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Ergebnisse HVV-Qualitätssteuerungsverfahren für den Bereich der S-Bahn

Letztes vorliegende Ergebnisse des "Mystery-Shoppings" für die im HVV-Qualitätssteuerungsverfahren festgelegten Merkmale im Bereich des S-Bahn-Netzes Hamburg.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Hamburger Verkehrsverbund GmbH Details
Von
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Betreff
Ergebnisse HVV-Qualitätssteuerungsverfahren für den Bereich der S-Bahn [#29479]
Datum
5. Mai 2018 20:55
An
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Letztes vorliegende Ergebnisse des "Mystery-Shoppings" für die im HVV-Qualitätssteuerungsverfahren festgelegten Merkmale im Bereich des S-Bahn-Netzes Hamburg.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Ihr Anliegen vom 05.05.2018 Ihre Nachricht vom: 05.05.2018 Unser Zeichen: 18000760 KD/Ne Datum: 08.05.2018 Sehr…
Von
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihr Anliegen vom 05.05.2018
Datum
8. Mai 2018 13:43
Status
Warte auf Antwort
Ihre Nachricht vom: 05.05.2018 Unser Zeichen: 18000760 KD/Ne Datum: 08.05.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in &nbsp; wir best&auml;tigen den Eingang&nbsp;Ihres Schreibens vom 05.05.2018. Wir werden Ihr Anliegen bearbeiten und uns erneut an Sie wenden. Mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en Hamburger Verkehrsverbund GmbH Kundendialog Gerhard Neumann *************************************************************** Hamburger Verkehrsverbund GmbH, Steindamm 94, 20099 Hamburg Telefon:&nbsp; (040) 32 57 75-555, Telefax: (040) 32 57 75-820 www.hvv.de <<E-Mail-Adresse>> Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:&nbsp; Lutz Aigner (Sprecher), Dietrich Hartmann Aufsichtsratsvorsitzender: Staatsrat Andreas Rieckhof Amtsgericht Hamburg HRB 10 497 ID-Nr. DE 179 732 501
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Ihr Anliegen vom 05.05.2018 Ihre Nachricht vom: 05.05.2018 Unser Zeichen: 18000760 KD/Ne Datum: 08.06.2018 Sehr…
Von
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihr Anliegen vom 05.05.2018
Datum
8. Juni 2018 09:21
Status
Warte auf Antwort
Ihre Nachricht vom: 05.05.2018 Unser Zeichen: 18000760 KD/Ne Datum: 08.06.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in wir kommen zur&uuml;ck auf Ihre Anfrage nach dem HmbTG vom 05.05.2018. Sie beantragen darin die Zusendung der letzten vorliegenden Ergebnisse des &quot;Mystery-Shoppings&quot; f&uuml;r die im HVV-Qualit&auml;tssteuerungsverfahren festgelegten Merkmale im Bereich des S-Bahn-Netzes Hamburg. &nbsp; Nach eingehender Pr&uuml;fung kommen wir zu dem Ergebnis, dass wir Ihrem Auskunftsersuchen nicht entsprechen werden. Die von Ihnen erbetenen Informationen sind aus unserer Sicht durch die Regelung des &sect; 6 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG von der Informationspflicht ausgenommen. Sie dienen der Vorbereitung von Entscheidungen innerhalb des HVV-Qualit&auml;tssteuerungsverfahrens. Ihre vorzeitige Bekanntgabe gef&auml;hrdet diesen Entscheidungsfindungsprozess und damit den Erfolg des HVV-Qualit&auml;tssteuerungsverfahrens. &nbsp; Sobald die endg&uuml;ltigen Ergebnisse der HVV-Qualit&auml;tssteuerungsverfahren f&uuml;r das jeweilige Jahr vorliegen werden diese im Rahmen unserer Qualit&auml;tsberichts ver&ouml;ffentlicht. &nbsp; &nbsp; Mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en Hamburger Verkehrsverbund GmbH Kundendialog *************************************************************** Hamburger Verkehrsverbund GmbH, Steindamm 94, 20099 Hamburg Telefon:&nbsp; (040) 32 57 75-555, Telefax: (040) 32 57 75-820 www.hvv.de <<E-Mail-Adresse>> Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:&nbsp; Lutz Aigner (Sprecher), Dietrich Hartmann Aufsichtsratsvorsitzender: Staatsrat Andreas Rieckhof Amtsgericht Hamburg HRB 10 497 ID-Nr. DE 179 732 501
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AW: Ihr Anliegen vom 05.05.2018 [#29479] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte legen…
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Betreff
AW: Ihr Anliegen vom 05.05.2018 [#29479]
Datum
8. Juni 2018 09:36
An
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte legen Sie mir dar, wie der von Ihnen erwähnte "Erfolg" des Qualitätssteuerungsverfahren beim HVV definiert wird, mithin: welche Ziele das Verfahren verfolgt. Sollte das Ziel dieses Systems - wie vom Namen impliziert - die Steigerung der Qualität sein, können Sie mir bitte kurz darlegen, inwieweit die Veröffentlichung der Werte das Ziel unterliefe. Meines Wissens liegen der S-Bahn Hamburg GmbH die Informationen bereits vor; und nur diese wäre in der Lage, die Qualität durch eigene Maßnahmen bzw. solche der verbundenen Konzernunternehmen mit Verantwortung für die S-Bahn-Infrastruktur zu verbessern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Ihr Anliegen vom 05.05.2018 Ihre Nachricht vom: 05.05.2018 Unser Zeichen: 18000760 KD/Ne Datum: 12.06.2018 Sehr…
Von
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihr Anliegen vom 05.05.2018
Datum
12. Juni 2018 12:41
Status
Warte auf Antwort
Ihre Nachricht vom: 05.05.2018 Unser Zeichen: 18000760 KD/Ne Datum: 12.06.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in wir kommen zur&uuml;ck auf Ihre Nachfrage vom 08.08.2018 zu unserer Ablehnung Ihres Auskunftsersuchens. Insofern liegt aus unserer Sicht ein Missverst&auml;ndnis vor. &nbsp; Im Kontext der Regelung einer Ausnahme von der Informationspflicht in &sect; 6 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG geht es nicht um den &quot;Erfolg&quot; im von Ihnen beschriebenen Sinne. Aus Wortlaut und systematischer Stellung der Norm ergibt sich vielmehr, dass es um den Schutz des Entscheidungsprozesses an sich geht, bzw. um den Schutz der M&ouml;glichkeit, in einem nicht&ouml;ffentlichem Bereich zun&auml;chst einmal eine Entscheidung zu erreichen. Dieser Prozess ist derzeit in Bezug auf das HVV-Qualit&auml;tssteuerungsverfahren noch nicht abgeschlossen und daher durch &sect; 6 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG gesch&uuml;tzt. Dieser Schutz erlischt erst mit dem Ende der fraglichen Entscheidungsprozesse. Wir bereits mitgeteilt werden die Ergebnisse dann auch im Rahmen des j&auml;hrlichen Qualit&auml;tsberichts ver&ouml;ffentlicht.&nbsp; &nbsp; Mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en Hamburger Verkehrsverbund GmbH Kundendialog *************************************************************** Hamburger Verkehrsverbund GmbH, Steindamm 94, 20099 Hamburg Telefon:&nbsp; (040) 32 57 75-555, Telefax: (040) 32 57 75-820 www.hvv.de <<E-Mail-Adresse>> Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:&nbsp; Lutz Aigner (Sprecher), Dietrich Hartmann Aufsichtsratsvorsitzender: Staatsrat Andreas Rieckhof Amtsgericht Hamburg HRB 10 497 ID-Nr. DE 179 732 501
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AW: Ihr Anliegen vom 05.05.2018 [#29479] Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für Ihre Antwort. Es ist richti…
An Hamburger Verkehrsverbund GmbH Details
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Betreff
AW: Ihr Anliegen vom 05.05.2018 [#29479]
Datum
12. Juni 2018 13:36
An
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für Ihre Antwort. Es ist richtig, dass kein Auskunftsanspruch bestünde, soweit es sich um vorbereitenden Unterlagen einer konkreten Entscheidung handelte. Gleichwohl wäre hier zunächst anzumerken, dass nach § 6 (2) Nr. 1 Satz 2 diese Einschränkung nicht besteht für "Statistiken, Datensammlungen, Geodaten, regelmäßige Ergebnisse der Beweiserhebung, Auskünfte, Gutachten oder Stellungnahmen Dritter". Bei den Ergebnissen des "Mystery Shoppings" handelt es sich eventuell um aggregierte Datensammlungen, ggf. auch um eine Statistik. Mithin käme die von Ihnen vorgebrachte Ausnahme im Transparenzgesetz nach § 6 (2) Nr. 1 Satz 1 nicht zum Zuge. Sollte dies nicht zutreffen, so müsste es immer noch eine konkrete Entscheidung geben, zu denen die Ergebnisse des Mystery Shoppings "Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren [!] Vorbereitung" darstellen. Hier ist mir unklar und nicht ersichtlich, um welche Art von Entscheidung es sich handeln würde. Vielleicht können Sie mir anhand des Prozesses im vergangenen Jahr mitteilen, zuwelcher Frage bzw. über welchen generellen Sachverhalt dabei eine Entscheidung getroffen wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Ihr Anliegen vom 05.05.2018 Ihre Nachricht vom: 05.05.2018 Unser Zeichen: 18000760 KD/Ne Datum: 13.06.2018 Sehr…
Von
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihr Anliegen vom 05.05.2018
Datum
13. Juni 2018 12:51
Status
Ihre Nachricht vom: 05.05.2018 Unser Zeichen: 18000760 KD/Ne Datum: 13.06.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in wir kommen zur&uuml;ck auf Ihre erneute Nachfrage vom 12.06.2018. Aus unserer Sicht haben wir Ihre darin enthaltene Frage nach der Art der Entscheidung, zu deren Vorbereitung die von Ihnen erbetenen Informationen dienen, in unserer Antwort vom 05.05.2018 bereits beantwortet. In dieser haben wir dargestellt, dass die von Ihnen erbeten Informationen der Vorbereitung von Entscheidungen innerhalb des HVV-Qualit&auml;tssteuerungsverfahrens dienen. Bei der Durchf&uuml;hrung des HVV-Qualit&auml;tsteuerungsverfahrens m&uuml;ssen, wie bei jedem komplexen Prozess, eine Vielzahl von Entscheidungen getroffen werden, bevor der Prozess abgeschlossen werden kann. Nach der Erhebung der Daten m&uuml;ssen diese auf Plausibilit&auml;t und validiert werden. Es ist die&nbsp; Entscheidung zu treffen, ob die Daten den an sie gestellten Qualit&auml;tsanforderungen gen&uuml;gen und f&uuml;r die weitere Verwendung im Qualit&auml;tssteuerungsverfahren herangezogen werden k&ouml;nnen oder nicht. Das Qualit&auml;tssteuerungsverfahren ist kein rein mathematischer Automatismus sondern ein Verfahren, in dem auf mehreren Stufen und in mehreren Schritten Entscheidung getroffen werden, an deren Ende ein monetisiertes Ergebnis steht. &nbsp; Der von Ihnen angesprochene &sect; 6 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 HmbTG ist uns bekannt. Er ist aus unserer Sicht aber einschr&auml;nkend auszulegen. In den einschl&auml;gigen Gesetzgebungsmaterialien findet sich die Aussage, dass die Regelung des &sect; 6 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 HmbTG in der Annahme getroffen wurden, dass die dort aufgef&uuml;hrten Statistiken, Datensammlungen, Geodaten, regelm&auml;&szlig;ige Ergebnisse der Beweiserhebung, Ausk&uuml;nfte, Gutachten oder Stellungnahmen Dritter nur der allgemeinen und nicht der unmittelbaren Entscheidungsvorbereitung dienen. Diese Annahme trifft in vielen F&auml;llen, so auch dem vorliegenden, nicht zu. Um eine vom Gesetzgeber offensichtlich nicht gewollte permanente Kollision zwischen der Regelung in &sect; 6 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 HmbTG und der in &sect; 6 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 HmbTG zu vermeiden, ist &sect; 6 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 HmbTG unserer Auffassung nach dahingehend auszulegen, dass die dort geregelte Ausnahme vom Schutz des &sect; 6 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 HmbTG nur greift, wenn es sich bei den fraglichen Informationen tats&auml;chlich um Informationen allgemeiner Natur ohne konkreten Entscheidungsbezug handelt. Dies ist vorliegend nicht der Fall, da ein ganz konkreter Bezug zu den im Rahmen des Qualit&auml;tssteuerungsverfahrens zu treffenden Entscheidungen besteht, siehe oben. &nbsp; &nbsp; Mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en Hamburger Verkehrsverbund GmbH Kundendialog *************************************************************** Hamburger Verkehrsverbund GmbH, Steindamm 94, 20099 Hamburg Telefon:&nbsp; (040) 32 57 75-555, Telefax: (040) 32 57 75-820 www.hvv.de <<E-Mail-Adresse>> Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:&nbsp; Lutz Aigner (Sprecher), Dietrich Hartmann Aufsichtsratsvorsitzender: Staatsrat Andreas Rieckhof Amtsgericht Hamburg HRB 10 497 ID-Nr. DE 179 732 501
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AW: Ihr Anliegen vom 05.05.2018 [#29479] Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zurück auf Ihre Mail vom 13. Ju…
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AW: Ihr Anliegen vom 05.05.2018 [#29479]
Datum
14. Juni 2018 10:53
An
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zurück auf Ihre Mail vom 13. Juni 2018. Es sei zunächst dahingestellt, ob es sich bei den Ergebnissen des "Mystery Shoppings" um die in § 6 (2) Nr. 1 Satz 2 genannten Arten von Informationen handelt. Selbst angenommen, dass es sich dabei um "Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung" handelt, müsste für der Ausschluss des Informationszuganges nach dem Transparenzgesetz der "Erfolg der Entscheidungen" durch die Übermittlung der Ergebnisses des "Mystery Shoppings" vereitelt werden. Trotz meiner Nachfrage am 8. Juni 2018 lässt sich mit den von Ihnen gemachten Angaben weiterhin nicht nachvollziehen, wie dieser Zusammenhang bestehen sollte. Dass es sich bei der Norm um einen Schutz von noch nicht abgeschlossenen Entscheidungsprozessen insgesamt handeln soll, lässt sich aus dem Gesetzestext kaum ableiten. Ohne diese Frage weiter klären zu wollen, gehe ich davon aus, dass der von Ihnen postulierte Ausschlussgrund mit dem Beschluss der von Ihnen angesprochenen Entscheidung beim HVV nicht mehr bestehen wird. Senden Sie mir deshalb gern die angeforderten Ergebnisse des "Mystery Shoppings", wie sie am 8. Juni 2018 vorlagen, unmittelbar nach Entfallen des postulierten Ausschlussgrundes zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Ihr Anliegen vom 05.05.2018 Ihre Nachricht vom: 05.05.2018 Unser Zeichen: 18000760 KD/Ne Datum: 19.06.2018 Sehr…
Von
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihr Anliegen vom 05.05.2018
Datum
19. Juni 2018 08:53
Status
Ihre Nachricht vom: 05.05.2018 Unser Zeichen: 18000760 KD/Ne Datum: 19.06.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in &nbsp; wir begr&uuml;&szlig;en es sehr, dass wir im Ergebnis nun mehr darin &uuml;bereinstimmen, das aktuell ein Ausschlussgrund Ihrem Auskunftsbegehren entgegensteht. Wir haben Ihren Wunsch, die fraglichen Informationen in dem Moment zu erhalten, in dem kein Ausschlussgrund mehr besteht, vermerkt und werden uns zu entsprechenden Zeitpunkt bei Ihnen melden.&nbsp; &nbsp; Mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en Hamburger Verkehrsverbund GmbH Kundendialog *************************************************************** Hamburger Verkehrsverbund GmbH, Steindamm 94, 20099 Hamburg Telefon:&nbsp; (040) 32 57 75-555, Telefax: (040) 32 57 75-820 www.hvv.de <<E-Mail-Adresse>> Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:&nbsp; Lutz Aigner (Sprecher), Dietrich Hartmann Aufsichtsratsvorsitzender: Staatsrat Andreas Rieckhof Amtsgericht Hamburg HRB 10 497 ID-Nr. DE 179 732 501

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AW: Ihr Anliegen vom 05.05.2018 [#29479] Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für Ihre rasche Antwort und geh…
An Hamburger Verkehrsverbund GmbH Details
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Betreff
AW: Ihr Anliegen vom 05.05.2018 [#29479]
Datum
20. Juni 2018 20:11
An
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für Ihre rasche Antwort und gehe davon aus, dass die von Ihnen angeführten schützenswerten Entscheidungsprozesse im Zusammenhang mit den Ergebnissen des "Mystery Shoppings" nicht erst mit der Veröffentlichung des Qualitätsberichts abgeschlossen sein werden. Vor diesem Hintergrund verzichte ich angesichts des sicherlich in den kommenden Wochen entfallenden Grundes gern darauf, Ihnen bei dieser Anfrage weiter eine nachvollziehbare Begründung zur eventuellen Anwendbarkeit des § 6 HmbTG entlocken zu wollen. Freundliche Grüße Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.