erhaltungsrechtliche Genehmigung

- erhaltungsrechtliche Genehmigung gemäß § 173 BauGB in Bezug auf das Wohnobjekt Hasenheide 50, 10967.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
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Karsten Wedel
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Karsten Wedel
Betreff
erhaltungsrechtliche Genehmigung [#244912]
Datum
29. März 2022 12:48
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- erhaltungsrechtliche Genehmigung gemäß § 173 BauGB in Bezug auf das Wohnobjekt Hasenheide 50, 10967. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 IFG /§ 3 Abs. 3 UIG /§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Karsten Wedel Anfragenr: 244912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244912/
Mit freundlichen Grüßen Karsten Wedel
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr geehrter Herr Wedel, die u. s. Nachricht ist im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin eingegangen. …
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: erhaltungsrechtliche Genehmigung [#244912]
Datum
30. März 2022 14:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wedel, die u. s. Nachricht ist im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin eingegangen. Ich gebe ich Ihre Anfrage mit dieser Nachricht an das Büro des Bezirksstadtrates für Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung weiter. Hier liegt m. E. die Zuständigkeit hinsichtlich der Bearbeitung Ihres Anliegens. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr geehrter Herr Wedel, Ihre Anfrage zur Akteneinsicht nach dem IFG ist bei uns eingegangen. Die Zuständige Kol…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: Antrag auf Akteneinsicht: erhaltungsrechtliche Genehmigung [#244912]
Datum
1. April 2022 08:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wedel, Ihre Anfrage zur Akteneinsicht nach dem IFG ist bei uns eingegangen. Die Zuständige Kollegin, wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Aktenauskunft Hasenheide 50 Sehr geehrter Herr Wedel, Ihr Aktenauskunftsgesuch vom 29.03.2022 betreffend der erha…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
Aktenauskunft Hasenheide 50
Datum
5. April 2022 14:50
Status
Sehr geehrter Herr Wedel, Ihr Aktenauskunftsgesuch vom 29.03.2022 betreffend der erhaltungsrechtlichen Genehmigung gemäß §173 BauGB in Bezug auf das Wohnobjekt Hasenheide 50, in 10967 Berlin ist mir zuständigkeitshalber zugeleitet worden. Sie stellten den Antrag über die Internetplattform fragdenstaat.de und haben lediglich Ihren Namen angegeben, leider ist dies nicht ausreichend. Hinsichtlich einer Identitätsprüfung sowie das mit der Antragsstellung verbundene Verwaltungsverfahren benötige ich eine postalische Adresse, da die von der Plattform generierte E-Mail Adresse für die Korrespondenz nicht ausreichend ist. Ich verweise an dieser Stelle auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (VG Köln 13 K 1189/20, Urteil vom 18.03.2021, Rdnr 36/37, zitiert nach juris; Hünervogt in Zilkens/Golland, Datenschutz in der Kommunalverwaltung, 5. Aufl., Rdnr 1214), aus dem hervor geht, dass auch im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes eine anonyme Antragstellung nicht vorgesehen ist. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie daher bitten, mir neben Ihrem Namen auch eine postalische Adresse mitzuteilen. Bezugnehmend auf § 13 Absatz 1 des Berliner Informationsgesetzes (IFG Berlin), wonach im Antrag die betreffende Akte bezeichnet werden sollte, bitte ich Sie des Weiteren um eine Konkretisierung Ihres Antrages. Sie haben hier die Einsicht in eine Genehmigung gemäß § 173 BauGB zu dem Haus Hasenheide 50 beantragt. So ist es mir jedoch noch nicht möglich, die von Ihnen zur Einsicht gewünschte Akte zu identifizieren. Nach Auskunft der zuständigen Stelle sind auch zu diesem Haus im Laufe der Zeit eine Reihe verschiedenartiger erhaltungsrechtlicher Anträge gestellt und beschieden worden. Daher bitte ich Sie entweder um Benennung der von Ihnen beantragten Genehmigung oder zumindest um Hinweise etwa zu Gegenstand und ungefährem Zeitraum der von betreffenden Genehmigung, so dass ich diese identifizieren kann. Eine weitere Bearbeitung Ihres Antrags kann erst nach Mitteilung der gewünschten Daten erfolgen. Im Sinne einer schnellen Bearbeitung Ihres Antrages, bitte ich um zeitnahe Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
Karsten Wedel
AW: Aktenauskunft Hasenheide 50 [#244912] Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Das Urteil …
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Karsten Wedel
Betreff
AW: Aktenauskunft Hasenheide 50 [#244912]
Datum
7. April 2022 10:11
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Das Urteil auf welches sie verwiesen haben (VG Köln 13 K 1189/20 vom 18.03.2021) bemängelt das bei Anfragen über fragdenstaat.de keine persönliche E-Mail-Adresse verwendet wird. Ich kann ihnen jedoch versichern, dass die für mich von fragdenstaat.de generierte E-Mail-Adresse (<<E-Mail-Adresse>>) von mir wie meine persönliche E-Mail-Adresse behandelt wird. Das Urteil ist auch noch nicht rechtskräftig. Falls Sie Bedenken gegen die Verwendung der Internetplattform haben, können sie mir auch gerne an meine persönliche E-Mail-Adresse (<<E-Mail-Adresse>>) antworten. Ich bitte Sie aber darum weiter über die Internetplattform fragdenstaat.de zu kommunizieren, da es für alle von Vorteil ist. Z.B. können Sie auch große Dateien zu dieser Anfrage sicher und verschlüsselt hier hochladen: https://fragdenstaat.de/a/244912/ Zur Konkretisierung meines Antrages: Bitte senden Sie mir die Informationen über erhaltungsrechtliche Genehmigungen in dem Wohnobjekt der Hasenheide 50 in 10967 Berlin im Zusammenhang mit der - Die Wohnungsteilung im EG des zweiten Seitenflügels (rechts). - Totalsanierung der Wohnung im 3. OG des ersten Seitenflügels (rechts). Mit freundlichen Grüßen Karsten Wedel Anfragenr: 244912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244912/

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Karsten Wedel
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Be…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Karsten Wedel
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „erhaltungsrechtliche Genehmigung“ [#244912]
Datum
6. Mai 2022 09:26
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/244912/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich keine Antwort erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Karsten Wedel Anhänge: - 244912.pdf Anfragenr: 244912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244912/