Erhöhte Wasserentnahme im Wasserwerk Spitzmühle & Diskussion um den Wasserstand des Straussee

1) Alle Unterlagen, internen Vermerke, Gutachten, Gesprächsprotokolle oder ähnliches, die eine höhere, als vom Landesamt für Umwelt genehmigte, Wasserentnahme im Wasserwerk Spitzmühle in den Jahren 2017 und 2018 zu Grunde liegen.

2) Alle Unterlagen, internen Vermerke, Gutachten, Gesprächsprotokolle oder ähnliches, die im Zusammenhang der Diskussion über den Wasserstand des Straussee in Ihrem Hause angefertigt wurden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. April 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
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Martin Schultheiß
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >…
An Wasserverband Strausberg Erkner Details
Von
Martin Schultheiß
Betreff
Erhöhte Wasserentnahme im Wasserwerk Spitzmühle & Diskussion um den Wasserstand des Straussee [#183805]
Datum
1. April 2020 17:44
An
Wasserverband Strausberg Erkner
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Alle Unterlagen, internen Vermerke, Gutachten, Gesprächsprotokolle oder ähnliches, die eine höhere, als vom Landesamt für Umwelt genehmigte, Wasserentnahme im Wasserwerk Spitzmühle in den Jahren 2017 und 2018 zu Grunde liegen. 2) Alle Unterlagen, internen Vermerke, Gutachten, Gesprächsprotokolle oder ähnliches, die im Zusammenhang der Diskussion über den Wasserstand des Straussee in Ihrem Hause angefertigt wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martin Schultheiß Anfragenr: 183805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183805 Postanschrift Martin Schultheiß << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Schultheiß

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