Erkenntnisse aus der Reparatur und Grundsanierung von Straßen in Hamburg

- Erkenntnisse aus der a) Reparatur und b) Grundsanierung von Straßen in Hamburg in Bezug auf
1) deren Haltbarkeit
2) die Verwendung von neuen bzw. innovativen Asphaltarten und hierbei auf deren Vor- und Nachteile
3) deren Kosten mit einer Kostenabschätzung für die Zukunft für die Erhalt der Straßenqualität von Hamburgs Straßen

- Schlussfolgerungen und Handlungsanweisungen aus den Erkenntnissen für die zukünftige Reparatur und Grundsanierung von Straßen in Hamburg

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2018
  • Frist
    2. Februar 2019
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René Pascal Laub
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
René Pascal Laub
Betreff
Erkenntnisse aus der Reparatur und Grundsanierung von Straßen in Hamburg [#35337]
Datum
29. Dezember 2018 15:33
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- Erkenntnisse aus der a) Reparatur und b) Grundsanierung von Straßen in Hamburg in Bezug auf 1) deren Haltbarkeit 2) die Verwendung von neuen bzw. innovativen Asphaltarten und hierbei auf deren Vor- und Nachteile 3) deren Kosten mit einer Kostenabschätzung für die Zukunft für die Erhalt der Straßenqualität von Hamburgs Straßen - Schlussfolgerungen und Handlungsanweisungen aus den Erkenntnissen für die zukünftige Reparatur und Grundsanierung von Straßen in Hamburg
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen René Pascal Laub <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen René Pascal Laub
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Laub, vielen Dank für Ihren Antrag # 35337 auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Tr…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
HmbTG, Antrag # 35337 - Erkenntnisse aus der Reparatur und Grundsanierung von Straßen in Hamburg
Datum
11. Januar 2019 13:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Laub, vielen Dank für Ihren Antrag # 35337 auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) - E-Mail vom 29. Dezember 2018, in dem Erkenntnisse aus der Reparatur und Grundsanierung von Straßen in Hamburg erfragt werden. Ihr Antrag # 35337 wurde an die zuständige Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) zur Beantwortung weitergeleitet. Die erbetene Auskunft können wir auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Laub, die erbetene Auskunft zu folgenden Punkten: - Erkenntnisse aus der a) Reparat…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
HmbTG, Antrag # 35337 - Erkenntnisse aus der Reparatur und Grundsanierung von Straßen in Hamburg
Datum
24. Januar 2019 11:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Laub, die erbetene Auskunft zu folgenden Punkten: - Erkenntnisse aus der a) Reparatur und b) Grundinstandsetzung von Straßen in Hamburg in Bezug auf 1) deren Haltbarkeit 2) die Verwendung von neuen bzw. innovativen Asphaltarten und hierbei auf deren Vor- und Nachteile 3) deren Kosten mit einer Kostenabschätzung für die Zukunft für den Erhalt der Straßenqualität von Hamburgs Straßen - Schlussfolgerungen und Handlungsanweisungen aus den Erkenntnissen für die zukünftige Reparatur und Grundsanierung von Straßen in Hamburg senden wir Ihnen wie angekündigt auf elektronischem Wege kostenfrei zu (die unterstrichen Passagen sind mit Web-Dokumenten verlinkt). In Hamburg gelten für die Planung von Baumaßnahmen an Straßen die "Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen" (ReStra<https://www.hamburg.de/contentblob/9225042/855ddf23faf5d39b434eca3fd25ccfe6/data/restra.pdf>) und die über sie verbindlich eingeführten Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV<https://www.fgsv.de/start.html>). Diese Regelungen stellen deutschlandweit grundsätzlich die anerkannten Regel der Technik dar. In allen Bauverträgen werden die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Straßenbauarbeiten in Hamburg" (ZTV/St-Hmb.<https://www.hamburg.de/contentblob/1492732/1a5a348b3f33c6df491cc677c8ce9d41/data/ztvsthmb.pdf>) vertraglich vereinbart. In den ReStra<https://www.hamburg.de/contentblob/9225042/855ddf23faf5d39b434eca3fd25ccfe6/data/restra.pdf> und den ZTV/St-Hmb.<https://www.hamburg.de/contentblob/1492732/1a5a348b3f33c6df491cc677c8ce9d41/data/ztvsthmb.pdf> ist grundsätzlich aber nur Abweichendes oder Ergänztes zu den FGSV-Regelwerken<http://www.fgsv-verlag.de/catalog/start.php> dargestellt, deshalb sind sie immer in Verbindung mit den FGSV-Regelwerken anzuwenden. In der Bundesrepublik Deutschland ist die FGSV seit 1924 zentral für die Weiterentwicklung der technischen Erkenntnisse im gesamten Straßen- und Verkehrswesen zuständig. Mitglieder in den FGSV Arbeitskreisen oder Arbeitsgruppen sind Fachleute aus Wissenschaft, Wirtschaft, Behörden und Planungsbüros. Sie entsenden insgesamt über 2.500 Mitarbeiter in die zahlreichen Fachgremien. Bundesweit, so auch in Hamburg, beruhen die Erfahrungen zu den angefragen Bauweisen, Bauverfahren und Baustoffen sowie deren Kosten auf den Erkenntnissen der FGSV. Die angefragten Sachverhalte können den folgenden urheberechtlich geschützten FGSV-Regelwerken<http://www.fgsv-verlag.de/catalog/start.php> entnommen werden: · (FGSV-Nr. 487) "Empfehlungen für das Erhaltungsmanagement von Innerortsstraßen - E EMI 2012" · (FGSV-Nr. 488) "Richtlinien für die Planung von Erhaltungsmaßnahmen an Straßenbefestigungen - RPE-Stra 01" · (FGSV-Nr. 489) "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Zustandserfassung und -bewertung von Straßen - ZTV ZEB-StB" · (FGSV-Nr. 490 AP 9 A) "Arbeitspapiere zur Zustandserfassung und -bewertung der Fahrbahnoberflächen von Straßen (ZEB) - FGSV AP 9 A" (FGSV-Nr. 490 AP 9A) · (FGSV-Nr. 490 AP 9 K) "Arbeitspapiere zur Systematik der Straßenerhaltung - FGSV AP 9 K" · (FGSV-Nr. 490 AP 9 R) "Arbeitspapiere zur Straßenerhaltungsplanung - FGSV AP 9 R" · (FGSV-Nr. 620) "Merkblatt für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken oder Plattenbelägen in ungebundener Ausführung sowie von Einfassungen - M BEP · (FGSV-Nr. 777) "Hinweise für das Schließen und die Sanierung von Rissen sowie schadhaften Nähten und Anschlüssen in Verkehrsflächen aus Asphalt - H SR" · (FGSV-Nr. 798) "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Asphaltbauweisen - ZTV BEA-StB" · (FGSV-Nr. 823) "Merkblatt für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen aus Beton - M BEB" · (FGSV-Nr. 898) "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Betonbauweisen - ZTV BEB-StB" · (FGSV-Nr. 986) "Merkblatt über den Finanzbedarf der Straßenerhaltung in den Gemeinden" Erkenntnis zu neuen bzw. innovativen Asphaltarten und deren Vor- und Nachteilen können der Drs. 21/11066<https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/60044/fluesterasphalt_der_letzte_schrei_beim_strassenbau_einsatz_von_laermmindernden_fahrbahnbelaegen_in_hamburg.pdf> entnommen werden. Schlussfolgerungen und Handlungsanweisungen aus den Erkenntnissen für die zukünftige Reparatur und Grundsanierung von Straßen in Hamburg können den Straßenzustandsberichten zum Erhaltungsmanagementsystem für Hamburgs Straßen (EMS-HH) aus den Jahren 2016<http://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/54399/strassenzustandsbericht_zum_erhaltungsmanagementsystem_fuer_hamburgs_strassen_ems_hh.pdf> und 2018<http://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/62281/strassenzustandsbericht_2018.pdf> entnommen werden. Zur Kostenabschätzung übermitteln wir die Informationen der Landespressekonferenz vom 8.8.2017 (Anlage: Verfall der Straßen gestoppt - siehe anliegende Folie 13). Ich hoffe, Ihre Fragen damit ausreichend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen