Ergebnisse Jugendumfrage

Anfrage an: Stadt Straubing

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ergebnisse der Jugendumfrage, die die Stadt Straubing nach großer Werbeaktion in der Region durchführen lassen hat im Sommer 2023.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Lukas Müller
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Erge…
An Stadt Straubing Details
Von
Lukas Müller
Betreff
Ergebnisse Jugendumfrage [#296824]
Datum
10. Januar 2024 20:54
An
Stadt Straubing
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ergebnisse der Jugendumfrage, die die Stadt Straubing nach großer Werbeaktion in der Region durchführen lassen hat im Sommer 2023. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Lukas Müller Anfragenr: 296824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296824/
Stadt Straubing
Anfragenr: 296824 Sehr geehrter Herr Müller, wir nehmen Bezug auf Ihre am 10. Januar 2024 über die Plattform www.…
Von
Stadt Straubing
Betreff
Anfragenr: 296824
Datum
24. Januar 2024 10:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, wir nehmen Bezug auf Ihre am 10. Januar 2024 über die Plattform www.fragdenstaat.de gestellte Anfrage. Da die von Ihnen genannten gesetzlichen Grundlagen (Aktenauskunft nach Art. 39 BayDSG, Art. 3 Abs. 1 BayUIG und § 2 Abs. 1 VIG) nicht einschlägig sind, wurde Ihre Anfrage als Bürgeranfrage behandelt. Aufgrund von Personalmangel und der damit verbundenen Priorisierung unserer Aufgaben verfügen wir derzeit lediglich über eine vorläufige Auswertung der Umfrage. Sollten Sie an der vorläufigen Auswertung Interesse haben, bitten wir Sie, uns Ihre E-Mail-Adresse zukommen zu lassen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Lukas Müller
AW: Anfragenr: 296824 Jugendumfrage [#296824] Sehr << Anrede >> an der vorläufigen Auswertung hätte ic…
An Stadt Straubing Details
Von
Lukas Müller
Betreff
AW: Anfragenr: 296824 Jugendumfrage [#296824]
Datum
24. Januar 2024 18:38
An
Stadt Straubing
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> an der vorläufigen Auswertung hätte ich auch Interesse. Ich bin unter der E-Mail Adresse "<<E-Mail-Adresse>>" erreichbar. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Lukas Müller Anfragenr: 296824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296824/

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Stadt Straubing
WG: Anfragenr: 296824 Jugendumfrage [#296824] Sehr geehrter Herr Müller, anliegend übersende ich Ihnen, wie gewün…
Von
Stadt Straubing
Betreff
WG: Anfragenr: 296824 Jugendumfrage [#296824]
Datum
29. Januar 2024 16:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, anliegend übersende ich Ihnen, wie gewünscht, die vorläufige Auswertung unserer Umfrage. Mit freundlichen Grüßen