Ergebnisse Schöffen- und Jugendschöffenwahl 2024 - 2028

Nachdem die Wahl der Schöffen für die Periode 2024 - 2028 abgeschlossen ist bitte ich um folgende Informationen zur Wahl für das Schöffenamtbitte jeweils nach Bezirken und nach Schöffen und Jugendschöffen getrennt:

- Anzahl der dem zuständigen Amtsgericht zu unterbreitenden Vorschläge nach Bezirken
- Anzahl der freiwilligen Meldungen (Bewerbungen) für die Schöffenwahl nach Bezirken
- Anzahl der zufällig aus dem Melderegister des Bezirks ausgewählten Personen nach Bezirken
- Anzahl der Einsprüche gegen eine oder mehrere Personen auf der Liste
- Anzahl der Personen in den Schöffenvorschlagslisten nach Bezirken
- Anzahl der gewählten Schöffen nach Bezirken

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. November 2023
  • Frist
    19. Dezember 2023
  • 14 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nachde…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ergebnisse Schöffen- und Jugendschöffenwahl 2024 - 2028 [#292350]
Datum
15. November 2023 15:05
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nachdem die Wahl der Schöffen für die Periode 2024 - 2028 abgeschlossen ist bitte ich um folgende Informationen zur Wahl für das Schöffenamtbitte jeweils nach Bezirken und nach Schöffen und Jugendschöffen getrennt: - Anzahl der dem zuständigen Amtsgericht zu unterbreitenden Vorschläge nach Bezirken - Anzahl der freiwilligen Meldungen (Bewerbungen) für die Schöffenwahl nach Bezirken - Anzahl der zufällig aus dem Melderegister des Bezirks ausgewählten Personen nach Bezirken - Anzahl der Einsprüche gegen eine oder mehrere Personen auf der Liste - Anzahl der Personen in den Schöffenvorschlagslisten nach Bezirken - Anzahl der gewählten Schöffen nach Bezirken
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292350 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292350/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. November 2023 15:05
Status
Anfrage abgeschlossen

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage übermittle ich Ihnen die nachstehenden Informatio…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Ergebnisse Schöffen- und Jugendschöffenwahl 2024 - 2028 [#292350]
Datum
16. November 2023 13:03
Status
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage übermittle ich Ihnen die nachstehenden Informationen als formlose Verwaltungsauskunft, die der hiesigen Aktenlage entspricht. Ich erlaube mir den Hinweis, dass - soweit ein darüber hinausgehender Informationsbedarf auf Grundlage der Aktenlage nicht beantwortet wird - keine Verpflichtung meiner Behörde besteht, die erbetenen Angaben bei anderen Dienststellen zu recherchieren (vgl. Auskunftsumfang nach § 3 des Informationsfreiheitsgesetzes - IFG). - Anzahl der dem zuständigen Amtsgericht zu unterbreitenden Vorschläge nach Bezirken (= doppelte Zahl der benötigten Schöffinnen und Schöffen) - zugleich Anzahl der gewählten Schöffen nach Bezirken (letztgültige Antwort wäre nur durch das verfahrensverantwortliche Amtsgericht Tiergarten verlässlich möglich) Antwort: Schöffenwahl Jugendschöffenwahl Bezirk Schöffen und Schöffinnen Mindestzahl für die Vorschlagsliste Jugendschöffen und Jugendschöffinnen Mindestzahl für die Vorschlagsliste Mitte 351 702 92 184 Friedrichshain-Kreuzberg 288 576 78 156 Pankow 484 968 128 256 Charlottenburg-Wilmersdorf 353 706 92 184 Spandau 269 538 72 144 Steglitz-Zehlendorf 360 720 96 192 Tempelhof-Schöneberg 385 770 100 200 Neukölln 335 670 88 176 Treptow-Köpenick 344 688 92 184 Marzahn-Hellersdorf 332 664 88 176 Lichtenberg 335 670 86 172 Reinickendorf 296 592 78 156 Gesamt 4.132 8.264 1.090 2.180 - Anzahl der freiwilligen Meldungen (Bewerbungen) für die Schöffenwahl nach Bezirken Lt. letztmaliger Statusabfrage im Mai 2023 waren nach Angaben der Bezirke (keine vollständigen Rückmeldungen) 76,4 % der eingegangenen Meldungen freiwillig. - Anzahl der zufällig aus dem Melderegister des Bezirks ausgewählten Personen nach Bezirken Diese Angabe wurde nicht erhoben und liegt daher hier nicht vor. - Anzahl der Einsprüche Diese Angabe wurde nicht erhoben und liegt daher hier nicht vor. - Anzahl der Personen in den Schöffenvorschlagslisten nach Bezirken Die Angaben liegen nicht vollständig vor. Es ist aber bekannt, dass die Zahl der Personenvorschläge auf den Vorschlagslisten die Zahl der Mindestvorschläge regelmäßig – und zum Teil erheblich - überschritten haben. Zur Vermeidung weiteren Verwaltungsaufwands, bitte ich Sie um Mitteilung, ob Sie an Ihrem Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG festhalten möchten. In diesem Fall werde ich umgehend die diesbezügliche Kostenermittlung für eine entsprechende Bescheidung veranlassen. Sollten Sie sich bis zum 30. November 2023 nicht abweichend äußern, gehe ich davon aus, dass sich Ihr Auskunftsbegehren nach dem IFG gegenüber meiner Behörde mit der Übermittlung der vorstehenden Angaben erledigt hat. Für eine kurze, formlose Bestätigung der Erledigung Ihres Antrags wäre ich gleichwohl dankbar. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen