Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter
https://www.radioherford.de/nachrichten/kreis-herford/detailansicht/katastrophenschutzuebung-im-kreis-herford-feuerwehr-probt-den-ernstfall.html
heißt es am 10.11.23:
"
Katastrophenschutzübung im Kreis Herford: Feuerwehr probt den Ernstfall
Im Kreis Herford wird heute für den Ernstfall geprobt: Um 9 Uhr startet eine Katastrophenschutzübung.
Daran nehmen die Feuerwehr, der Unwetterstab des Kreises und die Feuerwehrbereitschaft aus OWL teil. Geübt wird ein Szenario, dass die Feuerwehr im Kreis Herford nach einem schweren Unwetter mehr als 24 Stunden im Dauereinsatz ist und abgelöst werden muss.
"
Mein Anliegen:
Bitte stellen Sie den Ergebnisbericht dieser Katastrophenschutzübung im November 2023 zur Verfügung.
Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 306919
Antwort an:
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https://fragdenstaat.de/a/306919/
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