Ergebnisse des Evaluierungsverfahrens der European co-operation for Accreditation (EA)

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bezugnehmend auf ihr LinkedIn-Posting https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7089589886546006016/ senden Sie mir bitte die Ergebnisse der Evaluierungsverfahrens der European co-operation for Accreditation (EA) zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2023
  • Frist
    29. August 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bezugnehmend auf ihr LinkedIn-Posting https://www.linkedin.com/feed/updat…
An Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ergebnisse des Evaluierungsverfahrens der European co-operation for Accreditation (EA) [#284713]
Datum
26. Juli 2023 12:02
An
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bezugnehmend auf ihr LinkedIn-Posting https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7089589886546006016/ senden Sie mir bitte die Ergebnisse der Evaluierungsverfahrens der European co-operation for Accreditation (EA) zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284713/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Ihre Anfrage vom 26.07.2023 // RC-R-16/2023 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit nehme ich Bezug auf I…
Von
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Betreff
Ihre Anfrage vom 26.07.2023 // RC-R-16/2023
Datum
28. Juli 2023 14:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit nehme ich Bezug auf Ihre IFG Anfrage und übersende Ihnen das beigefügte Schreiben mit der Bitte um Beachtung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 26.07.2023 // RC-R-16/2023 [#284713]
Guten Tag, die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH ist …
An Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 26.07.2023 // RC-R-16/2023 [#284713]
Datum
28. Juli 2023 16:20
An
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH ist ein zentrales Element im System der Qualitätssicherung und Standards in Deutschland. Sie ist verantwortlich für die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen wie Prüf- und Kalibrierlaboratorien, Inspektions- und Zertifizierungsstellen. Daher ist die Arbeit der DAkkS von großer Bedeutung für die Sicherheit von Verbrauchern, die Qualität von Produkten und Dienstleistungen und die korrekte Messung von Werten in einer Vielzahl von Bereichen. Die Informationsfreiheit bezeichnet das Recht von Bürgern, Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse zu erhalten, die bei Behörden und anderen öffentlichen Stellen vorliegen. Die Argumentation, dass die DAkkS unter die Informationsfreiheit fällt, stützt sich auf verschiedene Aspekte: die Alleinstellungsmerkmale der DAkkS, die öffentlichen Gesellschafter und das breite öffentliche Interesse an ihrer Arbeit. 1. Alleinstellungsmerkmale: Als nationaler Akkreditierungsdienstleister besitzt die DAkkS ein Monopol auf die Akkreditierung in Deutschland. Sie ist die einzige Organisation in Deutschland, die nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und der Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) vom Bundeswirtschaftsministerium ermächtigt wurde, Akkreditierungen durchzuführen. Infolgedessen hat sie eine besondere Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und den Unternehmen, die ihre Dienste in Anspruch nehmen. 2. Öffentliche Gesellschafter: Die DAkkS ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Gesellschafter die Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie), die Bundesländer und die Deutsche Wirtschaft (vertreten durch verschiedene Verbände) sind. Damit gehört die DAkkS zum öffentlichen Sektor und sollte daher den Grundsätzen der Transparenz und Informationsfreiheit verpflichtet sein. 3. Öffentliches Interesse: Die Arbeit der DAkkS hat weitreichende Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft. Die Qualitätssicherung, die durch die von der DAkkS akkreditierten Stellen gewährleistet wird, betrifft eine Vielzahl von Bereichen, von der Sicherheit von Verbraucherprodukten und Lebensmitteln über Umweltschutz bis hin zur Gesundheitsversorgung. Daher besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Arbeit der DAkkS und der Kontrolle ihrer Aktivitäten. 4. Ein zusätzlicher wichtiger Aspekt betrifft die turnusmäßigen Evaluierungsverfahren der DAkkS durch die European co-operation for Accreditation (EA). Diese Evaluierungen sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen dazu, die Qualität und Zuverlässigkeit der Arbeit der DAkkS zu überprüfen. Aufgrund ihrer gesetzlich festgelegten Natur und ihrer Bedeutung für die öffentliche Verantwortung der DAkkS können die Ergebnisse dieser Evaluierungen nicht als schützenswerte Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse nach § 6 IFG betrachtet werden. Sie sind vielmehr Informationen von öffentlichem Interesse, deren Zugang im Rahmen der Informationsfreiheit gewährleistet sein sollte. