Erhebung Maskennutzung ÖPNV

Die MOPO schreibt:
"Aus der Verkehrsbehörde heißt es, dass es ohnehin eine hohe Maskenquote von 95 Prozent in den öffentlichen Verkehrsmitteln gäbe – 70 Prozent davon trügen bereits eine FFP2-Maske. Die Umstellung sei also nicht allzu groß und schütze dafür aber umso mehr."

(https://www.mopo.de/hamburg/hamburg-will-ffp2-maskenpflicht-im-oepnv-wieder-einfuehren/)

Bitte schicken Sie mir
a) alle Unterlagen zu, aus denen hervorgeht, von wem diese Zahlen wann nach welchem Verfahren wo erhoben wurden
b) die neuesten Unterlagen der BVM mit empirisch erhobenen Daten zur Quote der Einhaltung der Maskenpflicht sowie der Verteilung der Kunden auf die unterschiedlichen Maskenarten im HVV

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erhebung Maskennutzung ÖPNV [#237320]
Datum
12. Januar 2022 10:15
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die MOPO schreibt: "Aus der Verkehrsbehörde heißt es, dass es ohnehin eine hohe Maskenquote von 95 Prozent in den öffentlichen Verkehrsmitteln gäbe – 70 Prozent davon trügen bereits eine FFP2-Maske. Die Umstellung sei also nicht allzu groß und schütze dafür aber umso mehr." (https://www.mopo.de/hamburg/hamburg-will-ffp2-maskenpflicht-im-oepnv-wieder-einfuehren/) Bitte schicken Sie mir a) alle Unterlagen zu, aus denen hervorgeht, von wem diese Zahlen wann nach welchem Verfahren wo erhoben wurden b) die neuesten Unterlagen der BVM mit empirisch erhobenen Daten zur Quote der Einhaltung der Maskenpflicht sowie der Verteilung der Kunden auf die unterschiedlichen Maskenarten im HVV
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237320/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage mit der Nummer # 237320 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) zu de…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Eingangsbestätigung HmbTG-Antrag Erhebung Maskennutzung ÖPNV [#237320]
Datum
12. Januar 2022 13:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage mit der Nummer # 237320 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) zu dem Thema „Erhebung Maskennutzung ÖPNV“ ist am 12.01.2021 hier im Shared Service der beiden Behörden BWI (Behörde für Wirtschaft und Innovation) und BVM (Behörde für Verkehr und Mobilitätswende) eingegangen und wird aktuell bereits bearbeitet. Wir werden auf Ihren Antrag zurückkommen und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld. Möglicherweise entstehen für die Bearbeitung Ihrer Anfrage Gebühren nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG. In diesem Fall werden wir Ihnen hierüber vor Beantwortung einen Hinweis geben, nach Möglichkeit auch über deren Höhe. Sollten Sie anschließend den Antrag aufrechterhalten, benötigen wir für die spätere Zustellung des Gebührenbescheids auf dem Postweg Ihren vollständigen Namen und Ihre aktuelle Meldeanschrift. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr Antragsteller/in die Antwort auf Ihren HmbTG-Antrag #237320 durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswend…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Beantwortung HmbTG-Antrag Erhebung Maskennutzung ÖPNV [#237320]
Datum
31. Januar 2022 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Antwort auf Ihren HmbTG-Antrag #237320 durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) liegt nun vor. Bei den Zahlen aus dem Artikel der Hamburger Morgenpost (MOPO) vom 11. Januar 2022 bezog sich die BVM auf erste Angaben und Rückmeldungen der Verkehrsunternehmen im Hamburger Verkehrsverbund (HVV), so bspw. von der Hamburger Hochbahn und der S-Bahn. Die Verkehrsunternehmen erheben die Zahlen im Rahmen ihrer stichprobenartigen Kontrollen mit ihrem Sicherheits- und Prüfpersonal. Die BVM ist angewiesen auf die Daten der Verkehrsunternehmen und veröffentlicht diese nach bestem Wissen und Gewissen. Dabei stellen die Zahlen zur Maskentragequote natürlich nur eine Momentaufnahme dar, die sich täglich leicht ändern kann. Die Einführung eines repräsentativen empirischen Zählverfahrens im Sinne ihrer Fragestellung ist bislang nicht vorgesehen. Seitdem am 15. Januar 2022 erneut die FFP2-Maskenplicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Hamburg eingeführt wurde, hat sich die Datenlage erneut verändert. Ich bitte Sie, sich für weitere Informationen direkt an die Verkehrsunternehmen zu wenden. Bei der BVM liegen keine weiteren der von Ihnen geforderten Unterlagen vor. Diese Antwort erfolgt gebührenfrei und ist abschließend. Mit freundlichen Grüßen