Erhebung von Daten aus dem Fahreignungsregister (FAER)
Anfrage an:
TÜV SÜD AG
- Dienstanweisungen zur Erteilung der Mofa-Prüfbescheinigung
- Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum ein Auszug aus dem Fahreignungsregister (nicht älter als 2 Wochen) für die Erteilung der Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich ist (ab den 17. Lebensjahr).
- Auf welche Rechtsgrundlage die Erhebung von Daten aus dem Fahreignungsregister erfolgt.
Antwort verspätet
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Datum4. November 2023
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8. Dezember 2023
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