Erhaltene Förderung der Frankfurter Radwegweisung
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin verwundert über die schlechte Lesbarkeit der Frankfurter Radwegweisung. Auf meiner Suche, ob es für die Aufstellung von Radwegweisern verbindliche Regeln gibt oder ob man das „frei Schnauze“ macht, bin ich auf das „HANDBUCH ZUR RADWEGWEISUNG IN HESSEN“ gestoßen.
Persönlich bin ich etwas „genervt“ von der Nutzerfreundlichkeit der Meldestelle, wenn man einen Wegweiser melden will. Nummern an den Wegweisern wären da eine sehr praktische Sache und ein Hinweis, wo man sich hinwenden kann.
Deswegen war ich sehr verdutzt als ich im Handbuch auf Seite 58 las:
„Die Standortnummer der Radwegweiser ist in der Regel an allen Pfosten gut erkennbar als Aufkleber angebracht.“
Das trifft auf keinen mir bekannten Pfosten in Frankfurt zu.
Auf Seite 64 erläutern Sie das Konzept der Knotenpunktnummern, die auf den Schildern aufgedruckt sein soll. Diese Nummern habe ich in Frankfurt auch noch nie gesehen.
Auf Seite 57 steht, man möge doch Kontaktdaten einer Ansprechstelle am Pfosten anbringen. Das habe ich in Frankfurt auch nirgendwo gesehen.
Auf Seite 43 erläutern Sie die Abnahme montierter Wegweiser: „Wichtig bei der Abnahme ist die digitale fotografische Erfassung aller Standorte aus allen Fahrtrichtungen. Diese dient zur Erstellung des Bestandskatasters. Die Fotos sind nach der Abnahme im Kataster den Standorten zuzuordnen und zu aktualisieren."
In meinen Diskussionen um Wegweiser wurden mir zweimal Photos der beanstandeten Wegweiser gezeigt. Es wurde immer nur eine Perspektive gezeigt und die entsprachen nicht der Sicht des Radfahrers. Da die Stadt Frankfurt bei Mängelmeldungen ziemlich schnell nach aussagekräftigen Photos verlangt, die sie nicht bräuchte, wenn sie die Kriterien des Handbuches einhalten würde, habe ich den Verdacht, dass die Stadt keine Bilder ihrer Wegweiser im Sinne des Handbuches hat.
Zur Demonstration ein Bild der Stadt Frankfurt:
https://www.radreisen.stephan-zitzmann.de/wp-content/uploads/2022/10/holbein.png
Dieses Bild ist nicht vom Radweg aufgenommen worden. Es ist aus der besseren Perspektive für den Wegweiser aufgenommen worden.
Kommt man aus der Gegenrichtung, sieht es dann so aus:
https://www.radreisen.stephan-zitzmann.de/wp-content/uploads/2022/10/3292-rotated.jpg
Hinter der Ampel muss man dann stehen bleiben und hochschauen.
https://www.radreisen.stephan-zitzmann.de/wp-content/uploads/2022/10/3293.jpg
Viele Wegweiser in Frankfurt verstoßen gegen das Prinzip der Kantensichtbarkeit auf Seite 51. Die Wegweiser sind sehr häufig flächig angebracht.
Auf Seite 67 steht: „Für die Förderung von Radwegweisungsprojekten nach den für Hessen jeweils gültigen Förderrichtlinien ist die Einhaltung der Vorgaben dieses Handbuches zwingende Voraussetzung. Halten Sie die Vorgaben dieses Handbuches deshalb ein!“
Mich interessiert,
• ob die Stadt Frankfurt Fördermittel für Radwegweisung nach den oben genannten Förderrichtlinien erhalten hat?
• Wenn ja, was für Wegweiser sind gefördert worden? Übermitteln Sie die Standorte dieser Wegweiser, weil ich die mir anschauen will, ob diese die Förderkriterien erfüllen.
• Müssen diese geförderten Wegweiser, die obengenannten Kriterien und die anderen im Handbuch genannten Kriterien erfüllen?
• Von welchen Kriterien ist die Stadt Frankfurt befreit?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum19. Oktober 2022
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22. November 2022
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