Ergebnisbericht zum Warntag am 14.03.24 in Bayern
Unter
https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-warntag-nicht-stoerungsfrei-katastrophen-1.6453412
heißt es am 14.03.24:
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Warntag in Bayern nicht ganz störungsfrei verlaufen
Im Ernstfall kann eine Katastrophenwarnung Leben retten. Um sicherzustellen, dass alle Systeme funktionieren und jeder die Alarme erkennt, wurde es am Donnerstag wieder laut. Aber nicht überall.
Der Probealarm für Krisenfälle hat am Donnerstagmorgen offenbar nicht überall gleich gut funktioniert. Die digitalen Warnungen auf Mobiltelefonen verliefen weitgehend erfolgreich, aber nicht gänzlich störungsfrei, zog Innenminister Joachim Herrmann (CSU) eine erste Bilanz. Vereinzelt sei es zu Verzögerungen gekommen.
Die Erfahrungen vor Ort würden nun detailliert erhoben und ausgewertet, so Herrmann. "Wo sich konkrete Missstände zeigen, gehen wir diesen konsequent auch in Abstimmung mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) nach." Gleichzeitig rügte Herrmann den Bund, zu wenig in Sirenen zu investieren. Sirenen sind vielerorts in den vergangenen Jahrzehnten abgeschafft worden.
Im Rahmen eines großangelegten Warntages waren am Donnerstagmorgen gegen 11 Uhr in vielen Städten und Gemeinden Sirenen aufgeheult und Warnungen auf Mobiltelefonen eingegangen. Manche Menschen berichteten in den sozialen Medien, dass ihre Handys nur vibriert hätten und kein lauter Warnton erklungen sei. Dies lag laut Ministerium daran, dass bewusst nur eine Warnung der Stufe zwei ausgelöst worden sei.
[...]
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Mein Anliegen:
1) Bitte stellen Sie den Ergebnisbericht zum Warntag am 14.03.24 zur Verfügung.
2) Bitte legen Sie die Begründung vor, warum "bewusst nur eine Warnung der Stufe zwei ausgelöst worden" ist. Damit konnten Benutzer von älteren GSM-Mobiltelefonen und "Senioren-Telefonen" mit großen Tasten keine Probewarnungen erhalten, da diese nur die dreistellige Cell-Broadcast Message-ID der Warnstufe 1 unterstützen.
Persönliche Betroffenheit:
Mein Wohnung liegt 1500 m von einem Betrieb entfernt, welcher der Störfall-Verordnung (Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 12. BImSchV) unterliegt. Daher bin ich im Ereignisfall auf ein funktionierendes System zur Warnung der Bevölkerung angewiesen.
Vielen Dank.
Anfrage erfolgreich
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Datum11. April 2024
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14. Mai 2024
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