrteAntragsteller/i…
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 14. November 2020
Datum
14. Dezember 2020 13:05
Status
Warte auf Antwort
Az. 189-146 Ihre Nachricht vom 14. November 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14. November 2020 betreffend die fragdenstaat-Anfrage 200212. Ihre Nachricht vom 12. Oktober 2020 habe ich mit eMail vom 16. Oktober 2020 beantwortet. Ihrer jetzigen Anfrage kann ich keine Angaben entnehmen, die ein Tätigwerden in der Datenschutzaufsicht erforderlich machen. Soweit Sie Ihre Informationsfreiheitsanfrage nunmehr an mich richten, bitte ich zu beachten, dass ich gemäß Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BayDSG keine auskunftspflichtige Stelle bin und auch im Übrigen nicht über die Sie interessierenden Informationen verfüge. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 14. November 2020 [#200212] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrag…
An Landratsamt Ansbach Ausländeramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 14. November 2020 [#200212]
Datum
16. Dezember 2020 10:18
An
Landratsamt Ansbach Ausländeramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ergebnis und Veränderungen der letzten Flurbereinigung der Gemarkung "Kloster Sulz" nahe Dombühl“ vom 10.10.2020 (#200212) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 200212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200212/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Ansbach Ausländeramt
AW: Ihre Nachricht vom 14. November 2020 [#200212] Sehr geehrteAntragsteller/in Sie sind mit Ihrer Anfrage bei de…
Von
Landratsamt Ansbach Ausländeramt
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 14. November 2020 [#200212]
Datum
16. Dezember 2020 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie sind mit Ihrer Anfrage bei der Ausländerbehörde des Landratsamtes Ansbach falsch. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.