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes regelt den Zugang zu Informationen, die von Bundesbehörden und anderen öffentlichen Stellen des Bundes gehalten werden. Im Allgemeinen müssen Personen, die einen Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem IFG stellen, keine ausführliche Begründung für ihre Anfrage liefern. Das Gesetz basiert auf dem Grundsatz, dass der Zugang zu Informationen grundsätzlich offen ist, es sei denn, es bestehen spezifische Gründe für eine Ausnahme. Nach § 7 Abs. 1 IFG wird der Antrag auf Zugang zu den Informationen formlos und ohne Begründung gestellt. Das bedeutet, dass die anfragende Person keinen speziellen Grund oder ein spezielles Interesse für den Zugang zu den Informationen nachweisen muss. Dies ist eine wesentliche Komponente des Prinzips der Informationsfreiheit, das den Bürgern einen weitreichenden Zugang zu Informationen gewähren soll. Schlussfolgernd lässt sich sagen, dass aufgrund der Monopolstellung der DAkkS, ihrer öffentlichen Gesellschafter und des breiten öffentlichen Interesses an ihrer Arbeit die DAkkS im Rahmen der Informationsfreiheit transparent sein und Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu Informationen über ihre Tätigkeiten gewähren sollte. Dies dient dazu, das Vertrauen in die Akkreditierungsprozesse zu stärken, die Transparenz zu erhöhen und das Recht der Bürger auf Zugang zu Informationen zu respektieren. Im Speziellen geht es mir um die Digitalisierung im Bereich der Akkreditierung. Mit Initiativen wie dem Digitalen Produktpass und digitalen Kalibrierzertifikaten gibt es schon erste gute Ansätze eine vollständige Vertrauenskette für Endverbrauchen aufzubauen. Allerdings fehlen hier noch die übergeordneten Stellen wie die Deutsche Akkreditierungsstelle oder auch die European co-operation for Accreditation. Diese Digitalisierungslücken müssen ebenfalls geschlossen werden. Diese Anfrage soll ein erster Schritt in diese Richtung darstellen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284713/
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
AW: Ihre Anfrage vom 26.07.2023 // RC-R-16/2023 [#284713] Sehr << Antragsteller:in >> hiermit nehme i…
Von
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 26.07.2023 // RC-R-16/2023 [#284713]
Datum
2. August 2023 17:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit nehme ich Bezug auf Ihre E-Mail vom 28.07.2023 und übersende Ihnen das beigefügte Schreiben mit der Bitte um Beachtung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ergebnisse des Evaluierungsverfahrens der European co-operation for Accreditation (EA)“ [#284713]
Datum
2. August 2023 20:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/284713/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil hier die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH die geltende Rechtslage offensichtlich absichtlich falsch auslegt um der Transparenz und Informationsfreiheit bewusst zu schaden. Weder ist in diesem Fall eine Begründung laut IFG einschlägig, noch scheint die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH sich überhaupt für die von mir gelieferte Begründung zu interessieren. Das die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH hier nicht nur der Transparenz und Informationsfreiheit schadet, sondern dem gesamten System von Akkreditierung und Konformitätsbewertung scheint der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH nicht bewusst zu sein... oder sie haben was zu verbergen, womit sich das öffentliche Interesse an der Weigerung der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH nur noch mehr verstärken dürfte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 284713.pdf - 2023-07-28_1-28-07-2023-rc-r-16-2023schreibena.pdf - 2023-08-02_1-02-08-2023-rc-r-16-2023schreibena.pdf Anfragenr: 284713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284713/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
24.08.2023 / RC-R-16/2023 Bescheid Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Kenntnisnahme des beigefü…
Von
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Betreff
24.08.2023 / RC-R-16/2023 Bescheid
Datum
24. August 2023 12:57
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Kenntnisnahme des beigefügten Bescheides inkl. Anlage. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-710/001 II#0830 Sehr << Antr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ergebnisse des Evaluierungsverfahrens der European co-operation for Accreditation (EA)“ [#284713] # IFG-710/001 II#0830
Datum
21. September 2023 09:34
Status
geschwärzt
1,2 MB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-710/001 II#0830 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen