Erkenntnisgrundlage zur Attribuierung des Rückgangs der Inzidenzwerts in Hamburg im Zeitraum zw. Ostern und dem Ende der "Ausgangsbeschränkungen"; wissenschaftl. Grundlagen der sukzessiven Fassungen der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO

1) Inwiefern wurden und werden die Verordnungen zur Eindämmung der SARS-COV2-Pandemie in Hamburg begleitend einer Evaluation unterzogen, entweder punktuell oder fortlaufend und auch rückblickend, um die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen und Faktoren (nicht im theoretischen Modell, sondern anhand der tatsächlichen, empirischen Daten) abzuschätzen und so ihre Eignung und Verhältnismäßigkeit zu sichern?

2) Eine chronologische Aufstellung der wissenschaftlichen Entscheidungsgrundlagen, die allen sukzessiven Fassungen der in Hamburg geltenden SARS-COV2-Eindämmungsverordnung zugrundelagen/liegen. Zwar kann ich auf hamburg.de, in den Parlamentsdrucksachen etc. die jeweiligen Fassungen finden, jedoch leider nicht die Quellenangaben.

3) Die Grundlage (etwa ein Link zu den verwendeten Rohdaten, sowie interne Auswertungsberichte; verwendete Studien) der in der Pressemitteilung des Innensenators vom 20.05. implizierten Aussage, der Rückgang der Inzidenzzahlen in Hamburg während der Geltungsdauer der rechtlich wie wissenschaftlich umstrittenen "Ausgangsbeschränkungen" sei in erster Linie auf diese zurückzuführen (und somit nicht auf andere Faktoren wie z.B. erste Erfolge der Impfkampagne).

4) Aggregierte Mobilitätsdaten aus den Verkehrsbetrieben und Mobilfunk für den Raum Hamburg 2021, nach Uhrzeit, falls diese vorliegen.

5) Eine Liste der wissenschaftlichen Gutachten, die vorab oder in der Nacharbeitung zur Klärung der Frage, auf welche Faktoren der Rückgang der Inzidenz in Hamburg nach jeder Welle der Pandemie zurückzuführen ist, herangezogen wurden. Eventuelle interne Gutachten, die zur Beantwortung dieser Frage beauftragt wurden.

PS
Warum ich diese Anfrage stelle: ich finde es extrem wichtig, die Pandemie auch mit administrativen Interventionen unter Kontrolle zu halten und zu beenden. Jedoch wären für eine öffentliche und datenbasierte Meinungsbildung, wie dem weiteren Verlauf der Pandemie am besten und am effektivsten beizukommen ist, die aus der Auswertung der in der Vergangenheit beschlossenen Maßnahmen zu ziehenden Lehren essentiell. Ansonsten kann nur auf Vermutungsbasis agiert werden, was den Erfolg der Pandemiebekämpfung zwangsläufig gefährdet. Nur eine fortlaufende Evaluation führt zu Erkenntnisgewinn und nur dieser kann den Erfolg, die Verhältnismäßigkeit und den Rückhalt für die Maßnahmen in einer mündigen, informierten Bevölkerung sichern.

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  • Datum
    21. Mai 2021
  • Frist
    23. Juni 2021
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
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Betreff
Erkenntnisgrundlage zur Attribuierung des Rückgangs der Inzidenzwerts in Hamburg im Zeitraum zw. Ostern und dem Ende der "Ausgangsbeschränkungen"; wissenschaftl. Grundlagen der sukzessiven Fassungen der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO [#220801]
Datum
21. Mai 2021 07:31
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1) Inwiefern wurden und werden die Verordnungen zur Eindämmung der SARS-COV2-Pandemie in Hamburg begleitend einer Evaluation unterzogen, entweder punktuell oder fortlaufend und auch rückblickend, um die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen und Faktoren (nicht im theoretischen Modell, sondern anhand der tatsächlichen, empirischen Daten) abzuschätzen und so ihre Eignung und Verhältnismäßigkeit zu sichern? 2) Eine chronologische Aufstellung der wissenschaftlichen Entscheidungsgrundlagen, die allen sukzessiven Fassungen der in Hamburg geltenden SARS-COV2-Eindämmungsverordnung zugrundelagen/liegen. Zwar kann ich auf hamburg.de, in den Parlamentsdrucksachen etc. die jeweiligen Fassungen finden, jedoch leider nicht die Quellenangaben. 3) Die Grundlage (etwa ein Link zu den verwendeten Rohdaten, sowie interne Auswertungsberichte; verwendete Studien) der in der Pressemitteilung des Innensenators vom 20.05. implizierten Aussage, der Rückgang der Inzidenzzahlen in Hamburg während der Geltungsdauer der rechtlich wie wissenschaftlich umstrittenen "Ausgangsbeschränkungen" sei in erster Linie auf diese zurückzuführen (und somit nicht auf andere Faktoren wie z.B. erste Erfolge der Impfkampagne). 4) Aggregierte Mobilitätsdaten aus den Verkehrsbetrieben und Mobilfunk für den Raum Hamburg 2021, nach Uhrzeit, falls diese vorliegen. 5) Eine Liste der wissenschaftlichen Gutachten, die vorab oder in der Nacharbeitung zur Klärung der Frage, auf welche Faktoren der Rückgang der Inzidenz in Hamburg nach jeder Welle der Pandemie zurückzuführen ist, herangezogen wurden. Eventuelle interne Gutachten, die zur Beantwortung dieser Frage beauftragt wurden. PS Warum ich diese Anfrage stelle: ich finde es extrem wichtig, die Pandemie auch mit administrativen Interventionen unter Kontrolle zu halten und zu beenden. Jedoch wären für eine öffentliche und datenbasierte Meinungsbildung, wie dem weiteren Verlauf der Pandemie am besten und am effektivsten beizukommen ist, die aus der Auswertung der in der Vergangenheit beschlossenen Maßnahmen zu ziehenden Lehren essentiell. Ansonsten kann nur auf Vermutungsbasis agiert werden, was den Erfolg der Pandemiebekämpfung zwangsläufig gefährdet. Nur eine fortlaufende Evaluation führt zu Erkenntnisgewinn und nur dieser kann den Erfolg, die Verhältnismäßigkeit und den Rückhalt für die Maßnahmen in einer mündigen, informierten Bevölkerung sichern.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220801/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr Antragsteller/in ihre Anfrage nach dem HmbTG wurde von der Innenbehörde an die Sozialbehörde am 25.05.2021 w…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Erkenntnisgrundlage zur Attribuierung des Rückgangs der Inzidenzwerts in Hamburg im Zeitraum zw. Ostern und dem Ende der "Ausgangsbeschränkungen"; wissenschaftl. Grundlagen der sukzessiven Fassungen der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO [#220801]
Datum
25. Mai 2021 10:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ihre Anfrage nach dem HmbTG wurde von der Innenbehörde an die Sozialbehörde am 25.05.2021 weitergeleitet. Hintergründe über wissenschaftliche Erkenntnisse / Auswertungen obliegen originär dem Zuständigkeitsbereich der Sozialbehörde. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Erkenntnisgrundlage zur Attribuierung des Rückgangs der Inzidenzwerts in Hamburg im Zeitraum zw. Ostern und de…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
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Betreff
AW: Erkenntnisgrundlage zur Attribuierung des Rückgangs der Inzidenzwerts in Hamburg im Zeitraum zw. Ostern und dem Ende der "Ausgangsbeschränkungen"; wissenschaftl. Grundlagen der [...] HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO [#220801]
Datum
10. Februar 2022 08:38
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erkenntnisgrundlage zur Attribuierung des Rückgangs der Inzidenzwerts in Hamburg im Zeitraum zw. Ostern und dem Ende der "Ausgangsbeschränkungen"; wiss. Grundlagen der sukzessiven Fassungen der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO“ vom 21.05.2021 (#220801) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 233 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220801/

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AW: [EXTERN]- AW: Erkenntnisgrundlage zur Attribuierung des Rückgangs der Inzidenzwerts in Hamburg im Zeitraum zw.…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Erkenntnisgrundlage zur Attribuierung des Rückgangs der Inzidenzwerts in Hamburg im Zeitraum zw. Ostern und dem Ende der "Ausgangsbeschränkungen"; wissenschaftl. Grundlagen der [...] HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO [#220801]
Datum
10. Februar 2022 08:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in am 25. Mai 2021 wurde Ihnen geantwortet. Erinnerlich wurden Sie auf die zuständige Sozialbehörde verwiesen. Mit freundlichen Grüßen