Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1) Werden bei Verstößen gegen das Kindeswohl Angaben zur Religionszugehörigkeit erfasst?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, was ist die Grundlage hierfür?
c. Wenn nur teilweise, was ist das Kriterium zur Erfassung der Religionszugehörigkeit?

2) Wie hoch sind die Fallzahlen bezüglich der körperlichen Züchtigung von Kindern bei Familien bzw. Elternteilen, welche der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen angehören? Wie hoch sind die Gesamtzahlen und nach Religionszugehörigkeit? (Diese bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.)

3) Gibt es Fälle, in denen sich die Kinder oder Jugendlichen selbst an Jugendhilfseinrichtungen wandten, wobei die Eltern oder ein Elternteil der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen angehörten? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.)
a. Was waren hier die Gründe?

4) Gab es Hilfeersuchen durch Schulen oder anderer Kinder- und Jugendeinrichtungen im Zusammenhang mit dem Kindeswohl bei/durch Jehovas Zeugen? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt und die entsprechenden Gründe angeben.)

5) Wie oft wurden die Jugendämter bzw. Familiengerichte von Ärzten oder Krankenhäusern bezüglich der Zustimmung einer Bluttransfusion bei Kindern oder Jugendlichen angerufen? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.)
a. In wie vielen Fällen wurde daraufhin das Recht auf Gabe einer Bluttransfusion erteilt?
b. Wenn kein Recht auf Gabe einer Bluttransfusion erteilt wurde, was waren hier die Gründe?
c. Kam es bedauerlicherweise zu Todesfällen? (Bitte die mit Anzahl nach Jahren)

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe und bitte bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Juli 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Jugendamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen [#191833]
Datum
1. Juli 2020 00:38
An
Jugendamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Werden bei Verstößen gegen das Kindeswohl Angaben zur Religionszugehörigkeit erfasst? a. Wenn nein, warum nicht? b. Wenn ja, was ist die Grundlage hierfür? c. Wenn nur teilweise, was ist das Kriterium zur Erfassung der Religionszugehörigkeit? 2) Wie hoch sind die Fallzahlen bezüglich der körperlichen Züchtigung von Kindern bei Familien bzw. Elternteilen, welche der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen angehören? Wie hoch sind die Gesamtzahlen und nach Religionszugehörigkeit? (Diese bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.) 3) Gibt es Fälle, in denen sich die Kinder oder Jugendlichen selbst an Jugendhilfseinrichtungen wandten, wobei die Eltern oder ein Elternteil der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen angehörten? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.) a. Was waren hier die Gründe? 4) Gab es Hilfeersuchen durch Schulen oder anderer Kinder- und Jugendeinrichtungen im Zusammenhang mit dem Kindeswohl bei/durch Jehovas Zeugen? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt und die entsprechenden Gründe angeben.) 5) Wie oft wurden die Jugendämter bzw. Familiengerichte von Ärzten oder Krankenhäusern bezüglich der Zustimmung einer Bluttransfusion bei Kindern oder Jugendlichen angerufen? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.) a. In wie vielen Fällen wurde daraufhin das Recht auf Gabe einer Bluttransfusion erteilt? b. Wenn kein Recht auf Gabe einer Bluttransfusion erteilt wurde, was waren hier die Gründe? c. Kam es bedauerlicherweise zu Todesfällen? (Bitte die mit Anzahl nach Jahren) Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe und bitte bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191833 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191833/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jugendamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr [geschwärzt], habe ihre Mail an die Geschäftszimmer der Region Nord weiter geleitet. Bei weiteren Fragen we…
Von
Jugendamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
AW: Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen [#191833]
Datum
1. Juli 2020 06:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], habe ihre Mail an die Geschäftszimmer der Region Nord weiter geleitet. Bei weiteren Fragen wenden sie sich bitte an Frau [geschwärzt] Tel : [geschwärzt], Frau [geschwärzt] Tel: [geschwärzt] oder Frau [geschwärzt] Tel: [geschwärzt] Mit Freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt]? ([geschwärzt]) [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]? ([geschwärzt]) [geschwärzt]? [geschwärzt]) [geschwärzt]? ([geschwärzt]) [geschwärzt]) [geschwärzt]? ([geschwärzt]) [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt]? ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Jugendamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Da sich ihre Anfrage nicht auf eine konkrete A…
Von
Jugendamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
Zwischennachricht: Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen [#191833]
Datum
7. Juli 2020 13:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Da sich ihre Anfrage nicht auf eine konkrete Akte bezieht (siehe § 13 (1) Satz 2 IFG) habe ich das Rechtsamt gebeten Ihren Anspruch grundsätzlich zu prüfen. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, informiere ich Sie über das Ergebnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Dies ist das erste Mal, dass ich von einer Auslegu…
An Jugendamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht: Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen [#191833]
Datum
7. Juli 2020 17:42
An
Jugendamt Tempelhof-Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Dies ist das erste Mal, dass ich von einer Auslegung des IFG in diesem Sinne höre. Laut der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, versteht man unter Informationsfreiheit "den Zugang von Bürgerinnen und Bürger zu Informationen über die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung. Sie ist eng mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verknüpft. Informationsfreiheit trägt dem Gedanke Rechnung, dass Grundlage eines demokratischen Gemeinwesens die Mitbestimmung und die Kontrolle der staatlichen Stellen durch mündige Bürger ist. Dies ist aber nur möglich, wenn die Bürgerinnen und Bürger auch umfassend über die Tätigkeit des Staates informiert sind." (https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/) Dieses entspricht auch der Definition von "Akten" im Sinne des IFG, wenn es sich hierbei um "alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise festgehaltenen Gedankenverkörperungen und sonstige Aufzeichnungen, insbesondere Schriftstücke, Magnetbänder, Disketten, Filme, Fotos, Tonbänder, Pläne, Diagramme, Bilder und Karten [handelt], soweit sie amtlichen Zwecken dienen." (§ 3 Abs. 2 IFG) In meiner Anfrage habe ich konkretisiert um welche Informationen oder "festgehaltenen Gedankenverkörperungen" (=Akten) es mir geht. Ich gehe daher davon aus, dass das Rechtsamt zu dem Schluss kommen wird, dass meine Anfrage dem IFG entspricht und keine Ausschlussgründe vorliegen. Wenn auf Ihrer Seite noch Fragen zu meiner Anfrage bestehen, können Sie mich auch sehr gerne telefonisch kontaktieren. Ansonsten wünsche ich Ihnen und Ihren Mitarbeitern unter den derzeitigen Umständen dass Sie gesund bleiben mögen und danke für Ihre wichtige Arbeit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191833 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191833/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jugendamt Reinickendorf
Ihre Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Da sich ihre Anfrage nicht auf ei…
Von
Jugendamt Reinickendorf
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
8. Juli 2020 12:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Da sich ihre Anfrage nicht auf eine konkrete Akte bezieht (siehe § 13 (1) Satz 2 IFG) habe ich das Rechtsamt gebeten Ihren Anspruch grundsätzlich zu prüfen. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, informiere ich Sie über das Ergebnis. Mit freundlichen Grüßen
Jugendamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Da sich ihre Anfrage nicht auf eine konkrete A…
Von
Jugendamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
Zwischennachricht: Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen
Datum
9. Juli 2020 09:37
Status
Warte auf Antwort
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138 Bytes
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Da sich ihre Anfrage nicht auf eine konkrete Akte bezieht (siehe § 13 (1) Satz 2 IFG) habe ich das Rechtsamt gebeten Ihren Anspruch grundsätzlich zu prüfen. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, informiere ich Sie über das Ergebnis. Im Auftrag der Jugendamtsleitung K. Schröder Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Antwort habe ich ein paar Anmerkungen: 1) Bei einer Anfrage über das Porta…
An Jugendamt Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht: Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen [#191833]
Datum
13. Juli 2020 18:19
An
Jugendamt Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Antwort habe ich ein paar Anmerkungen: 1) Bei einer Anfrage über das Portal "FragDenStaat" werden zu jeder Anfrage spezifische Emailadressen generiert. Wenn Sie daher auf eine Anfrage Antworten, wird diese Antwort auch der passenden Anfrage zugeordnet. In Ihrem Fall wäre dieses die Anfrage https://fragdenstaat.de/a/191802 mit der Emailadresse <<E-Mail-Adresse>> gewesen. Stattdessen haben Sie sich, wie es scheint, mit Herrn Schwarz des Jugendamtes Tempelhof-Schöneberg abgesprochen. Denn nicht nur das Sie den gleichen Wortlaut und die gleiche Formatierung in Ihrer Antwort verwendet haben, so haben Sie auch auf die Emailadresse der Anfrage an das Jugendamt Tempelhof-Schöneberg (<<E-Mail-Adresse>>) geantwortet. So ist gegen eine Absprache generell eigentlich nichts einzuwenden, jedoch stellt die Weitergabe meiner Daten (Emailadresse) einen Verstoß gegen die DSGVO dar. Ich möchte Sie daher darum bitten, wenn Sie sich Bezirksübergreifend absprechen, die DSGVO zu beachten. 2) Ihr Einwand, meine Anfrage beziehe sich "nicht auf eine konkrete Akte (...) (siehe § 13 (1) Satz 2 IFG)" ist für mich nicht nachvollziehbar. So habe ich in meiner Anfrage sehr detailiert ausgeführt, zu welchen Informationen ich Zugang wünsche. Zu Akte führt das IFG in § 3 Abs. 2 aus: "Akten im Sinne dieses Gesetzes sind alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise festgehaltenen Gedankenverkörperungen und sonstige Aufzeichnungen, insbesondere Schriftstücke, Magnetbänder, Disketten, Filme, Fotos, Tonbänder, Pläne, Diagramme, Bilder und Karten, soweit sie amtlichen Zwecken dienen." Daher möchte ich Sie bitten meine IFG-Anfrage entsprechend zu bearbeiten. Sollten Sie für eine Bearbeitung mehr Zeit benötigen, melden Sie sich gerne bei mir. Hierfür finden Sie auch meine Mobilfunknummer in meiner Adressangabe. Obwohl das IFG keine Begründung vorsieht, erläutere ich Ihnen gerne den Grund meiner Anfrage. Auch hierfür können Sie mich gerne unbürokratisch Kontaktieren und Anrufen. Ansonsten wünsche ich Ihnen das Sie gesund bleiben mögen und in dieser Situation nicht zu viel unerfreuliches in Ihrem beruflichen Alltag erleben müssen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191833 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191833/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jugendamt Reinickendorf
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Jugendamt Reinickendorf
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. Juli 2020 18:19
Status
Warte auf Antwort

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Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Antwort habe ich ein paar Anmerkungen: 1) Bei einer Anfrage über das Porta…
An Jugendamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht: Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen [#191833]
Datum
13. Juli 2020 18:25
An
Jugendamt Tempelhof-Schöneberg
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Antwort habe ich ein paar Anmerkungen: 1) Bei einer Anfrage über das Portal "FragDenStaat" werden zu jeder Anfrage spezifische Emailadressen generiert. Wenn Sie daher auf eine Anfrage Antworten, wird diese Antwort auch der passenden Anfrage zugeordnet. In Ihrem Fall wäre dieses die Anfrage https://fragdenstaat.de/a/191831 mit der Emailadresse <<E-Mail-Adresse>> gewesen. Stattdessen haben Sie sich, wie es scheint, mit Herrn Schwarz des Jugendamtes Tempelhof-Schöneberg abgesprochen. Denn nicht nur das Sie den gleichen Wortlaut und die gleiche Formatierung in Ihrer Antwort verwendet haben, so haben Sie auch auf die Emailadresse der Anfrage an das Jugendamt Tempelhof-Schöneberg (<<E-Mail-Adresse>>) geantwortet. So ist gegen eine Absprache generell eigentlich nichts einzuwenden, jedoch stellt die Weitergabe meiner Daten (Emailadresse) einen Verstoß gegen die DSGVO dar. Ich möchte Sie daher darum bitten, wenn Sie sich Bezirksübergreifend absprechen, die DSGVO zu beachten. 2) Ihr Einwand, meine Anfrage beziehe sich "nicht auf eine konkrete Akte (...) (siehe § 13 (1) Satz 2 IFG)" ist für mich nicht nachvollziehbar. So habe ich in meiner Anfrage sehr detailiert ausgeführt, zu welchen Informationen ich Zugang wünsche. Zu Akte führt das IFG in § 3 Abs. 2 aus: "Akten im Sinne dieses Gesetzes sind alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise festgehaltenen Gedankenverkörperungen und sonstige Aufzeichnungen, insbesondere Schriftstücke, Magnetbänder, Disketten, Filme, Fotos, Tonbänder, Pläne, Diagramme, Bilder und Karten, soweit sie amtlichen Zwecken dienen." Daher möchte ich Sie bitten meine IFG-Anfrage entsprechend zu bearbeiten. Sollten Sie für eine Bearbeitung mehr Zeit benötigen, melden Sie sich gerne bei mir. Hierfür finden Sie auch meine Mobilfunknummer in meiner Adressangabe. Obwohl das IFG keine Begründung vorsieht, erläutere ich Ihnen gerne den Grund meiner Anfrage. Auch hierfür können Sie mich gerne unbürokratisch Kontaktieren und Anrufen. Ansonsten wünsche ich Ihnen das Sie gesund bleiben mögen und in dieser Situation nicht zu viel unerfreuliches in Ihrem beruflichen Alltag erleben müssen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191833 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191833/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt] hat Ihre Anfrage zur Beantwortung an mich weitergeleitet. Zu Ihrem Antrag auf …
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: Zwischennachricht: Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen
Datum
14. Juli 2020 13:05
Status
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt] hat Ihre Anfrage zur Beantwortung an mich weitergeleitet. Zu Ihrem Antrag auf Akteneinsicht bzgl. Erkenntnissen zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen teile ich Ihnen mit, dass im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zu dieser Thematik keine Akten im Sinne des § 3 Abs. 2 IFG existieren. Das Jugendamt führt in Bezug auf Ihre Fragestellungen keinerlei Akten und verfügt auch nicht über dieses Thema betreffende Arbeitsanweisungen oder sonstige Unterlagen. Angaben zu Religionszugehörigkeiten werden nicht erhoben. Sollten Sie Ihren Antrag dennoch aufrecht erhalten, bitte ich um Benennung konkreter Akten, in die Einsicht genommen werden soll. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]<[geschwärzt]>) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt] ([geschwärzt]) ([geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt])" [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei folgenden Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfragen „Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen“ [#191833] [#191833]
Datum
30. August 2020 17:00
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei folgenden Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/191833/ Ich bin der Meinung, das gegen die DSGVO verstoßen wurde, da die Daten meiner Anfrage an Jugenämter anderer Bezirke weitergegeben wurden. So werden bei Anfragen über die Plattform FragDenStaat, zu jeder Anfrage spezifische, einmalige Emailadressen generiert. In all meinen Anfragen habe ich einer Weitergabe meiner Daten widersprochen. Dennoch haben sich das Jugendamt Tempelhof-Schöneberg, das Jugendamt Reinickendorf (Anfrage: https://fragdenstaat.de/a/191802) sowie das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg (Anfrage: https://fragdenstaat.de/a/191831) abgesprochen, und auf die Mailadresse der Anfrage an das Jugendamt Tempelhof-Schöneberg geantwortet. Wie zu sehen ist, sind die Anfragen gleichlautend beantwortet worden: Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Da sich ihre Anfrage nicht auf eine konkrete Akte bezieht (siehe § 13 (1) Satz 2 IFG) habe ich das Rechtsamt gebeten Ihren Anspruch grundsätzlich zu prüfen. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, informiere ich Sie über das Ergebnis. Mit freundlichen Grüßen Auf meinen Hinweis darauf, dass meine Daten widerrechtlich weitergegeben wurden, ist weder das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, noch das Jugendamt Reinickendorf eingegangen. Zudem wurde meine Anfrage lediglich durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet worden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 191833.pdf - 2020-07-09_1-image006.png - 2020-07-09_1-image007.jpg - 2020-07-09_1-image008.jpg Anfragenr: 191833 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191833/