Ergebnisse der Untersuchung zu den internen Vorgängen Wartenbergstraße 22 betreffend

im Zuge der gegen uns ausgesprochenen Nutzungsuntersagung der Wartenbergstr. 22 haben wir seit einiger Zeit Klage eingereicht.

Wie bereits mehrfach gegenüber dem Stadtplanungsamt und deren Leitung erwähnt, wurden wichtige Dokumente aus unserer Akte entfernt.

Insbesondere wurde das Dokument des Finanzamts, welches dokumentiert, dass unser Haus mindestens seit 1935 durchgängig als Wohnhaus geführt wurde und das Statikgutachten, welches unserem Haus einen guten Zustand bescheinigt, offensichtlich entfernt. Da dies ausgerechnet die einzigen zwei Dokumente waren, die uns im Prozess enorm helfen würden, liegt der Verdacht nahe, dass die Akte absichtlich manipuliert wurde.

Das Stadtplanungsamt hat uns gegenüber schriftlich bestätigt, dass die Dokumente angeblich nicht vorliegen und musste nach unserem scharfen Protest einräumen, dass die Dokumente nun wie durch Wunderhand wieder aufgetaucht seien.

Herr Hönicke hat dazu eine Untersuchung in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse jedoch leider nicht mit uns geteilt wurden, was natürlich zu Vermutungen anregt was das Ergebnis dieser Untersuchung angeht.

Im Rahmen des IFGs bitten wir daher um folgende Auskünfte:
- Den vollen Bericht dieser Untersuchung
- Insbesondere:
o Wurde die Akte tatsächlich manipuliert oder gezielt Akten entnommen?
o Wer hat die Manipulation angeordnet und wer durchgeführt?
o Wo und unter welchen Umständen wurden die angeblich nicht vorhandenen Akten wieder aufgefunden?
- Wurden schon vor 2018 wichtige Dokumente aus unserer Akte entnommen? Wurde unsere Baugenehmigung von 1893 ebenfalls aus der Akte entfernt?
- Gibt es Konsequenzen für die Beteiligten?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
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Johanna Wagner
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
Johanna Wagner
Betreff
Ergebnisse der Untersuchung zu den internen Vorgängen << Adresse entfernt >> betreffend [#218987]
Datum
22. April 2021 16:46
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Zuge der gegen uns ausgesprochenen Nutzungsuntersagung der Wartenbergstr. 22 haben wir seit einiger Zeit Klage eingereicht. Wie bereits mehrfach gegenüber dem Stadtplanungsamt und deren Leitung erwähnt, wurden wichtige Dokumente aus unserer Akte entfernt. Insbesondere wurde das Dokument des Finanzamts, welches dokumentiert, dass unser Haus mindestens seit 1935 durchgängig als Wohnhaus geführt wurde und das Statikgutachten, welches unserem Haus einen guten Zustand bescheinigt, offensichtlich entfernt. Da dies ausgerechnet die einzigen zwei Dokumente waren, die uns im Prozess enorm helfen würden, liegt der Verdacht nahe, dass die Akte absichtlich manipuliert wurde. Das Stadtplanungsamt hat uns gegenüber schriftlich bestätigt, dass die Dokumente angeblich nicht vorliegen und musste nach unserem scharfen Protest einräumen, dass die Dokumente nun wie durch Wunderhand wieder aufgetaucht seien. Herr Hönicke hat dazu eine Untersuchung in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse jedoch leider nicht mit uns geteilt wurden, was natürlich zu Vermutungen anregt was das Ergebnis dieser Untersuchung angeht. Im Rahmen des IFGs bitten wir daher um folgende Auskünfte: - Den vollen Bericht dieser Untersuchung - Insbesondere: o Wurde die Akte tatsächlich manipuliert oder gezielt Akten entnommen? o Wer hat die Manipulation angeordnet und wer durchgeführt? o Wo und unter welchen Umständen wurden die angeblich nicht vorhandenen Akten wieder aufgefunden? - Wurden schon vor 2018 wichtige Dokumente aus unserer Akte entnommen? Wurde unsere Baugenehmigung von 1893 ebenfalls aus der Akte entfernt? - Gibt es Konsequenzen für die Beteiligten?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johanna Wagner Anfragenr: 218987 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218987/ Postanschrift Johanna Wagner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johanna Wagner
Johanna Wagner
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ergebnisse der Untersuchung zu den internen Vor…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
Johanna Wagner
Betreff
AW: Ergebnisse der Untersuchung zu den internen Vorgängen << Adresse entfernt >> betreffend [#218987]
Datum
28. Mai 2021 19:59
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ergebnisse der Untersuchung zu den internen Vorgängen << Adresse entfernt >> betreffend“ vom 22.04.2021 (#218987) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johanna Wagner Anfragenr: 218987 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218987/

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Johanna Wagner
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Johanna Wagner
Betreff
AW: Ergebnisse der Untersuchung zu den internen Vorgängen << Adresse entfernt >> betreffend [#218987]
Datum
28. Mai 2021 19:59
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Bezirksamt Lichtenberg
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