Erhebungsbogen für die Zulassung im Einzelfall

Den aktuellen Erhebungsbogen für die Zulassung im Einzelfall den Sie bezüglich der Förderung und Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung,
unter "Gibt es die Möglichkeit, direkt durch die Agenturen für Arbeit zugelassen zu werden?" erwähnen.

Siehe auch:
https://www.arbeitsagentur.de/bildungstraeger/akkreditierung-zulassung#:~:text=Gibt%20es%20die%20M%C3%B6glichkeit%2C%20direkt,zugeschnittene%20Ma%C3%9Fnahme%20der%20beruflichen%20Weiterbildung.

Ich bitte auch um ergänzende dazu existierende Informationen wie Ausfüllhinweise u.ä.

Besten Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den aktuellen Erheb…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erhebungsbogen für die Zulassung im Einzelfall [#201464]
Datum
22. Oktober 2020 13:32
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den aktuellen Erhebungsbogen für die Zulassung im Einzelfall den Sie bezüglich der Förderung und Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung, unter "Gibt es die Möglichkeit, direkt durch die Agenturen für Arbeit zugelassen zu werden?" erwähnen. Siehe auch: https://www.arbeitsagentur.de/bildungstraeger/akkreditierung-zulassung#:~:text=Gibt%20es%20die%20M%C3%B6glichkeit%2C%20direkt,zugeschnittene%20Ma%C3%9Fnahme%20der%20beruflichen%20Weiterbildung. Ich bitte auch um ergänzende dazu existierende Informationen wie Ausfüllhinweise u.ä. Besten Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201464/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit
Ihre E-Mail vom 22.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Schilderung Ihres Anliegens. Diese ha…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Ihre E-Mail vom 22.10.2020
Datum
28. Oktober 2020 11:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Schilderung Ihres Anliegens. Diese habe ich zuständigkeitshalbe an die Agentur für Arbeit München zur Beantwortung zugeleitet. Bis zur Beantwortung bitte ich um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen