Ergebnisse der Umfrage Bewohnerparken süd-östliches Alsterumland 2022

Anfrage an: Landesbetrieb Verkehr

1. Aufbereitung der Umfrageergebnisse zur Umfrage Bewohnerparken süd-östliches Alsterumland;

2. Detailliert aufgelistete Rückmeldung der Umfrageteilnehmenden, bereinigt um personenbezogene Daten, aus denen die Aufbereitung der Umfrageergebnisse erstellt wurde;

3. Anzahl der KFZ-Parkplätze im Gebiet N111 zum Stichtag 02.03.2023 bzw. sofern dies nicht möglich ist, zum Stichtag der Entscheidung zur Einführung des Bewohnerparkgebiets;

4. Anzahl der beantragten Bewohnerparkausweise für das Gebiet N111 bis zum Stichtag 02.03.2023.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. März 2023
  • Frist
    4. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Landesbetrieb Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ergebnisse der Umfrage Bewohnerparken süd-östliches Alsterumland 2022 [#271863]
Datum
2. März 2023 10:28
An
Landesbetrieb Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Aufbereitung der Umfrageergebnisse zur Umfrage Bewohnerparken süd-östliches Alsterumland; 2. Detailliert aufgelistete Rückmeldung der Umfrageteilnehmenden, bereinigt um personenbezogene Daten, aus denen die Aufbereitung der Umfrageergebnisse erstellt wurde; 3. Anzahl der KFZ-Parkplätze im Gebiet N111 zum Stichtag 02.03.2023 bzw. sofern dies nicht möglich ist, zum Stichtag der Entscheidung zur Einführung des Bewohnerparkgebiets; 4. Anzahl der beantragten Bewohnerparkausweise für das Gebiet N111 bis zum Stichtag 02.03.2023.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271863/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Verkehr
Guten Tag, << Antragsteller:in >> Ihr LBV Team
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN] Ergebnisse der Umfrage Bewohnerparken süd-östliches Alsterumland 2022 [#271863]
Datum
2. März 2023 10:29
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, << Antragsteller:in >> Ihr LBV Team

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Landesbetrieb Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre transparenzgesetzliche Anfrage vom 02.03.2023, deren…
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
AW: [EXTERN] Ergebnisse der Umfrage Bewohnerparken süd-östliches Alsterumland 2022 [#271863]
Datum
29. März 2023 16:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre transparenzgesetzliche Anfrage vom 02.03.2023, deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Im Rahmen Ihrer Anfrage begehren Sie die Übersendung folgender amtlicher Informationen: 1. Aufbereitung der Umfrageergebnisse zur Umfrage Bewohnerparken süd-östliches Alsterumland; 2. Detailliert aufgelistete Rückmeldung der Umfrageteilnehmenden, bereinigt um personenbezogene Daten, aus denen die Aufbereitung der Umfrageergebnisse erstellt wurde; 3. Anzahl der KFZ-Parkplätze im Gebiet N111 zum Stichtag 02.03.2023 bzw. sofern dies nicht möglich ist, zum Stichtag der Entscheidung zur Einführung des Bewohnerparkgebiets; 4. Anzahl der beantragten Bewohnerparkausweise für das Gebiet N111 bis zum Stichtag 02.03.2023. Anbei übersende ich Ihnen zu Ihrem ersten Antrag die entsprechende Präsentation. Auf Ihre dritte Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass es im Bewohnerparkgebiet N111 ca. 1004 nutzbare Parkplätze (ohne eingeschränkte Halteverbote, Sonderstellplätze etc.) gibt. Bezüglich Ihrer vierten Frage kann Ihnen leider zum Stichtag 02.03.2023 keine Antwort gegeben werden. Die Auswertung erfolgt nur zum Monatsende. Ich kann Ihnen daher nur mitteilen, dass zum 28.02.2023 im Bewohnerparkgebiet N111 798 Bewohnerparkausweise ausgestellt worden sind. Zu Ihrer zweiten Frage muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Rückmeldungen der Umfrageteilnehmenden für die Bereinigung um personenbezogene und ggf. personenbeziehbare Angaben vollständig durch fachliches Personal geprüft und die entsprechenden Daten gelöscht werden müssten. Bei mehr als 5000 zu überprüfenden Einträgen erfordert dies einen erheblichen Zeitaufwand. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die Höchstgebühr des nach Nummer 1.2.2 der Anlage zur Gebührenordnung vorgesehenen Gebührenrahmens von 31,00 Euro bis 618,00 Euro erreicht wird. Mit freundlichen Grüßen,

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