Eritrea-Festival Gießen 2023

Anfrage an: Gemeinde Gießen

Unterlagen zu der Verbotsverfügung gegen Zentralrat der Eritreer in Deutschland und damit verbundene Gerichtsverfahren

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. August 2023
  • Frist
    23. September 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen zu der Verbotsverfügun…
An Gemeinde Gießen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eritrea-Festival Gießen 2023 [#286518]
Datum
20. August 2023 17:53
An
Gemeinde Gießen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zu der Verbotsverfügung gegen Zentralrat der Eritreer in Deutschland und damit verbundene Gerichtsverfahren
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286518/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Eritrea-Festival Gießen 2023“ vom 20.08.2023 (#286518) wurde von I…
An Gemeinde Gießen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eritrea-Festival Gießen 2023 [#286518]
Datum
7. Oktober 2023 10:22
An
Gemeinde Gießen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Eritrea-Festival Gießen 2023“ vom 20.08.2023 (#286518) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gemeinde Gießen
Sehr geehrte/r Frau oder Herr << Antragsteller:in >>, zunächst: wir sind es nicht gewohnt, selbst bei…
Von
Gemeinde Gießen
Betreff
WG: Eritrea-Festival Gießen 2023 [#286518]
Datum
11. Oktober 2023 10:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r Frau oder Herr << Antragsteller:in >>, zunächst: wir sind es nicht gewohnt, selbst bei Anfragen über fragdenstaat keine Namen der anfragenden Person zu erhalten. Allein dieses Verhalten wirft Fragen auf. Zur Sache: Sie fragen an nach internen Dokumenten zum Eritrea-Festival bei der Stadt Gießen. Eine Auskunft vom Ordnungsamt der Stadt Gießen kann und wird Ihnen nicht gegeben werden, bzw. gegeben werden können. Nach § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG gelten die Vorschriften für den Informationszugang für die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen der Gemeinden und Landkreise ..., soweit die Anwendung des Vierten Teils (des HDSIG) durch Satzung ausdrücklich bestimmt wird. Die Stadt Gießen hat keine entsprechende Satzung. Umweltinformationen i.S.d. § 2 Abs. 3 HUIG sind bei Ihrer Anfrage hier nicht betroffen, ebenso wenig Verbraucherinformationen i.S.v. § 2 Abs.1 VIG. Von daher ist keine Rechtsgrundlage zur Beantwortung Ihrer Anfrage ersichtlich. Mit freundlichen Grüßen