Ergebnisse der Prüfung von Versandapotheken

Bitte lassen Sie mir die Ergebnisse Ihrer im Oktober und November des vergangenen Jahres durchgeführten Prüfung von Versandapotheken zukommen. Die Prüfung wurde z.B. auf http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/politik/zlg-rechtsverstoesse-bei-versandapotheken beschrieben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. April 2012
  • Frist
    8. Mai 2012
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach § 1 des Gesetzes zur Rege…
An Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ergebnisse der Prüfung von Versandapotheken
Datum
4. April 2012 14:24
An
Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) Aktenauskunft sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Bitte lassen Sie mir die Ergebnisse Ihrer im Oktober und November des vergangenen Jahres durchgeführten Prüfung von Versandapotheken zukommen. Die Prüfung wurde z.B. auf http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/politik/zlg-rechtsverstoesse-bei-versandapotheken beschrieben.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ergebnisse der Prüfung von Versandapothe…
An Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ergebnisse der Prüfung von Versandapotheken
Datum
29. Mai 2012 12:11
An
Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ergebnisse der Prüfung von Versandapotheken" vom 04.04.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Wochen überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
Sehr geehrter Herr Lippe, vielen Dank für Ihr Schreiben an die ZLG bezüglich der Meldung des Online-Nachrichtenpo…
Von
Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
Betreff
AW: Ergebnisse der Prüfung von Versandapotheken
Datum
4. Juni 2012 10:22
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr Lippe, vielen Dank für Ihr Schreiben an die ZLG bezüglich der Meldung des Online-Nachrichtenportals apotheke adhoc vom 4. April 2012. Aufgrund anderweitiger Verpflichtungen ist es mir erst jetzt möglich Ihnen zu antworten. Die ZLG nimmt koordinierende Aufgaben für die Länder wahr und hat keine eigenen Zuständigen im Vollzug des Arzneimittelgesetzes. So führt die ZLG Prüfungen von Internetangeboten für Human- und Tierarzneimittel lediglich im Auftrag der Länder durch. Die ZLG als Zentralstelle der Länder fällt nicht in den Anwendungsbereich der von Ihnen zitierten Rechtsgrundlagen des Bundes. Insofern ist Ihr Antrag auf Akteneinsicht unbegründet. Dessen ungeachtet können wir Sie aber wie folgt informieren: Die durch die Redaktion von apotheke adhoc veröffentlichten Daten geben einen Sachstand vom 22. November 2011 (43 von 59 legalen Versandapotheken bemängelt) bis zum 16. Januar 2012 (29 legale Versandapotheken weiterhin bemängelt) wieder. Bereits zum Zeitpunkt der unautorisierten Veröffentlichung der Informationen waren bereits fast alle Mängel nachweislich durch die betroffenen Apotheken abgestellt worden. Die ZLG hat weder der Redaktion von apotheke adhoc noch anderen anfragenden Personen die von apotheke adhoc publizierten Ergebnisse der Überprüfungen der Versandhandelsangebote im Internet übermittelt. Der berichtende Redakteur muss eine andere Quelle genutzt haben. Für weitere Auskünfte bitten wir Sie, sich direkt an die zuständigen Landesbehörden zu wenden. Deren Adressen finden Sie auf der ZLG-Website unter folgendem Link: https://www.zlg.de/arzneimittel/deutschland/laenderbehoerden.html Mit freundlichen Grüßen