Erhöhung der Beiträge an die WHO ab 2020

Ich wüsste gerne, auf welcher Grundlage die deutschen Beiträge an die WHO ab dem Jahr 2020 um fast das Dreifache gestiegen sind und Deutschland damit zum Spitzenzahler der WHO wurde. Dabei sind die indirekten Zahlungen an die EU, die auch einen ordentlichen Beitrag leistet, noch gar nicht erfasst.

Ergebnis der Anfrage

Adressat war falsch. Anfrage m[sste an das Gesundheitsministerium gesendet werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2023
  • Frist
    4. Februar 2023
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Bettina Heller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich wüsste gerne, auf welcher Grundla…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Bettina Heller
Betreff
Erhöhung der Beiträge an die WHO ab 2020 [#266806]
Datum
2. Januar 2023 15:48
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich wüsste gerne, auf welcher Grundlage die deutschen Beiträge an die WHO ab dem Jahr 2020 um fast das Dreifache gestiegen sind und Deutschland damit zum Spitzenzahler der WHO wurde. Dabei sind die indirekten Zahlungen an die EU, die auch einen ordentlichen Beitrag leistet, noch gar nicht erfasst.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bettina Heller Anfragenr: 266806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266806/ Postanschrift Bettina Heller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bettina Heller

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrte Frau Heller, danke für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen. Wir wurden gebeten die…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: Erhöhung der Beiträge an die WHO ab 2020 [#266806]
Datum
4. Januar 2023 08:39
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Frau Heller, danke für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen. Wir wurden gebeten die abschließende Beantwortung Ihrer Frage zu übernehmen. Das BMF stellt die Mittel zur Verfügung, welche die Ressorts (Ministerien) benötigen. Über die zweckgerechte Verwendung entscheiden diese dann eigenverantwortlich. Auskünfte über den Einzelplan 15, Kapitel 1505 ("Internationales Gesundheitswesen") des Bundeshaushalts kann Ihnen das Bundesministerium der Gesundheit beantworten. Kontaktdaten finden Sie hier<https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/kontakt.html>. Mit freundlichen Grüßen