Erhöhung des erhöhten Beförderungsentgelts im ÖPNV
zum 1. August 2015 wird das sog. erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) im Verkehrsverbund Rhein-Sieg, dem die KVB angehört, von 40 auf 60 Euro erhöht. Hierzu bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie sieht aktuell der Folgeprozess nach der Aufforderung zur Zahlung eines EBE aus, d.h. a) in welchen Fällen wird durch die KVB eine Strafanzeige gestellt und b) wie sieht das Inkassoverfahren durch die KVB aus? Sollte für das Inkassoverfahren ein externer Dienstleister beauftragt werden, so bitte ich auch dessen Vorgehensweise zu schildern.
2. Wie viele Personen wurden im Jahr 2014 durch die KVB zur Zahlung eines EBE aufgefordert?
3. Wie viele Personen sind 2014 erfolgreich gegen die Zahlungsaufforderung der KVB vorgegangen?
4. Bei wievielen Personen war die Zahlungsaufforderung der KVB 2014 uneinbringlich (d.h. wegen zu geringem Einkommen oder Vermögen keine Vollstreckung möglich)?
5. Wie viele Personen haben das EBE der KVB 2014 tatsächlich gezahlt?
Sollten die Zahlen für 2014 noch nicht vorliegen, bitte ich vorab um Mitteilung der Werte für das Jahr 2013.
Information nicht vorhanden
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Datum14. Juli 2015
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15. August 2015
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