Erhebung der Kontaktpersonen bei postiven Coronatests durch die Gesundheitsämter

durch Bekannte in mehreren Bundesländern und durch die eigene Erfahrung musste ich feststellen, dass die Gesundheitsämter die Daten der Kontaktpersonen nicht mehr erfragen und dementsprechend keine Isolationen oder Kontaktierungen vornehmen können. Meine Frage daher gab es eine Anweisung, dass diese Erhebung und Kontaktierung nicht mehr vorgenommen werden soll oder welche Begründung liegt hier vor, dass diese Schritte nicht mehr unternommen werden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: durch Bekannte in mehreren…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
Erhebung der Kontaktpersonen bei postiven Coronatests durch die Gesundheitsämter [#217768]
Datum
8. April 2021 13:21
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
durch Bekannte in mehreren Bundesländern und durch die eigene Erfahrung musste ich feststellen, dass die Gesundheitsämter die Daten der Kontaktpersonen nicht mehr erfragen und dementsprechend keine Isolationen oder Kontaktierungen vornehmen können. Meine Frage daher gab es eine Anweisung, dass diese Erhebung und Kontaktierung nicht mehr vorgenommen werden soll oder welche Begründung liegt hier vor, dass diese Schritte nicht mehr unternommen werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217768/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Re…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Erhebung der Kontaktpersonen bei postiven Coronatests durch die Gesundheitsämter [#217768]
Datum
16. April 2021 11:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Erhebung der Kontaktpersonen bei positiven Coronatests durch die Gesundheitsämter [#217768] Sehr Antragsteller/in…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Erhebung der Kontaktpersonen bei positiven Coronatests durch die Gesundheitsämter [#217768]
Datum
28. Juni 2021 15:08
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
1,6 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. April 2021. Ich bitte Sie, die verspätete Beantwortung Ihrer E-Mail wegen der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen zu entschuldigen. Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland spielt in der erfolgreichen Bekämpfung der COVID-19-Pandemie eine Schlüsselrolle. Vor allem die Kontaktpersonen-Nachverfolgung ist sehr zeit- und ressourcenintensiv und fordert die Gesundheitsämter in Deutschland maximal heraus. Das Bundesministerium für Gesundheit hat frühzeitig Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Gesundheitsbehörden vor Ort zu entlasten. Neben personeller Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen auch prozesserleichternde, integrierte Softwareanwendungen die Gesundheitsämter unterstützen. Dadurch sollen die Melde- und Informationswege digitalisiert werden. Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/o/oeffentlicher-gesundheitsheitsdienst-pakt/digitale-unterstuetzung-gesundheitsaemter.html Mit freundlichen Grüßen