Eritrea-Festival Giessen 2023

1. amtliche Informationen zur Tätigkeit des hessischen Innenministeriums im Kontext des Eritrea-Festivals Giessen 2023

2. Beziehungen des Landes Hessen zu Organisationen von Eritreern in Deutschland und Gewährung von Fördermitteln

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Juli 2023
  • Frist
    16. August 2023
  • Kosten dieser Information:
    150,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. amtliche Informationen zur Tät…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eritrea-Festival Giessen 2023 [#283906]
Datum
14. Juli 2023 12:47
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. amtliche Informationen zur Tätigkeit des hessischen Innenministeriums im Kontext des Eritrea-Festivals Giessen 2023 2. Beziehungen des Landes Hessen zu Organisationen von Eritreern in Deutschland und Gewährung von Fördermitteln
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283906/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Eritrea-Festival Giessen 2023“ vom 14.07.2023 (#283906) wurde von …
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eritrea-Festival Giessen 2023 [#283906]
Datum
16. August 2023 11:08
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Eritrea-Festival Giessen 2023“ vom 14.07.2023 (#283906) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Da es ausweislich zahlreicher Informationsfreiheitsanfragen an Ihre Behörde über fragdenstaat offenbar regelmässig zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung kommt, bitte ich vorab um eine Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Zweite Erinnerung Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Eritrea-Festival Giessen 2023“ vom 14.07.2023 (…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eritrea-Festival Giessen 2023 [#283906]
Datum
7. September 2023 11:46
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Zweite Erinnerung Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Eritrea-Festival Giessen 2023“ vom 14.07.2023 (#283906) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Hessen (HDSIG, HUIG, V…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Eritrea-Festival Giessen 2023“ [#283906]
Datum
13. September 2023 09:11
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Hessen (HDSIG, HUIG, VIG), das Ministerium verweigert Aktenauskunft und reagiert auch nach Fristablauf nicht auf wiederholte Erinnerung. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/283906/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 283906.pdf Anfragenr: 283906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283906/
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-23/031 Sehr << Antragsteller:in >> die Prüfung Ihres Antrags vom 14. Juli 2023 kon…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Eritrea-Festival Giessen 2023 [#283906]
Datum
13. September 2023 14:51
Status
Warte auf Antwort
II 6-01a01.23-04-23/031 Sehr << Antragsteller:in >> die Prüfung Ihres Antrags vom 14. Juli 2023 konnte aufgrund der Beteiligung Dritter noch nicht abgeschlossen werden. Sie erhalten unaufgefordert weitere Nachricht, sobald die Prüfung beendet ist. Die eingetretene Verzögerung bei der Beantwortung des Antrags bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen und Beschwerden kann…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Eritrea-Festival Giessen 2023“ [#283906]; mein Aktenzeichen: 90.23.35:0046/wz
Datum
18. Oktober 2023 16:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen und Beschwerden kann ich Ihnen erst jetzt den Eingang Ihrer Beschwerde bestätigen. Sie wird von mir unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftverkehr mit meiner Behörde an. Dem Verlauf des Schriftverkehrs, der auf FragDenStaat veröffentlicht ist, entnehme ich, dass das Ministerium ein Drittbeteiligungsverfahren durchführt und Ihnen danach eine Rückmeldung zukommen lässt. Ich werde das Beschwerdeverfahren daher erst einmal ruhen lassen. Bitte informieren Sie mich, wenn Sie eine Antwort des Ministeriums haben. Mit freundlichen Grüßen

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-23/031 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 14. Juli 2023 haben Sie nach § 8…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Eritrea-Festival Giessen 2023 [#283906]
Datum
6. November 2023 15:57
Status
II 6-01a01.23-04-23/031 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 14. Juli 2023 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, ihnen amtliche Informationen zur Tätigkeit des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport im Zusammenhang mit dem Eritrea-Festival Gießen 2023 zu senden und Auskunft über die Beziehungen des Landes zu Organisationen von Eritreern in Deutschland und zur Gewährung von Fördermitteln zu erteilen. Der Anspruch auf Informationszugang nach § 80 Abs. 1 Satz 1 HDSIG wurde vom Gesetzgeber sowohl hinsichtlich des Anwendungsbereichs als auch zum Schutz besonderer öffentlicher und privater Belange beschränkt. Ihr Antrag auf Informationszugang ist von diesen Beschränkungen betroffen. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet nach § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG keine Anwendung gegenüber Polizeibehörden und dem Landesamt für Verfassungsschutz. Das Landespolizeipräsidium im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ist nach § 91 Abs. 2 Nr. 1 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung die oberste Polizeibehörde des Landes. Es besteht daher kein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen aus dem Landespolizeipräsidium. Soweit im Landespolizeipräsidium Informationen zum Eritrea-Festival Gießen 2023 oder zu Beziehungen des Landes zu Organisationen von Eritreern in Deutschland vorhanden sind, besteht kein Anspruch auf Informationszugang. Nach § 81 Abs. 3 HDSIG ist der Anspruch auf Informationszugang auch in Bezug auf Datei- und Aktenbestandteile aus dem Bereich einer Polizeibehörde und dem Landesamt für Verfassungsschutz ausgeschlossen, die sich in Dateien oder Akten anderer öffentlicher Stellen befinden. Soweit Teile der gewünschten Informationen aus dem Landespolizeipräsidium oder vom Landesamt für Verfassungsschutz stammen und sich in Dateien oder Akten anderer Abteilungen des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport befinden, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Zugang zu diesen Informationen. Ihr Antrag auf Informationszugang wird in Bezug auf solche Informationen abgelehnt, die unter die Beschränkungen des § 81 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 HDSIG fallen. Darüber hinaus sind im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport weitere Informationen im Sinn des Antrags verfügbar, die nicht unter die oben genannten Beschränkungen fallen. Für die Erteilung einer insoweit möglichen Auskunft müssten nach § 88 Abs. 1 Satz 2 HDSIG Kosten erhoben werden, weil deren Bereitstellung für den Informationszugang erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen würde, so dass keine Kostenfreiheit nach § 88 Abs. 1 Satz 1 HDSIG besteht. Sie haben darum gebeten, vorab eine Mitteilung über gegebenenfalls entstehende Kosten zu erhalten. Es wird deshalb mitgeteilt, dass für die Erteilung der Informationen vorläufig Kosten in Höhe von ca. 150,- Euro veranschlagt werden. Die Informationen können nur erteilt werden, wenn Sie mit der Übernahme der Kosten einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen