Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen

Anfrage an: Jugendamt Spandau

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1) Werden bei Verstößen gegen das Kindeswohl Angaben zur Religionszugehörigkeit erfasst?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, was ist die Grundlage hierfür?
c. Wenn nur teilweise, was ist das Kriterium zur Erfassung der Religionszugehörigkeit?

2) Wie hoch sind die Fallzahlen bezüglich der körperlichen Züchtigung von Kindern bei Familien bzw. Elternteilen, welche der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen angehören? Wie hoch sind die Gesamtzahlen und nach Religionszugehörigkeit? (Diese bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.)

3) Gibt es Fälle, in denen sich die Kinder oder Jugendlichen selbst an Jugendhilfseinrichtungen wandten, wobei die Eltern oder ein Elternteil der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen angehörten? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.)
a. Was waren hier die Gründe?

4) Gab es Hilfeersuchen durch Schulen oder anderer Kinder- und Jugendeinrichtungen im Zusammenhang mit dem Kindeswohl bei/durch Jehovas Zeugen? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt und die entsprechenden Gründe angeben.)

5) Wie oft wurden die Jugendämter bzw. Familiengerichte von Ärzten oder Krankenhäusern bezüglich der Zustimmung einer Bluttransfusion bei Kindern oder Jugendlichen angerufen? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.)
a. In wie vielen Fällen wurde daraufhin das Recht auf Gabe einer Bluttransfusion erteilt?
b. Wenn kein Recht auf Gabe einer Bluttransfusion erteilt wurde, was waren hier die Gründe?
c. Kam es bedauerlicherweise zu Todesfällen? (Bitte die mit Anzahl nach Jahren)

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe und bitte bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Jugendamt Spandau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen [#191801]
Datum
30. Juni 2020 16:31
An
Jugendamt Spandau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Werden bei Verstößen gegen das Kindeswohl Angaben zur Religionszugehörigkeit erfasst? a. Wenn nein, warum nicht? b. Wenn ja, was ist die Grundlage hierfür? c. Wenn nur teilweise, was ist das Kriterium zur Erfassung der Religionszugehörigkeit? 2) Wie hoch sind die Fallzahlen bezüglich der körperlichen Züchtigung von Kindern bei Familien bzw. Elternteilen, welche der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen angehören? Wie hoch sind die Gesamtzahlen und nach Religionszugehörigkeit? (Diese bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.) 3) Gibt es Fälle, in denen sich die Kinder oder Jugendlichen selbst an Jugendhilfseinrichtungen wandten, wobei die Eltern oder ein Elternteil der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen angehörten? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.) a. Was waren hier die Gründe? 4) Gab es Hilfeersuchen durch Schulen oder anderer Kinder- und Jugendeinrichtungen im Zusammenhang mit dem Kindeswohl bei/durch Jehovas Zeugen? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt und die entsprechenden Gründe angeben.) 5) Wie oft wurden die Jugendämter bzw. Familiengerichte von Ärzten oder Krankenhäusern bezüglich der Zustimmung einer Bluttransfusion bei Kindern oder Jugendlichen angerufen? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.) a. In wie vielen Fällen wurde daraufhin das Recht auf Gabe einer Bluttransfusion erteilt? b. Wenn kein Recht auf Gabe einer Bluttransfusion erteilt wurde, was waren hier die Gründe? c. Kam es bedauerlicherweise zu Todesfällen? (Bitte die mit Anzahl nach Jahren) Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe und bitte bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191801/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jugendamt Spandau
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 30.06.2020 antworte ich Ihnen wie folgt: 1) Werden bei Verstöß…
Von
Jugendamt Spandau
Betreff
Antw: Wtrlt: Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen [#191801]
Datum
20. Juli 2020 18:01
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 30.06.2020 antworte ich Ihnen wie folgt: 1) Werden bei Verstößen gegen das Kindeswohl Angaben zur Religionszugehörigkeit erfasst? a. Wenn nein, warum nicht? b. Wenn ja, was ist die Grundlage hierfür? c. Wenn nur teilweise, was ist das Kriterium zur Erfassung der Religionszugehörigkeit? Antwort: zu 1) Nein zu 1a) Bei der Datenerfassung werden in der Regel keine Daten zur Religionszugehörigkeit erfasst, da nur die notwendigen Daten zu erfassen sind. zu 1b) und zu 1c: entfällt 2) Wie hoch sind die Fallzahlen bezüglich der körperlichen Züchtigung von Kindern bei Familien bzw. Elternteilen, welche der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen angehören? Wie hoch sind die Gesamtzahlen und nach Religionszugehörigkeit? (Diese bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.) Antwort: Da keine Erfassung der Religionszugehörigkeit erfolgt, kann die Frage nicht beantwortet werden. 3) Gibt es Fälle, in denen sich die Kinder oder Jugendlichen selbst an Jugendhilfseinrichtungen wandten, wobei die Eltern oder ein Elternteil der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen angehörten? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.) a. Was waren hier die Gründe? Antwort: Da keine entsprechende statistische Erfassung und in der Regel keine Erfassung der Religionszugehörigkeit erfolgt, ist keine Aussage hierüber möglich. 4) Gab es Hilfeersuchen durch Schulen oder anderer Kinder- und Jugendeinrichtungen im Zusammenhang mit dem Kindeswohl bei/durch Jehovas Zeugen? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt und die entsprechenden Gründe angeben.) Antwort: Da keine entsprechende statistische Erfassung und in der Regel keine Erfassung der Religionszugehörigkeit erfolgt, ist keine Aussage hierüber möglich. 5) Wie oft wurden die Jugendämter bzw. Familiengerichte von Ärzten oder Krankenhäusern bezüglich der Zustimmung einer Bluttransfusion bei Kindern oder Jugendlichen angerufen? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.) a. In wie vielen Fällen wurde daraufhin das Recht auf Gabe einer Bluttransfusion erteilt? b. Wenn kein Recht auf Gabe einer Bluttransfusion erteilt wurde, was waren hier die Gründe? c. Kam es bedauerlicherweise zu Todesfällen? (Bitte die mit Anzahl nach Jahren) Antwort: Eine gesonderte Erfassung derartiger Verfahren erfolgt nicht. Es entstehen Ihnen keine Kosten für die Beantwortung dieser Fragen. Freundliche Grüße

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antworten, auch wenn Sie diese Informationen nicht erfassen. Bi…
An Jugendamt Spandau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen [#191801]
Datum
21. Juli 2020 21:20
An
Jugendamt Spandau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antworten, auch wenn Sie diese Informationen nicht erfassen. Bitte bleiben Sie gesund. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191801/