Erhalt einer Patientenakte durch nahen Angehörigen nach Versterben im Krankenhaus
Gerne würde ich vom KKH-Lörrach den Prozess, die Bedingungen, die Einhaltung von §630g BGB und die zu erwartenden Informationen (Art, Inhalt, Vollständigkeit, zu duldende "Schwärzungen", Kosten, Bearbeitungszeit etc.) bei Anfrage eines nahen Angehörigen nach einem Tod im KKH Lörrach erhalten.
Ebenfalls möchte ich wissen, inwieweit technisch ein Teil-Export bzw. -Ausdruck möglich ist, zB. durch Weglassen von Arzt-Einträgen und -Kommentaren. Die zur Verfügung gestellte Akte enthält nur Einträge von Pflegepersonal.
Zudem auch, inwieweit und wo ich Details zu Inhalten der Akte erhalten kann, zB "Warum wurde am Tag seines Versterben ein kontra-indikatives Medikament verabreicht? Durch wen? Ist die Verabreichung vom Oberarzt abgesprochen und freigegeben worden? etc.
Ich habe die Herausgabe beantragt und habe erst nach mehrere An- und Nachfragen die Daten erhalten. Vorab wurden nicht gesetzlich nachvollziehbare Bedingungen (s. BGB §630g 1,2,3) an mich gestellt, sowie eine unvollständige Dokumentation mit Schwärzungen herausgegeben. Eine Todesbescheinigung war ebenfalls nicht enthalten (nur leeres Formblatt).
Ein Widerspruch der Herausgabe seitens des Verstorbenen liegt nicht vor. Die Einwilligung zur Angehörigen-Information an mich nach DSGVO (Formular des KH) wurde seitens des Verstorbenen schriftlich zugewilligt.
Information nicht vorhanden
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Datum20. Januar 2021
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23. Februar 2021
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