Ergebnisse der iNovitas-Befahrung des Nürnberger Stadtgebiets ab März 2024

Ich habe mit großem Interesse Ihre Pressemitteilung (https://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/pm_22941.html) zur Befahrung des Nürnberger Stadtgebiets ab März 2024 durch iNovitas gelesen.

In der Pressemitteilung schreiben Sie dass "[...]Alle Aufnahmen [...] anonymisiert und von der Stadt Nürnberg nur verwaltungsintern verwendet [werden].[...]". Vom von Ihnen angegeben Auftragsumfang der Erfassung von Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Fahrradständer, Papierkörbe, Streugutkisten und Parkbänke ist nach meinem Verständnis mindestens die Position der Verkehrszeichen und Fahrrständer von öffentlichem Interesse.

Auch wären die Positionen von (Straßen)bäumen für die BürgerInnen relevant (siehe auch https://fragdenstaat.de/anfrage/baumkataster-der-stadt-nuernberg-digitale-karte-aller-stadtbaeume-in-nuernberg/).

Mit teilen Sie mir mit welche Kosten mit dem oben beschriebenen Auftrag und dessen Vergabe and die iNovitas verbunden sind. Mit erleutern Sie auch ob und in welchem Umfang Ergebnisse der Erfassung des öffentlichen Raums durch iNovitas der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. April 2024
  • Frist
    11. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten T…
An Stadtverwaltung Nürnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ergebnisse der iNovitas-Befahrung des Nürnberger Stadtgebiets ab März 2024 [#305426]
Datum
8. April 2024 23:21
An
Stadtverwaltung Nürnberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe mit großem Interesse Ihre Pressemitteilung (https://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/pm_22941.html) zur Befahrung des Nürnberger Stadtgebiets ab März 2024 durch iNovitas gelesen. In der Pressemitteilung schreiben Sie dass "[...]Alle Aufnahmen [...] anonymisiert und von der Stadt Nürnberg nur verwaltungsintern verwendet [werden].[...]". Vom von Ihnen angegeben Auftragsumfang der Erfassung von Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Fahrradständer, Papierkörbe, Streugutkisten und Parkbänke ist nach meinem Verständnis mindestens die Position der Verkehrszeichen und Fahrrständer von öffentlichem Interesse. Auch wären die Positionen von (Straßen)bäumen für die BürgerInnen relevant (siehe auch https://fragdenstaat.de/anfrage/baumkataster-der-stadt-nuernberg-digitale-karte-aller-stadtbaeume-in-nuernberg/). Mit teilen Sie mir mit welche Kosten mit dem oben beschriebenen Auftrag und dessen Vergabe and die iNovitas verbunden sind. Mit erleutern Sie auch ob und in welchem Umfang Ergebnisse der Erfassung des öffentlichen Raums durch iNovitas der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Nürnberg (Informationsfreiheitssatzung Nürnberg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305426 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305426/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Nürnberg
Sehr << Antragsteller:in >> wir erlauben uns Ihre Anfrage an das zuständige Referat (Wirtschafts- und…
Von
Stadtverwaltung Nürnberg
Betreff
AW: Ergebnisse der iNovitas-Befahrung des Nürnberger Stadtgebiets ab März 2024 [#305426]
Datum
11. April 2024 15:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir erlauben uns Ihre Anfrage an das zuständige Referat (Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat der Stadt Nürnberg) zur Beantwortung weiterzuleiten. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Nürnberg
Ihre Anfrage vom 08.04.2024 zu Ergebnissen der iNovitas-Befahrung des Nürnberger Stadtgebiets ab März 2024 Sehr &l…
Von
Stadtverwaltung Nürnberg
Betreff
Ihre Anfrage vom 08.04.2024 zu Ergebnissen der iNovitas-Befahrung des Nürnberger Stadtgebiets ab März 2024
Datum
24. April 2024 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 08.04.2024. Bei Ihrer Anfrage zu Ergebnissen der iNovitas-Befahrung des Nürnberger Stadtgebiets berufen Sie sich auf die Satzung der Stadt Nürnberg über den Zugang zu Informationen im eigenen Wirkungskreis (Informations¬freiheitsS – IFS). Diese Satzung eröffnet Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Nürnberg den freien Zugang zu den bei der Stadtverwaltung einschließlich der Eigenbetriebe vorhandenen amtlichen Informationen. Unter der in der Anfrage genannten Adresse ist für Ihre Person kein Eintrag im Melderegister vorhanden. Ohne den Nachweis, dass Sie Einwohner der Stadt Nürnberg sind, kann Ihre Anfrage nicht beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen