Ergebnisse der Verkehrsbefragung

die Ergebnisse der Verkehrsbefragung bezüglich der geplanten Südumgehung Minden/B65lc

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  • Datum
    23. April 2018
  • Frist
    2. März 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ergebnisse der Verkehrsbefragung [#29112]
Datum
23. April 2018 02:06
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Ergebnisse der Verkehrsbefragung bezüglich der geplanten Südumgehung Minden/B65lc
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ergebnisse der Verkehrsbefragung“ vom 23.04.20…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ergebnisse der Verkehrsbefragung [#29112]
Datum
26. Mai 2018 02:29
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ergebnisse der Verkehrsbefragung“ vom 23.04.2018 (#29112) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29112 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Anfragenr: 29112 B65 Südumgehung Minden Betr.: Ihre E-Mail-Anfrage vom 23.04.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
Anfragenr: 29112
Datum
30. Mai 2018 12:28
Status
Warte auf Antwort
B65 Südumgehung Minden Betr.: Ihre E-Mail-Anfrage vom 23.04.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage (per E-Mail) nach Informationen im Rahmen der oben genannten Planungsmaßnahme vom 23.04.2018. Im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens der Neubaumaßnahme "B65 Südumgehung Minden" wird das Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2009 aktualisiert. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung sind die aktuellen Verkehrsmengen und Verkehrsbeziehungen zu ermitteln. Aus diesen lassen sich zahlreiche Rückschlüsse ziehen, die sich auf die Verkehrsanlagen, die Wirtschaft u.v.m. beziehen und wichtige Hinweise auf die künftig sinnvolle und zweckmäßige Gestaltung der Infrastruktur geben. Damit dient die Ermittlung der Verkehrsbeziehungen (hierfür wurden an 2 Tagen [Donnerstag, 12.04.2018 und Donnerstag, 19.04.2018 jeweils zwischen 15.00 bis 19.00 Uhr] Verkehrsbefragungen durchgeführt) als Grundlage, um mit Hilfe eines Verkehrsmodells die zukünftigen Belastungen im Verkehrsnetz nach der Realisierung einer Südumgehung B 65n in Minden zu prognostizieren. Die Ergebnisse werden zurzeit noch ausgewertet und schlussendlich gesamthaft im aktualisierten Verkehrsgutachten der Planfeststellungsbehörde als Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen zur Entscheidung vorgelegt. Soweit das Verkehrsgutachten nicht öffentlich ausgelegt werden muss, kann es dann auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold (https://www.bezreg-detmold.nrw.de/200_Aufgaben/010_Planung_und_Verkehr/Planfeststellung___Plangenehmigung/Info_zu_Planfeststellungsverfahren/Verfahrensuebersicht/B_65_Ic_Suedumgheung_Minden/index.php eingesehen werden. Von einer Gebührenerhebung wird nach § 2 VerwGebO IFG NRW abgesehen. Die urlaubsbedingte verzögerte Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenr: 29112 [#29112] Sehr geehrt<< Anrede >> ich gehe davon aus, dass die Ergebnisse mittlerw…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr: 29112 [#29112]
Datum
23. Januar 2019 01:07
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich gehe davon aus, dass die Ergebnisse mittlerweile ausgewertet wurden, jedoch konnte ich weder auf der von Ihnen angegebenen Webseite noch sonst im Internet nichts Neues zu diesem Thema finden. Sind die Daten mittlerweile veröffentlicht, falls ja, wo sind sie zu finden? Alternativ wäre es Ihnen möglich diese zu veröffentlichen? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29112 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Straßenbau NRW
AW: Anfragenr: 29112 [#29112] Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund technischer Probleme seitens des Ing.-Büros - ö…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: Anfragenr: 29112 [#29112]
Datum
23. Januar 2019 19:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund technischer Probleme seitens des Ing.-Büros - örtlicher Umzug des Büros und kleiner Umstrukturierungen sowie einiger weniger Nacharbeiten liegt uns das Gutachten bisher auch noch nicht vor. Wenn sich Neuigkeiten ergeben, melden wir uns bei Ihnen. Beste Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenr: 29112 [#29112] Sehr geehrteAntragsteller/in die letzte Nachricht liegt nun über ein halbes Jahr zur…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr: 29112 [#29112]
Datum
29. August 2019 10:21
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die letzte Nachricht liegt nun über ein halbes Jahr zurück, daher würde ich Sie nochmal um ein Update zu der Thematik bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29112 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesbetrieb Straßenbau NRW
AW: Anfragenr: 29112 [#29112] Sehr geehrteAntragsteller/in das Verkehrsgutachten ist fertiggestellt und wurde an …
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: Anfragenr: 29112 [#29112]
Datum
5. September 2019 08:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in das Verkehrsgutachten ist fertiggestellt und wurde an die Bezirksregierung Detmold weitergeleitet. Beste Grüße