Erhebung zu SARS-CoV-2-Labortestungen in Deutschland fehlt im RKI-Mittwochsreport ab 21.07.2021 - Warum?!?

Bitte begründen Sie warum die bis zum 14.07.2021 im RKI Mittwochsreport veröffentlichten Zahlen der Erhebung zu SARS-CoV-2-Labortestungen in Deutschland ab dem 21.07.21 fehlen.

Diese Zahlen sind neben den Zahlen zu Neuinfizierten/Gesundeten und Verstorbenen maßgeblich für die Einschätzung der aktuellen Lage.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Juli 2021
  • Frist
    31. August 2021
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Robert Wohnig
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte begründen S…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Robert Wohnig
Betreff
Erhebung zu SARS-CoV-2-Labortestungen in Deutschland fehlt im RKI-Mittwochsreport ab 21.07.2021 - Warum?!? [#225773]
Datum
29. Juli 2021 15:05
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte begründen Sie warum die bis zum 14.07.2021 im RKI Mittwochsreport veröffentlichten Zahlen der Erhebung zu SARS-CoV-2-Labortestungen in Deutschland ab dem 21.07.21 fehlen. Diese Zahlen sind neben den Zahlen zu Neuinfizierten/Gesundeten und Verstorbenen maßgeblich für die Einschätzung der aktuellen Lage.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert Wohnig Anfragenr: 225773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225773/ Postanschrift Robert Wohnig << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robert Wohnig
Bundesministerium für Gesundheit
Abgabenachricht, Erhebung zu SARS-CoV-2-Labortestungen in Deutschland fehlt im RKI-Mittwochsreport ab 21 07 2021 -…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Erhebung zu SARS-CoV-2-Labortestungen in Deutschland fehlt im RKI-Mittwochsreport ab 21 07 2021 - W... [#225773]
Datum
2. August 2021 07:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wohnig, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Erhebung zu SARS-CoV-2-Labortestungen in Deutschland fehlt im RKI-Mittwochsreport ab 21 07 2021 - W... [#225773] S…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Erhebung zu SARS-CoV-2-Labortestungen in Deutschland fehlt im RKI-Mittwochsreport ab 21 07 2021 - W... [#225773]
Datum
3. August 2021 15:17
Status
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1,6 KB


Sehr geehrter Herr Wohnig, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. Juli 2021. Das Robert Koch-Institut veröffentlicht montags bis freitags einen Situationsbericht zu COVID-19, der folgende Daten enthält: - aktuelle epidemiologische Lage - geografische Verteilung - zeitlicher Verlauf - Reproduktionszahl - Hinweise zur Datenerfassung und -bewertung Jeden Donnerstag erscheint zusätzlich ein ausführlicher Wochenbericht mit folgenden Informationen: - allgemeine aktuelle Einordnung - ausführliche epidemiologische Darstellung nach Meldewochen (u.a. Alter, Geschlecht, klinische Aspekte, Anteil Hospitalisierte); Infektionsumfeld von Ausbrüchen (Kita/Hort/Schulen); Expositionsländer - bundesweite Testhäufigkeit und -kapazitäten - Daten aus dem digitalen Impfquotenmonitoring, Impfdurchbrüche - Ergebnisse aus weiteren Surveillance-Systemen des RKI zu Atemwegserkrankungen - Daten aus dem Intensivregister - Mortalitätssurveillance - Genomsequenzdaten zu SARS-CoV-2 Varianten - Empfehlungen und Maßnahmen in Deutschland Mit freundlichen Grüßen